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Private Krankenversicherung Baby und Kleinkinder

Die private Krankenversicherung für Baby & Kleinkinder

Eltern informieren sich idealerweise bereits vor der Geburt über den Versicherungsschutz für das Baby. Abhängig vom Krankenversicherungsschutz der Eltern gibt es für Babys & Kleinkinder verschiedene Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge:

  • Absicherung in der privaten Krankenversicherung wenn beide Eltern PKV-Mitglieder sind
  • Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wenn die Eltern GKV-Mitglieder sind
  • private oder gesetzliche Versicherung bei unterschiedlicher Absicherung der Eltern

Baby & Kleinkinder in der gesetzlichen Krankenversicherung

Sind Eltern in der GKV versichert, werden Babys & Kleinkinder im Rahmen der Familienversicherung ebenfalls gesetzlich versichert. Die Eltern entscheiden, bei welchem Elternteil der Nachwuchs versichert wird. Nicht nur für leibliche Kinder gilt die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung. Auch

  • Stiefkinder
  • Adoptivkinder
  • Kinder des Lebenspartner, für deren Unterhalt der Versicherte aufkommt
  • Enkel, wenn die Großeltern für den Unterhalt aufkommen
  • Pflegekinder

können mitversichert werden.

Kinder werden in der Regel bis zum 18. Lebensjahr kostenlos in der Familienversicherung abgesichert. Bei einer Schulausbildung oder wenn das Kind über kein eigenes Einkommen verfügt, kann die Versicherung noch bis zum Alter von 23 bzw. 25 Jahren weitergeführt werden. Entscheidend für die Weiterversicherung ist der ständige Wohnsitz in Deutschland. Bei einem Auslandsaufenthalt der Kinder gilt die Familienversicherung also nicht. Leisten die Kinder einen Wehrdienst oder absolvieren ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, verlängert sich der maximale Versicherungszeitraum um diese Zeit.

Baby & Kleinkinder in der privaten Krankenversicherung

Sind die Eltern Mitglied einer privaten Krankenversicherung, muss auch das Kind privat versichert werden. Die Krankenkassen erleichtern in der Regel die Bedingungen für die Aufnahme eines Neugeborenen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht, darüber hinaus gibt es für die Kleinsten auch keine Wartezeit in der PKV. Damit die Aufnahmebedingungen erleichtert werden, sind Voraussetzungen zu erfüllen:

  • ein Elternteil muss seit mindestens drei Monaten bei einem Anbieter privat versichert sein
  • der Antrag zur Aufnahme des Neugeborenen muss spätestens zwei Monate nach der Geburt gestellt werden

Die Mitgliedschaft in der PKV gilt in diesen Fällen rückwirkend. Eltern können sich für den gleichen Versicherungsschutz, den sie selbst auch haben entscheiden. Wählen sie einen leistungsstärkeren Tarif für Baby & Kleinkinder, muss für die Mehrleistungen eine Risikoprüfung erfolgen. Experten raten, sich bereits vor der Geburt des Kindes um den Versicherungsschutz zu kümmern.

Privatversicherte Arbeitnehmer haben das Recht, das Kind während seiner Krankheit selbst zu betreuen, wenn es jünger als acht Jahre ist. Der Arbeitgeber muss dabei für fünf Tage den Lohn weiterzahlen, so hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es sei denn es gibt abweichende Regelungen aus Tarifverträgen. Eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung ist für maximal 10 Tage jährlich möglich, wenn das Kind krank ist.

Baby & Kleinkinder – gesetzlich oder privat versichert?

Gibt es bei den Eltern unterschiedlichen Versicherungsschutz werden Babys & Kleinkinder bei dem Elternteil versichert, der über ein höheres Einkommen verfügt. Für Eltern, die nicht verheiratet sind, gibt es keine Einschränkung – sie können frei wählen, wo das Kind abgesichert werden soll. Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zur Krankenversicherung des Kindes. Maximal übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Wichtig ist, dass die Zuschüsse für den eigenen Beitrag und der des Kindes den maximalen Arbeitgeberanteil von 309,34 Euro (Stand 2016) nicht überschreiten.

Baby & Kleinkinder in der privaten Krankenversicherung – die Leistungen im Überblick

Die privaten Anbieter punkten mit einer leistungsstarken und individuellen Gesundheitsvorsorge schon für die kleinsten Versicherten. Aufgrund des geringen Einstiegsalters können Eltern mit attraktiven Konditionen für Babys & Kleinkinder rechnen.

Die Leistungen bestehen zum einen aus den ambulanten Leistungen, die alle Kosten für ärztliche Behandlungen abdecken. Zum anderen leisten die privaten Anbieter bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus. Auch umfangreiche Leistungen für die Zahngesundheit sind in den Tarifen für Baby & Kleinkinder enthalten.

Bei den ambulanten Leistungen richten sich private Krankenversicherungen nach den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Abhängig von der Tarifwahl erstatten die Anbieter nach den Regelhöchstsätzen oder leisten auch über die Höchstsätze hinaus. Besonders attraktiv und leistungsstark sind Tarife, die über den Höchstsatz hinaus Kosten übernehmen. Hier kommt es auf die Präferenzen der Eltern an.

Private Versicherung übernehmen Kosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung entstehen. Gerade bei Babys & Kleinkindern kommt es auf einen Tarif an, der Rooming-in beinhaltet. So kann ein Elternteil das Kind bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt begleiten.  Optional wählen Eltern weitere Leistungen wie

  • Chefarztbehandlung oder
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Die genauen Leistungen sind in den jeweiligen Tarifbedingungen der Anbieter geregelt.

Im Bereich der Zahngesundheit leisten die privaten Versicherungen zwischen 40 und 100 Prozent der Kosten. Auch hier kommt es auf die genaue Tarifwahl der Eltern an. Gerade bei Kindern und jüngeren Versicherten sind kieferorthopädische Leistungen besonders gefragt. Bei vielen Kindern werden Fehlstellungen korrigiert. Während die gesetzlichen Anbieter hier nur die notwendigsten Maßnahmen bezahlen, genießen Privatversicherte bei Wahl eines entsprechenden Tarifs einen ausgezeichneten Schutz. In der Regel haben die Versicherungen eine bestimmte Altersgrenze für diese Behandlungen festgelegt, das sollten Eltern bei Abschluss der Versicherung genau beachten. Für eine professionelle Zahnreinigung oder eine Prophylaxebenhandlung tragen die meisten Versicherungen einmal jährlich die Kosten. Hier gelten oftmals bestimmte Betragsobergrenzen. Bei den meisten Versicherungen gibt es eine Zahnstaffel, die die Leistungen für die Zahngesundheit in den ersten Jahren reduziert. Die genauen Modalitäten ergeben sich aus den Bedingungen der Versicherungen. Üblicherweise übernehmen die privaten Versicherungen spätestens nach fünf Jahren die vollen Leistungen.