Private Krankenversicherung für Arbeitslose
- Die private Krankenversicherung für Arbeitslose
- Arbeitslose unter 55 Jahren in der privaten Krankenversicherung
- Arbeitslose über 55 Jahren in der privaten Krankenversicherung
- Arbeitslose im Basistarif
- Arbeitslose im Standardtarif
- Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung – die Leistungen im Überblick
Die private Krankenversicherung für Arbeitslose
Bei Privatversicherten die arbeitslos werden, tritt die Versicherungspflicht wieder ein. Das heißt, Arbeitslose müssen dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ausnahmen gibt es bei Personen, die älter als 55 Jahre alt sind sowie bei Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre PKV-versichert waren.
Arbeitslose unter 55 Jahren in der privaten Krankenversicherung
Privatversicherte müssen bei Arbeitslosigkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das gilt für den gesamten Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld I. Während dieser Zeit entrichtet die Agentur für Arbeit die GKV-Beiträge direkt an die Krankenkasse. Wer bereits seit mehr als fünf Jahren Mitglied der privaten Krankenversicherung war, kann sich bei Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Privatversicherte müssen damit rechnen, dass die Agentur für Arbeit unter Umständen nicht für den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aufkommt und sie den Rest aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Die Agentur für Arbeit übernimmt nur die Kosten, die auch bei der GKV anfallen würden.
Wer sich die Leistungen der privaten Krankenversicherung auch während der Arbeitslosigkeit sichern möchte, kann dies auch im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung tun. In diesem Fall wechselt der Arbeitslose zwar in die GKV, führt die PKV aber gleichzeitig als Anwartschaft weiter. Damit kann er bei Neuaufnahme einer Tätigkeit wieder zurück in die private Krankenversicherung wechseln, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Außerdem sichert er sich auf diese Weise die vertraglich vereinbarten Konditionen. Auch hier gilt es zu bedenken, dass die Agentur für Arbeit für die Kosten der Anwartschaft keine Leistungen erbringt und der Arbeitslose diese Beiträge allein erbringen muss.
Arbeitslose über 55 Jahren in der privaten Krankenversicherung
Wer älter als 55 Jahre ist und arbeitslos wird, wechselt nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, sondern bleibt weiter privat versichert. Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen. Die genaue Höhe des Zuschusses ist abhängig vom vorherigen Einkommen des Arbeitslosen. Der Höchstzuschuss der Agentur der Arbeit liegt bei 665,29 Euro. Die Berechnung basiert auf einem monatlichen Einkommen von 4.237,50 Euro (Stand 2016).
Um die Kosten zu reduzieren können Arbeitslose in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Dabei handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Alle Versicherungen müssen diesen Basistarif anbieten. Wer bereits vor dem Stichtag 1.1.2009 Mitglied der privaten Versicherung war, kann auch in den Standardtarif wechseln, der in der Regel mit bessern Leistungen und günstigeren Beiträgen überzeugt.
Arbeitslose im Basistarif
Der Basistarif wurde vom Gesetzgeber als reiner Notlagentarif eingeführt. Die Leistungen richten sich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wer im Basistarif versichert ist, kann sich bei Ärzten behandeln lassen, die eine Kassenzulassung haben. Privatärzte können Versicherte in dieser Tarifoption nicht aufsuchen.
Der Basistarif sieht verschiedene Selbstbehaltstufen von
- 300 Euro
- 600 Euro
- 900 Euro oder
- 1.200 Euro
vor. Auch die Absicherung ohne eine Selbstbehalt ist möglich. Grundsätzlich können Privatversicherte die Beiträge durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts gering halten. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers gilt die Entscheidung für eine Selbstbeteiligung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Arbeitslose im Standardtarif
Der Standardtarif ist eine leistungsstärkere Tarifvariante, die jedoch nicht für alle Versicherten offen steht. In den Standardtarif dürfen PKV-Versicherte wechseln, die seit mindestens 10 Jahren Mitglied der PKV sind und ihren Vertrag vor dem 1.1.2009 abgeschlossen haben. Zudem müssen die Versicherten
- 65 Jahre alt sein
- mindestens 55 Jahre alt sein und ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen
- eine gesetzliche Rente beziehen und ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen
Im Vergleich zum Basistarif können Versicherte im Standardtarif weiterhin Privatärzte aufsuchen und so von den Vorteilen einer privaten Versicherung profitieren. Besonders vorteilhaft ist der Standardtarif für Ehegatten, denn hier ist der Maximalbeitrag auf auf 150 Prozent des GKV-Beitrags beschränkt.
Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung – die Leistungen im Überblick
Abhängig von der Tarifwahl überzeugen die privaten Versicherungen mit sehr guten Leistungen. Versicherte, die sich nicht für den Standard- oder Basistarif entscheiden, profitieren von einem ausgezeichneten Leistungsniveau. Die Leistungen teilen sich in
- ambulante Leistungen
- stationäre Leistungen
- Leistungen für die Zahngesundheit
Bei den ambulanten Erstattungen übernehmen private Versicherungen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Dabei ergeben sich die genauen Beträge aus den jeweiligen Tarifvarianten. Versicherte, die sich für einen Hausarzttarif entscheiden, profitieren von attraktiven Konditionen, verpflichten sich aber im Gegenzug zunächst bei Beschwerden immer den Hausarzt aufzusuchen. Dieser überweist gegebenenfalls zu einem Fachkollegen weiter.
Im Bereich der stationären Leistungen übernehmen private Versicherer die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt. Dabei haben Versicherte die Möglichkeit, weitere Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer optional abzusichern. Privatversicherte haben das Recht auf freie Krankenhauswahl.
Bei der Zahngesundheit leisten private Anbieter zwischen 40 und 100 Prozent der Kosten. Insbesondere bei den Erstattungen für Zahnersatz kommt es hier auf die Tarifwahl an. In der Regel übernehmen nur leistungsstarke Tarife die Kosten für Implantate. Wer Wert auf diese Leistungen legt, sollte sich für einen Toptarif eines privaten Versicherers entscheiden.