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Private Krankenversicherung für Wirtschaftsprüfer

Die private Krankenversicherung für den Wirtschaftsprüfer

In Deutschland sind zahlreiche Wirtschaftsprüfer bei großen Prüfunternehmen, die auf der ganzen Welt tätig sind, beschäftigt. Die Wirtschaftsprüfer prüfen Jahres- oder Konzernabschlüsse von Unternehmen oder nehmen die Wirtschaftlichkeit der Firmen genauer unter die Lupe. Zudem üben sie in der Regel auch beratende Tätigkeiten aus. Für den Beruf ist ein Wirtschaftsprüfungsexamen erforderlich.

Wirtschaftsprüfer sind entweder

  • als Freiberufler selbständig in einer eigenen Kanzlei oder
  • als Angestellte in einer Kanzlei oder einem Unternehmen

tätig. Während selbständigen Wirtschaftsprüfern der Schritt in die private Krankenversicherung jederzeit möglich ist, können Angestellte lediglich dann wechseln, wenn sie mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Private Krankenversicherung für den freiberuflichen Wirtschaftsprüfer

Für selbständige Wirtschaftsprüfer gibt es in der PKV keine Einkommensgrenzen. Bereits zu Beginn ihrer freiberuflichen Tätigkeit haben sie die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung abzusichern. In jungen Jahren profitieren sie dabei von besonders günstigen Einsteigertarifen der privaten Anbieter. Dabei stellen sich die Wirtschaftsprüfer den Versicherungsschutz ihren Ansprüchen entsprechend zusammen. Mit einem Tarifwechsel lassen sich die Konditionen jederzeit verbessern oder minimieren. Eventuell ist es sinnvoll, bei Existenzgründing zunächst einen besonders günstigen Tarif zu wählen, der mit moderaten Beiträgen überzeugt. Im weiteren Verlauf ist der Wechsel in eine leistungsstärkere Variante möglich.

Private Krankenversicherung für den angestellten Wirtschaftsprüfer

Ob sich ein angestellter Wirtschaftsprüfer in der privaten Krankenversicherung absichern kann, hängt vom Einkommen ab. Nur Angestellte, die mit ihrem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro (Stand 2016) liegen, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und zu einem privaten Unternehmen wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze, häufig auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet, wird jedes Jahr neu festgesetzt. Fällt ein Wirtschaftsprüfer mit seinem Einkommen erneut unter diese Grenze, gilt wieder die Versicherungspflicht in der GKV.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Wirtschaftsprüfer

Mit einkommensunabhängigen Beiträgen und Tarifen, die sich ganz der individuellen Situation anpassen lassen, liegen die Vorteile der privaten Krankenversicherung auf der Hand. Die PKV punktet mit

  • freier Arzt- und Krankenhauswahl
  • einem hohen Leistungsniveau
  • garantieren Leistungen

Während es in der GKV zu Leistungsänderungen kommen kann, sind die Leistungen der PKV fest vereinbart. Die Leistungen, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden, gelten während der gesamten Vertragslaufzeit und stehen dem Versicherten zu. Damit kann er sich auf einmal gewählte Konditionen verlassen.

Als Wirtschaftsprüfer privat versichert – die Leistungen im Überblick

Die Leistungen teilen sich in ambulante und stationäre Leistungen sowie Leistungen für die Zahngesundheit des Versicherten auf. Dabei bieten die privaten Krankenversicherer von einer günstigen Basisabsicherung, die dem gesetzlichen Niveau entspricht, bis hin zu Toptarifen mit einem umfangreichen Versicherungsschutz verschiedene Tarifoptionen. Jeder Versicherte kann sich für eine individuelle Absicherung entscheiden.

Grundsätzlich ist bei Abschluss der privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Gibt es bestimmte Vorerkrankungen, können diese zu einem Leistungsausschluss oder einer Beitragserhöhung führen. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge, so dass sich der Einstieg in die PKV insbesondere für junge Wirtschaftsprüfer lohnt, die von günstigen Konditionen profitieren.

Bei den ambulanten Leistungen übernehmen die privaten Versicherungen alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Behandlung stehen. Die Erstattungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte, wobei es hier verschiedene Modalitäten bei den Versicherungen gibt:

  • Erstattung bis zum 2,3-fachen des Regelsatzes
  • Erstattung bis zum 3,5-fachen des Höchstsatzes
  • Erstattung über den Höchstsatz hinaus
  • Erstattung ohne Begrenzung an einen Höchstsatz

Je besser die gewählte Tarifoption, desto höher sind die Erstattungsbeträge. Wer als Wirtschaftsprüfer einen exzellenten Versicherungsschutz bevorzugt, entscheidet sich für einen Tarif der ohne Begrenzung an einen Höchstsatz erstattet. Eine Erstattung in Höhe des Regelsatzes entspricht im Wesentlichen den Leistungen der PKV und erfüllt die Mindestanforderungen. Versicherte, die Wert auf die Möglichkeit legen, auch einen Privatarzt zu konsultieren, sollten eine leistungsstärkere Option wählen.

Im Bereich der stationären Leistungen übernehmen die privaten Versicherungen Kosten, die bei einem stationären Krankenhausaufenthalt entstehen. Privatversicherte haben das Recht, das Krankenhaus frei zu wählen, während GKV-Versicherte stets in die nächstgelegene Klinik gebracht werden. Auf Wunsch wählen Wirtschaftsprüfer einen Tarif der ihnen

  • die Behandlung durch den Chefarzt
  • eine Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer

sichert. Die genauen Konditionen ergeben sich aus den Bedingungen der Versicherungen.

Zahnbehandlungen erstatten die privaten Krankenversicherung zwischen 50 und 100 Prozent, auch hier kommt es auf den jeweiligen Tarif an. In den meisten Optionen ist eine jährliche Kostenübernahme für eine Prophylaxebehandlung enthalten. Hier gibt es in der Regel einen Maximalbetrag, den die Anbieter erstatten. Beim Zahnersatz sind die Leistungen stark von der Tarifvariante abhängig. Wer sich für einen Toptarif entscheidet, kann mit umfangreichen Kostenerstattungen rechnen. Bei Implantaten begrenzen die Versicherer die Übernahme auf eine bestimmte Anzahl je Ober- und Unterkiefer.

Wirtschaftsprüfer, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung möglichst gering halten möchten, entscheiden sich für eine höhere Selbstbeteiligung. Es gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger der Beitrag. Alterrnativ führt der Verzicht auf bestimmte Leistungen zu einem geringeren Beitrag. Wer seine Kosten reduzieren will, sollte diese Optionen prüfen.  Angestellte Wirtschaftsprüfer, die einen Zuschuss vom Arbeitgeber zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten, profitieren nicht von einem hohen Selbstbehalt. Während der Arbeitgeber den Beitrag zur Hälfte übernimmt, muss der Versicherte den Selbstbehalt allein tragen.