Private Krankenversicherung für Polizisten
Die private Krankenversicherung für Polizisten
Ein Polizist ist grundsätzlich als Beamter in einem Bundesland oder direkt für den Bund tätig. Als Beamte haben sie Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Der Dienstherr führt keine Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse ab, sondern beteiligt sich im Rahmen der Beihilfe an den Gesundheitskosten der Beamten. Dabei liegen die Beihilfesätze abhängig vom Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent. Für den Rest der Kosten muss ein Polizist selbst aufkommen. Ideal ist die Absicherung über eine private Krankenversicherung um diese Lücke zu schließen. Private Krankenversicherer haben besondere Beamtentarife im Angebot, mit denen Polizisten eine ausgezeichnete Gesundheitsvorsorge treffen. Auch für Polizistenanwärter stehen besondere Optionen zur Auswahl.
Als Polizist gesetzlich oder privat versichern?
Polizisten erhalten von ihrem Dienstherren einen nicht unerheblichen Zuschuss zu den Gesundheitskosten. Die privaten Krankenversicherungen wiederum haben Sondertarife für Beamte entwickelt. Sehr häufig können die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung bereits durch den Zuschuss des Dienstherren gedeckt werden. Für Polizisten empfiehlt sich die private Krankenversicherung grundsätzlich. Die Verbeamtung erfolgt in der Regel in noch jungen Jahren und direkt nach der Ausbildung. Auch für Anwärter gibt es entsprechende Tarife. Für Ordnungshüter bedeutet dies, dass sie sogar den höchsten Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung abschließen können und die Kosten häufig bereits durch den Zuschuss des Dienstherren gedeckt werden können. In jedem Fall sind die Beiträge auch im höchsten Tarif wesentlich geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte, die Familienmitglieder mitversichern müssen, erhalten von ihrem Dienstherren höhere Zuschüsse, sodass die private Krankenversicherung für Beamte grundsätzlich nicht nur die optimalste, gesundheitliche Versorgung bedeutet, sondern auch eine dauerhaft günstige Krankenversicherung.
Die wenigsten Polizisten entscheiden sich für die gesetzliche Krankenversicherung, wobei die Gründe auf der Hand liegen. Geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung sowie eine optimale Versorgung im medizinischen und zahnmedizinischen Bereich stehen hier dem eingeschränkten Leistungskatalog und den wesentlich höheren Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse gegenüber. Der anfängliche Sold eines Polizisten mag noch geringe Versicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse mit sich bringen. Der Sold steigt aber nicht nur mit den Jahren, sondern auch mit jedem Schritt auf der Karriereleiter. Dadurch werden auch die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung immer teurer und sehr schnell wird der Höchstbeitrag fällig. Der einzige Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung der Familienmitglieder, sofern diese über kein eigenes Einkommen verfügen.
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Polizisten
Die private Krankenversicherung überzeugt mit einem ausgezeichneten Leistungsniveau. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung sind die Leistungen in der PKV garantiert und können seitens der Versicherung nicht geändert werden. Zur Auswahl stehen günstige Basistarife und leistungsstarke Toptarife. Polizisten wählen ihren individuellen Versicherungsschutz aus einem umfangreichen Angebot. Dabei genießen sie einige Vorteile wie
- geringe Wartezeiten bei Terminvereinbarungen
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Anspruch auf Chefarztbehandlung
- Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Beitragsrückerstattung falls keine Leistungen beansprucht werden
Polizisten und ihre Familien profitieren durch die Beihilferegelungen von einer sehr guten Gesundheitsversorgung, die sich durch die private Krankenversicherung ideal ergänzen lässt.
Wer als privatversicherter Polizist in einem Jahr keine Rechnungen bei seinem Anbieter einreicht, kann bereits im ersten Versicherungsjahr mit Beitragsrückerstattungen rechnen. Dabei werden Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen nicht einbezogen, das heißt, diese Leistungen können beansprucht werden und es sind trotzdem Rückzahlungen möglich.
Als Polizist privat versichert – die Leistungen im Überblick
Die genauen Konditionen ergeben sich aus den einzelnen Tarifen der Versicherer. Grundsätzlich bietet die PKV ein sehr gutes Leistungsspektrum, das sich aus
- ambulanten Leistungen
- stationären Leistungen und
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen
zusammensetzt.
Ambulante Behandlungen, die medizinisch erforderlich sind, übernehmen die privaten Anbieter in der Regel in voller Höhe. Dabei orientieren sie sich an der Gebührenordnung für Ärzte, auf der die Abrechnungen der Ärzte basieren. Während einfache Tarife lediglich bis zum 2,3-fachen Regelhöchstsatz erstatten leisten Premiumtarife sogar über den Höchstsatz hinaus. Wer eine sehr gute Gesundheitsvorsorge bevorzugt, sollte sich für einen leistungsstarken Tarif entscheiden. Privatärzte rechnen häufig über den Höchstsatz hinaus ab. Nur Versicherte, die sich für eine entsprechende Tarifalternative entschieden haben, bekommen in diesen Fällen den vollen Rechnungsbetrag erstattet.
Einige Tarife sehen das Primärarztprinzip vor. Dabei müssen Versicherte zunächst immer ihren Hausarzt konsultieren und haben nicht die Möglichkeit, direkt einen Facharzt aufzusuchen. Diese Tarife sind in der Regel günstiger als andere Tarifoptionen.
Wird ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich, übernehmen die privaten Versicherungen die Kosten. Polizisten haben die Wahl, um sich weitere Leistungen wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer zu sichern. Privatversicherte haben im Gegensatz zu GKV-Versicherten das Recht auf freie Krankenhauswahl und können die Klinik in der Regel selbst bestimmen.
Die privaten Anbieter erstatten Zahnbehandlungskosten zwischen 50 und 100 Prozent. Insbesondere bei den höherwertigen Tarifen können Polizisten mit einer vollständigen Kostenübernahme rechnen. Auch beim Zahnersatz leistet die PKV abhängig von der Tarifoption zwischen 40 und 100 Prozent der Kosten. Werden Kinder im Rahmen der Beihilferegelung versichert, erhalten diese bis zu einem bestimmten Alter Kostenerstattungen für kieferorthopädische Behandlungen. In den ersten Versicherungsjahren gilt üblicherweise eine Zahnstaffel, die die Beträge zunächst begrenzt. Üblicherweise leisten die privaten Anbieter spätestens nach fünf Jahren die vollen Beträge.