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Private Krankenversicherung für Existenzgründer

Die private Krankenversicherung für Existenzgründer

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie liegt die Selbständigenquote in Deutschland bei rund 11 Prozent. Dabei sind ein Drittel aller Gründer zwischen 45 und 64 Jahre alt. Insbesondere junge Leute entscheiden sich jedoch laut Bundesministerium für den Schritt in die Selbständigkeit. Existenzgründer gelten als Selbständige, die bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen können. Insbesondere junge Gründer profitieren von günstigen Einstiegsbeiträgen in der PKV.

Existenzgründer in der privaten Krankenversicherung

In der Gründungsphase ist das Geld meist knapp. Die Umsätze müssen erst noch generiert werden, das Geschäft muss sich etablieren. Die private Krankenversicherung ist für einen noch jungen Existenzgründer bis zu einem Alter von 35 Jahren in der Regel die bessere Wahl. Die Beiträge errechnen sich anhand des Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes und sind gerade für Existenzgründer sehr günstig. Im Basistarif, der dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, zahlt ein junger Unternehmer nur einen Bruchteil des Beitrags, den er für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen müsste und erhält dafür die gleiche, medizinische Grundversorgung. Der Einstieg in noch jungen Jahren sichert dem Versicherungsnehmer von Anfang an günstige Beiträge, auch wenn er später in einen höheren Tarif wechseln möchte. Personen, die die Selbstständigkeit anstreben, sollten unbedingt das Krankentagegeld in den Tarif einschließen lassen, um im Krankheitsfall vor Verdienstausfall geschützt zu sein.

Existenzgründer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Alternativ entscheidet sich der Gründer für eine freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Krankenkassen legen bei der Kalkulation ein Mindesteinkommen von monatlich 2.187,75 Euro (Stand 2016). Damit ergeben sich monatlich Kosten von etwas mehr als 300 Euro. In der ersten Zeit der Selbständigkeit verfügen viele Gründer noch nicht über ein entsprechendes Einkommen. Ein Antrag auf Beitragsminderung ist möglich, dabei müssen die Einkünfte jedoch anhand eines Steuerbescheids nachgewiesen werden, was für das Jahr der Gründung schwierig ist. Die Entscheidung für eine private Absicherung, die moderate Einstiegsbeiträge bietet, ist daher empfehlenswert. Der Verbleib in der GVK ist sinnvoll, wenn weitere Familienmitglieder im Rahmen der kostenfreien Familienversicherung abgesichert werden sollen oder das Einstiegsalter des Gründer bei Beginn der Selbständigkeit recht hoch ist. Idealerweise kombinieren GKV-Versicherte ihren gesetzlichen Versicherungsschutz mit weiteren Zusatzversicherungen um für eine umfangreiche Absicherung zu sorgen. Auf jeden Fall ist eine Krankentagegeldversicherung ratsam, damit der Verdienstausfall bei Krankheit aufgefangen werden kann.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Existenzgründer

Besondere Tarife für Einsteiger machen die private Krankenversicherung für Existenzgründer attraktiv. Der Versicherte kann seinen Versicherungsschutz individuell an seine persönliche Situation anpassen und profitiert von weiteren Vorteilen wie

  • einem umfassenden Leistungsspektrum
  • Unterstützung alternativer Heilmethoden
  • kurzfristige Terminvereinbarung bei Fachärzten
  • schnelle Termine und geringe Wartezeiten
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Krankentagegeld ist im Versicherungsschutz enthalten

Existenzgründer haben die Möglichkeit, die Beitragshöhe durch

  • die Wahl eines höheren Selbstbehalts
  • den Ausschluss bestimmter Leistungen

zu beeinflussen. Gerade beim Einstieg in die Selbständigkeit kann das sinnvoll sein, um gerade in der ersten Zeit hohe Beiträge zu vermeiden. Experten raten jedoch, den Selbstbehalt nicht zu hoch festzulegen, da der Versicherte sonst im Krankheitsfall mit hohen Zuzahlungen rechnen muss. Wichtig: Wer den Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung später senken will, muss mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Darum sollte die Entscheidung sehr sorgfältig getroffen werden. Das gilt auch für Leistungen, die bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden. Einmal abgewählte Leistungen stehen nicht mehr zur Verfügung und können nur durch einen Tarifwechsel und einen erneuten Gesundheitscheck wieder aufgenommen werden.

Als Existenzgründer privat versichert – die Leistungen im Überblick

Die genauen Leistungen der privaten Krankenversicherung ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Existenzgründer haben die Wahl zwischen

  • günstigen Einsteigertarifen und
  • leistungsstarken Toptarifen

Dabei teilen sich die Leistungen der privaten Anbieter in

  • ambulante und stationäre Leistungen sowie
  • Leistungen für die Zahngesundheit

auf.

Im ambulanten Bereich übernehmen die privaten Versicherer alle Leistungen, die bei einer ärztlichen Behandlung entstehen. Die genauen Erstattungen ergeben sich aus der jeweiligen Tarifvariante. Einige Optionen sehen das Hausarztprinzip vor. Dabei muss der Versicherte zunächst seinen Hausarzt konsultieren, der dann bei Bedarf an einen Facharzt überweist. Andere Varianten ermöglichen den direkten Besuch eines Facharztes und übernehmen auch Kosten für die Behandlung bei Privatärzten.

Die stationären Leistungen umfassen alle Leistungen, die während eines Krankenhausaufenthalts bestehen. Privatversicherte haben freie Krankenhauswahl, das heißt, sie müssen sich nicht wie GKV-Versicherte in die nächstgelegene Klinik einweisen lassen, sondern entscheiden sich für ein Krankenhaus ihrer Wahl. Optional stehen

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

zur Auswahl. Dabei kommt es darauf an, für welchen Tarif sich der Existenzgründer entschieden hat.

Bei Zahnbehandlungen übernehmen die privaten Versicherer zwischen 50 und 100 Prozent der Behandlungskosten. Üblicherweise ist auch eine Prophylaxebehandlung im Vertrag enthalten. Hier leisten die Versicherer in der Regel einmal jährlich eine bestimmte Summe.

Zahnersatz wird zwischen 40 und 100 Prozent erstattet. Bei günstigen Tarifen fällt die Kostenübernahme geringer aus als bei leistungsstarken teureren Tarifvarianten. Für Implantate haben die Versicherungen unterschiedliche Regelungen, die lediglich eine bestimmte Anzahl von Implantaten pro Kiefer vorsehen. Üblicherweise gilt zudem eine Zahnstaffel, die die Erstattungsbeiträge in den ersten Vertragsjahren begrenzt.