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Private Krankenversicherung für Familien

Die private Krankenversicherung für Familien

Eine Familienversicherung wie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Hier muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, für den ein separater Beitrag zu entrichten ist. Auch wenn der Verbleib in der GKV aufgrund der Option der beitragsfreien Mitversicherung zunächst günstiger erscheint, kann sich der Wechsel in die PKV lohnen. Gerade das junge Eintrittsalter der Kinder sorgt in der Regel für günstige Beiträge. Einige private Versicherungen haben Paketlösungen für Familien in ihrem Programm. Ob sich der Schutz im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung lohnt, sollte im Einzelfall genau verglichen werden.

Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder und Ehegatten ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden. Die Familienversicherung wird im Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach dürfen Lebenspartner und Ehegatten beitragsfrei in der GKV mitversichert werden, wenn ihr Einkommen 415 Euro (Stand 2016) nicht überschreitet. Bei geringfügig Beschäftigten gilt eine Einkommensgrenze von 450 Euro monatlich. Die Familienversicherung für einen Familienangehörigen endet, wenn

  • die Einnahmen über die Grenze steigen
  • der Ehegatte eine selbständige Tätigkeit aufnimmt
  • der Familienangehörige selbst versicherungspflichtig wird

Bei Kindern gibt es zudem Altersgrenzen, bis zu denen die Familienversicherung gilt. Grundsätzlich besteht die Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr. Bei einer Ausbildung des Kindes verlängert sich die Möglichkeit  der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Hat das Kind einen Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet, verlängert sich der Zeitraum für die Familienversicherung um die Zeit des Dienstes  Sind die Kinder selbst nicht erwerbstätig aber nicht in einer Ausbildung liegt die Altersgrenze bei 23 Jahren. Ist der Ehepartner Mitglied der privaten Krankenversicherung und verdient mehr als 4.687,50 Euro monatlich (Stand 2016) ist eine kostenlose Mitversicherung des Kindes in der GKV nicht möglich.

Familien in der privaten Krankenversicherung

Besondere Tarife der privaten Krankenversicherung sind auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten. Auch wenn grundsätzlich jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag leisten muss, gibt es Modell bei denen der Hauptversicherungsnehmer die Beiträge für die gesamte Familie entrichtet. Oftmals ist es möglich, einen Selbstbehalt für die ganze zu Familien zu wählen. Dabei errechnet sich die Selbstbeteiligung aller Familienmitglieder aus den einzelnen Beträgen und ergibt eine Gesamtsumme. Rechnungen, die diese Summe übersteigen werden von der privaten Krankenversicherung übernommen. Mit der Entscheidung für einen hohen Selbstbehalt haben Privatversicherte die Möglichkeit, Beiträge zu reduzieren. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der monatliche Beitrag.

Als Familie privat versichert – die Leistungen im Überblick

Private Versicherungen überzeugen mit einem individuellen und leistungsstarken Versicherungsschutz. Die Leistungen in den Tarifen setzen sich aus Erstattungen für

  • ambulante Behandlungen
  • stationäre Aufenthalte
  • Leistungen der Zahngesundheit

zusammen.

Die ambulanten Leistungen beinhalten alle Kosten, die für eine medizinisch notwendige Behandlung entstehen. Oftmals bieten private Versicherungen auch Erstattungen für alternative Heilmethoden. Hier gelten in der Regel bestimmte jährliche Betragsgrenzen. Die Abrechnung der medizinischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Abhängig von der Tarifwahl greifen die privaten Versicherungen auf verschiedene Modalitäten zurück:

  • Erstattung bis zum 2,3-fachen des Regelhöchstsatzes
  • Erstattung bis zum 3,5-fachen des Höchstsatzes
  • Erstattung über den Höchstsatz hinaus
  • Erstattung ohne eine Begrenzung an einen Höchstsatz

Besonders leistungsstark sind Tarife, die über die Höchstsätze hinaus erstatten. Hier erhalten Versicherte in der Regel auch Behandlungen bei Privatärzten von der PKV erstattet. Privatärzte berechnen ihr Honorar häufig über die geltenden Sätze hinaus ab. Wer als Familie besonderen Wert auf die Behandlung von Privatärzten legt, sollte eine entsprechende Tarifvariante wählen.

Entscheidet die Familie sich für einen Hausarzttarif, gilt das Primärarztprinzip: Dabei ist bei Beschwerden stets de Hausarzt zu konsultieren. Es ist nicht möglich, direkt einen Facharzttermin zu vereinbaren. Gegebenenfalls überweist der Hausarzt zu einem Fachkollegen. Die Primärarzttarife überzeugen durch attraktive Beitragskonditionen.

Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt eines Familienmitgliedes, erstattet die PKV die Kosten für den stationären Aufenthalt. Gerade bei Familien mit kleineren Kindern sollte Rooming-in zu den Leistungen des Tarifs gehören. Auf diese Weise kann ein Elternteil das Kind bei seinem Krankenhausaufenthalt begleiten und wichtige Unterstützung bieten. Optional gibt es weitere Wahlleistungen wie

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

mit denen Privatversicherte die stationären Leistungen verbessern.

Grundsätzlich haben Privatversicherte das Recht auf freie Krankenhauswahl. Damit müssen sie nicht den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus akzeptieren, sondern entscheiden sich für eine Klinik ihrer Wahl.

Geht es um die Zahngesundheit, erstatten die Anbieter zwischen 75 und 100 Prozent der Kosten für eine Zahnbehandlung. Hier kommt es auf die genaue Tarifwahl der Familien ein. In den meisten Tarifen ist die Erstattung für eine jährliche Zahnreinigung enthalten, die in der Regel jedoch auf einen Maximalbetrag begrenzt ist. Auch die Leistungen für den Zahnersatz richten sich nach dem Tarif. Die Versicherungen übernehmen Kosten zwischen 40 und 100 Prozent für Zahnersatz. Ob die privaten Anbieter auch die Kosten für Implantate erstatten, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif. Bei Familien mit jüngeren Kindern spielen kieferorthopädische Leistungen eine wesentliche Rolle. Während die gesetzlichen Krankenkassen Korrekturen von Fehlstellungen nur anteilig bezuschussen, können Privatversicherte in diesem Bereich mit höheren Zuzahlungen rechnen. Oftmals sind die Übernahmen in diesem Bereich nur bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich. Familien mit Kindern sollten daher diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit widmen.