Private Krankenversicherung für Auszubildende
Die private Krankenversicherung für Auszubildende
Auszubildende starten in der Regel direkt nach dem Schulabschluss mit der Lehre. In den meisten Fällen dauert eine Ausbildung zwischen zwei und drei Jahren. Während der Ausbildung erhalten die jungen Leute ein Ausbildungsentgelt und sind versicherungspflichtig. In einigen Fällen sind die Entgelte so gering, dass die Auszubildenden keinen Eigenanteil für die Krankenversicherung übernehmen müssen.
Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist für Auszubildende nicht möglich. Sie sind aufgrund der Höhe ihres Einkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Vor Beginn der Ausbildung sind viele junge Leute entweder im Rahmen einer Familienversicherung über die Eltern versichert oder verfügen bei einer PKV-Versicherung der Eltern über einen eigenen Vertrage bei einem privaten Anbieter. Auch wenn der Auszubildende zunächst in die GKV wechseln muss, kann er eine Anwartschaft bei der PKV beantragen. Sollte er nach der Ausbildung die Möglichkeit haben, in die private Versicherung zu wechseln, bleiben ihm die bisherigen Konditionen erhalten.
Privaten Krankenversicherungsschutz durch eine Anwartschaft sichern
Auszubildende, die vor Beginn der Ausbildung privat versichert waren, müssen nach den Vorgaben des Gesetzgebers mit Beginn der Lehre zu einem gesetzlichen Anbieter wechseln. Um sich die Ansprüche aus der privaten Versicherung zu erhalten, können sie dort eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Sollten sie zu einem späteren Zeitpunkt mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen oder eventuell eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, können sie die private Versicherung wieder aufnehmen. Die Bedingungen des ursprünglichen Vertrages gelten dann weiter, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Auszubildende in der gesetzlichen Krankenversicherungen
Zu Beginn der Ausbildung entscheiden sich die jungen Leute für eine gesetzliche Versicherung ihrer Wahl. Die Anmeldung bei der Versicherung übernimmt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt an die Krankenkasse. Um den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu erweitern, kann der Auszubildende Zusatzversicherungen abschließen, die ein Leistungsplus bieten. Aufgrund des noch jungen Eintrittsalters ist von günstigen Beträgen auszugehen. Sinnvoll ist beispielsweise der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Wer Wert auf die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder andere alternative Heilmethoden legt, sollte sich für eine entsprechende Zusatzversicherung entscheiden. Viele gesetzliche Krankenkasse haben entsprechende Zusatzangebote im Angebot.
Private Zusatzversicherung für Auszubildende
Mit einer privaten Zusatzversicherungen stocken Auszubildende die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ideal auf. Die Leistungen der GKV wurden in der Vergangenheit zunehmend eingeschränkt. Zusatzleistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten und können entweder nicht in Anspruch genommen werden oder müssen separat gezahlt werden. Viele Versicherer haben dazu Kombilösungen, die verschiedene Versicherungen beinhalten in ihrem Angebot. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten in Kooperation mit privaten Versicherungen günstige Paketlösungen für ihre Mitglieder an. Die Verbraucherzentrale weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Lösungen der GKV zwar in der Regel günstiger sind, sich ein Vergleich mit anderen Anbietern aber dennoch lohnen kann. Unter anderem können Azubis
- Wahlleistungen im Krankenhaus
- Zahnersatz und Zahnbehandlungen
- Heilpraktikerleistungen
- Auslandskrankenversicherung
- Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen
in einem eigenen Vertrag absichern. Aufgrund des jungen Eintrittsalters lohnt sich die Erweiterung des Versicherungsschutzes durchaus.
Die Leistungen der privaten Zusatzversicherung für Auszubildende
Die Zusatzversicherungen erstrecken sich auf den ambulanten und stationären Bereich, zudem gibt es attraktive Zahnzusatzversicherungen. Mit einer stationären Zusatzversicherung sichern sich Auszubildende
- die Behandlung durch einen Chefarzt
- die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
Kosten für den Aufenthalt in einer Privatklinik übernehmen Krankenkassen nicht, wenn es keinen Vertrag zwischen der Klinik und der GKV des Patienten gibt. Wer zur Behandlung eine private Klinik aufsucht, sollte daher im Vorfeld klären, ob die Kosten übernommen werden. Das gilt auch für die Abrechnungsmodalitäten: In der Regel erstatten die Versicherungen bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte. Rechnet ein Privatarzt höhere Honorare ab, kann es sein, dass der Patient auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt. eine stationäre Zusatzversicherung ist für diese Fälle perfekt geeignet.
Ansonsten kann ein Azubi die stationären Leistungen durch eine Zusatzversicherung so aufstocken, dass er ähnliche Leistungen wie ein Privatversicherter erhält.
Möglich ist auch die Vereinbarung eines Krankenhaustagegeldes. Die Versicherung zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt dann den vereinbarten Tagessatz. Davon kann der Auszubildende zusätzliche Leistungen wie ein Fernseher oder ein Telefon im Zimmer bezahlen.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern sich Azubis weitere Leistungen für ambulante medizinische Behandlungen. Dazu zählen beispielsweise
- Zuzahlungen für Arzneimittel
- Kostenübernahme von Sehhilfen
- Kostenübernahme für Hilfsmittel
- Erstattung von Kosten für Heilpraktikerbehandlungen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Leistungen nur zu den kassenüblichen Sätzen. Alle Leistungen die darüber hinausgehen muss ein Versicherter aus eigener Tasche zahlen. Hier ist der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung ideal, da diese Kosten dann von einem privaten Anbieter übernommen werden.
Auch mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse deutlich aufstocken. So übernehmen die privaten Anbieter in der Regel die Kosten für eine jährliche Zahnreinigung und bieten ein Leistungsplus bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen. Die genauen Konditionen ergeben sich aus den Bedingungen der Anbieter.
Grundsätzlich sollten Auszubildende beachten, dass die Leistungen der Zusatzversicherung in der Regel erst nach einer bestimmten Wartezeit zur Verfügung stellen. Insbesondere bei den Zahngesundheitsleistungen gibt es eine Zahnstaffel, so dass es bis zu fünf Jahre dauern kann, bis die Leistungen in voller Höhe übernommen werden.