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DKV Private Krankenversicherung


Deutsche Krankenversicherung (DKV) Tarifwechsel und Wechsel

Wechsel und Tarifwechsel zur Deutschen Krankenversicherung oder innerhalb der DKV dienen vor allem der Verbesserung der Beiträge und der Erweiterung der bestehenden Leistungen der bisherigen privaten Krankenversicherung.


Neuversicherung bei der Deutschen Krankenversicherung

Deutsche Krankenversicherung DKV | meine-krankenversicherung.de - freundlicher Ansprechpartner
In die private Krankenversicherung eintreten können Volljährige bei Erreichen der Mindesteinkommensgrenze oder Studierende, die in die freiwillige Krankenversicherung eintreten. Die Deutsche Krankenversicherung bietet umfangreiche Leistungen für unterschiedliche Versicherungsinteressen.

Variable Selbstbeteiligungen zwischen 0,00 Euro und 1.600,00 Euro haben direkte Wirkung auf den Beitrag. Weitere Faktoren sind jeweils anteilige Kosten-Beteiligungen an den Ersatzleistungen, die die Deutsche Krankenversicherung für Zahnersatz oder kieferorthopädische Leistungen erstattet.


Wechsel zur Deutschen Krankenversicherung

Ein Wechsel in der privaten Krankenversicherung muss gut überlegt und vorbereitet sein. Hauptsächlich sind es die Altersrückstellungen, die für spätere Beitragsstabilität beim Versicherungsunternehmen gebildet werden.

Vor diesem Hintergrund müssen Leistungen und zukünftige Beiträge verlässlich verglichen werden. Die neuen Beiträge müssen sich vor allem mittelfristig bewähren und günstiger sein, auch wenn die Altersrückstellungen neu aufgebaut werden müssen. Denn sie können nicht ohne Verluste von einem Versicherungsunternehmen zu einem anderen mitgenommen werden.


Tarifwechsel

Eine Alternative zum Wechsel des Versicherungsunternehmens stellt der Tarifwechsel dar. Der privat Krankenversicherte bleibt beim bisherigen Versicherungsunternehmen unter Vertrag, aber in einem anderen Tarif. Der Tarifwechsel erfolgt ohne Einbuße der Altersrückstellungen, denn die können in der vollen Höhe angerechnet werden. Der Tarifwechsel kann ohne besondere Rücksicht auf Kündigungstermine durchgeführt werden.


Tarifübersicht

Was, wenn das Versicherungsunternehmen keinen alternativen Tarif anbietet?

In der privaten Krankenversicherung gelten allgemeine gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Tarifwechsel vom Versicherungsunternehmen auch dann vorgenommen werden muss, wenn Leistungen nicht vollständig dem bisherigen Tarif entsprechen. Bietet der neue Tarif mehr Leistungen, als der bisherige, können diese Mehrleistungen von der Leistungspflicht der Deutschen Krankenversicherung ausgeschlossen werden.

Eine erneute Gesundheitsprüfung wird ebenfalls nicht nötig, sofern keine Mehrleistungen in Anspruch genommen werden. Werden dennoch mehr Leistungen als vorher in den Tarif aufgenommen und wünscht der privat Krankenversicherte das, bezieht sich die erneute Gesundheitsprüfung nur auf diese neuen Versicherungsleistungen.


Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer

Die Tarife der Deutschen Krankenversicherung decken in der Krankenvollversicherung alle nötigen medizinischen Behandlungsbereiche ab. Sie können für Selbstständige und Angestellte, auch für Freiberufler (siehe Ärzte und Zahnärzte) abgeschlossen werden.

Unterschiedliche Selbstbeteiligungen können genutzt werden, um die Beitragsgestaltung der eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Höhe der Selbstbeteiligung spielt später in der Kalkulation eine Rolle, ob Beitragsrückerstattungen sinnvoll in Anspruch genommen werden können und ab wann sie sich rechnen.

Die anteilige Höhe der übernommenen Leistungen hängt vom gewählten Tarif ab. Sie liegt je nach Leistung und Tarif zwischen 70% und 100%.


Das Leistungsspektrum der Deutschen Krankenversicherung umfasst:

  • Erstattung von Behandlungskosten beim Arzt (ambulant), beim Psychotherapeuten und beim Heilpraktiker
  • Kosten für stationären Aufenthalt, je nach Tarif einschließlich Facharztbehandlung, freie Krankenhauswahl oder ersatzweise Krankenhaustagegeld
  • Kostenerstattung für Medikamente, Verbandmaterial, Heil- und Hilfsmittel sowie Sehhilfen (unterschiedliche maximale Übernahme je nach Tarif)
  • zahnmedizinische Behandlungen, Zahnersatz und Prophylaxe
  • allgemein-medizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Krankentagegeld, unabhängig davon, ob bei stationärem Aufenthalt oder Genesungszeit zu Hause (das muss die DKV jedoch vorher bestätigen)

Ärzte und Zahnärzte

Die Deutsche Krankenversicherung konzipiert eigene Tarifmodelle für Freiberufler. Darin sind nicht nur Mediziner versicherbar.

Tarife für Freiberufler gelten u.a. für diese Berufsgruppen:

  • Architekten und Ingenieure
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Journalisten

Darüber hinaus sind verschiedene medizinische Berufe über die Freiberufler-Tarife der DKV versicherbar:

  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Veterinärmediziner
  • Psychotherapeuten
  • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden
  • Hebammen
  • Heilpraktiker

Das Leistungsspektrum der Deutschen Krankenversicherung erstreckt sich über die Absicherung von

  • allgemein-medizinischer Behandlung
  • ambulanter Kranken- und Heilbehandlung
  • stationärem Aufenthalt
  • Kosten für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel
  • je nach Tarif Kosten für Reha-Maßnahmen und Kur-Aufenthalte
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • zahnmedizinischen Eingriffen und Prophylaxe

Beamte

Deutsche Krankenversicherung DKV | meine-krankenversicherung.de - freundliche Beamtin
Beihilfe-Berechtigte, wie Beamte, können in der Deutschen Krankenversicherung angepasste Zusatzversicherungen abschließen.

Sie füllen die Versorgungslücken, die von der Beihilfe-Leistung des Dienstherren nicht gedeckt werden. Je nach Beamten-Status und familiärer Situation des Beamten werden Beihilfe-Leistungen von Beamten nur zwischen 50% und 80% getragen. Das heißt: Zwischen 50% und 20% der tatsächlich anfallenden Kosten für die Behandlung muss der Beamte selbst tragen.

Diese Lücke füllen die Beihilfe-Tarife der DKV aus.

Versicherbar sind unterschiedliche Leistungsstufen. Abhängig vom Tarif und dem gewählten Beitrag übernimmt die privat Krankenversicherung der DKV Zahlungen in der ärztlichen Behandlungen bis zur vollen Höhe – also die vollständige Differenz zwischen dem Beihilfe-Satz und den tatsächlichen Kosten.

Dazu zählen u.a.:

  • ambulante ärztliche Leistungen, einschließlich Psychotherapie (je nach Tarif ab einer festgelegten Sitzungshäufigkeit nur anteilig)
  • Erstattungen von Medikamenten und Verbandmaterial
  • Kosten für stationäre Behandlungen, Chef- und Facharztbehandlung (je nach Tarif) und Belegarztbehandlung
    freie Krankenhauswahl
  • Leistungen für zahnmedizinische Behandlungen, auch Anteile für Zahnersatz
  • Leistungen für Heilpraktiker-Behandlung
  • Anteile zu Sehhilfen, Heil- und Hilfsmitteln
  • je nach Tarif Einschluss einer Auslandskrankenversicherung

Studierende und Auszubildende

Im Tarif Uni bietet die Deutsche Krankenversicherung eine Vollversicherung speziell für Studierende an.

Versichert werden:

  • Aufwendungen für ärztliche Behandlungen, einschließlich Vorsorge-Impfungen und Psychotherapie
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Kosten für Krankenhausaufenthalte mit Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer-Zusicherung und Transportkosten
  • Erstattung von Kosten für Medikamente, Verbandmaterial, Heil- und Hilfsmittel und Sehhilfen
  • zahnmedizinische Eingriffe anteilig bis zu 80%, anteilige Erstattung von Zahnersatz bis 40%
  • Heilpraktiker-Behandlung

Der Versicherungsschutz für Studierende bleibt bestehen, bis das Studium beendet ist oder die Altersgrenze erreicht ist, die der Tarif Uni abdeckt. Danach muss innerhalb von 2 Monaten in einen anderen Tarif gewechselt werden. Hier kann eine Auswahl zwischen Leistungsbestand und Leistungserweiterung erfolgen.

Der Tarifwechsel bleibt ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern alle bisher versicherten Leistungen gleich bleiben und nicht erhöht oder erweitert werden.

Die Deutsche Krankenversicherung bietet an, eine Anwartschaftsversicherung nach Ende des Regel-Tarifs abzuschließen. Zeitpunkt und Berechnungsgrundlage für die Beiträge ist der Zeitpunkt der Weiterführung der Versicherung, der anstelle des Alters des privat Krankenversichertem tritt.


Pflichtversicherung von Pflegeleistungen bei der Deutschen Krankenversicherung


Pflege-Pflichtversicherung

Deutsche Krankenversicherung DKV | meine-krankenversicherung.de - Vertrag Abschluss
Pflegeleistungen müssen von privat Krankenversicherten, die eine Vollversicherung zur Abdeckung ihrer medizinischen Behandlungskosten abgeschlossen haben, ebenfalls in einer privaten Pflichtversicherung umsetzen.

Die Beiträge dazu werden zusätzlich zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung fällig. Sie basieren auf gesetzlicher Grundlage und Bestimmungen des Versicherungsunternehmens.

Beihilfe-Berechtigte müssen keine Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie beziehen ihre Leistungen aus jeweiligen Zusatzversicherungen und erhalten ihren Beihilfe-Anspruch weiter aufrecht.


Pflege-Zusatzversicherungen

Nicht eingeschlossen in die Pflege-Pflichtversicherung sind umfassende private Pflegeleistungen. Die Pflege-Pflichtversicherung stellt auf gesetzlicher Basis Pflegeleistungen bereit, die in der Praxis meist nicht den vollen tatsächlichen finanziellen Aufwand decken.

Die DKV stellt eine Pflege-Zusatzversicherung bereit, die einen erhöhten Pflegeaufwand abdeckt. Zusätzliche Tagespflegesätze werden gezahlt, je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe.

Die Deutsche Krankenversicherung zahlt neben den Kosten für Pflegeleistungen ein Pflege-Tagegeld an den Versicherten und unterstützt so die finanzielle Absicherung im plötzlichen Pflegefall. Beim Abschluss werden Kosten für weitere Beiträge fällig, deren Leistungen sich ausschließlich auf einen späteren Pflegefall beziehen und mit vorübergehenden Klinik-Aufenthalten keine Verbindung haben. Das Pflege-Tagegeld ist kategorisch getrennt vom Kranken- oder Krankenhaustagegeld.


Zusätzliche Leistungen


Zusatzleistungen bei ambulanten Behandlungen

Privat und gesetzliche Krankenversicherte können in den Zusatz-Tarifen der Deutschen Krankenversicherung separate Kosten versichern.

Im Zusatz-Tarif für ambulante Behandlungen werden Kosten-Lücken abgedeckt, die der grundlegende Versicherungsschutz ggf. offen lässt. Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung eher der Fall, als in der privaten. Konzipiert sind die Tarife zur Erweiterung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Erstattet werden in unterschiedlichen Tarifen:

  • Kosten für Untersuchungen, die privat getragen werden müssten und alternative Behandlungsformen zwischen 85% und 100%, je nach Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Schutz- und Vorsorge-Impfungen
  • Psychotherapie-Behandlungen in unterschiedlichen Anteilen
  • Medikamenten-Zuschuss
  • gesetzliche Zuzahlungen

Zusatzleistungen bei stationärem Aufenthalt

Je nach Tarif werden ergänzt und erstattet:

  • Kosten für medizinische Eingriffe und Chef- bzw. Facharztbehandlung
  • Kosten für Unterbringung und Versorgung
  • Kosten für ambulante Operationen
  • Krankenhaustagegeld und Aufwandspauschalen (zugunsten des Versicherten)

Kur- und Pflegezusatzversicherungen

  • erweitertes Pflege-Geld
  • Pflege-Tagegeld
  • Kur-Tagegeld in jeweils versicherter Höhe auch bei stationärem Aufenthalt in der Kur

Kranken- und Krankenhaustagegeld

Unabhängig von weiterführenden Tarifen können Tagegelder versichert werden.

Im Krankentagegeld-Zusatz wird ab einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen ein Kranken-Tagegeld gezahlt.
Dasselbe gilt in Verbindung mit stationärer Unterbringung im Krankenhaus ab einer bestimmten Anzahl Tage.


Zahn-Zusatzversicherung

Deutsche Krankenversicherung DKV | meine-krankenversicherung.de - Zahnarzt behandelt
Kosten für zahnmedizinische Behandlungen und Aufwendungen für Zahnersatz können in der Zahn-Zusatzversicherung der DKV erweitert abgesichert werden. Je nach Erweiterungstarif werden entsprechend erhöhte Anteile an den jeweiligen Leistungen übernommen.

Nicht alle Zusatzversicherungen müssen mit einer Gesundheitsprüfung einhergehen. So kann z.B. eine Kur-Zusatzversicherung grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Andere Tarife und Versicherungs-Formen sind jedoch an einen Gesundheits-Check gebunden.


Beitragsrückerstattung

Bei Nicht-Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen zahlt die Deutsche Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung. Sie ist abhängig von der Dauer der Leistungsfreiheit und den durch das Versicherungsunternehmen gebildeten Überschuss. Sie wird in der Regel daher nicht garantiert.

Die Deutsche Krankenversicherung zahlt bei einem Jahr Leistungsfreiheit in der Krankenvollversicherung Beiträge zwischen 1.200 Euro und 1.500 Euro je nach Tarif zurück. Die Rückzahlung erfolgt nicht auf Grundlage tatsächlicher Behandlungen, sondern der zur Erstattung eingereichten ärztlichen Leistungen. Sie beziehen sich auf medizinische und zahnmedizinische Behandlungen. So kann es durchaus sinnvoll sein, zunächst Behandlungen bis zur Höhe einer ggf. bestehenden Selbstbeteiligung selbst zu tragen, die Rechnungen jedoch nicht einzureichen und von der Beitragsrückerstattung zu profitieren.


Beitragserhöhung

Beitragserhöhungen in den Tarifen für Studierende waren im letzten Versicherungsjahr maßgeblich für Verträge in der privaten Krankenversicherung der DKV. Andere Beiträge in der Vollversicherung sanken hingegen um bis zu 5%.


Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der DKV

Die Deutsche Krankenversicherung schließt Verträge mit einer Mindestversicherungszeit von 2 Jahren ab. Nach Ablauf der Mindestversicherungszeit verlängert sich der Vertrag, wenn keine Kündigung erfolgt, um ein weiteres Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr beginnt beim ersten Abschluss mit dem Datum im Versicherungsvertrag. Es endet jeweils zum 31.12. Alle folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ordentlich erstmals nach Ablauf der Mindestversicherungszeit.

Außerordentliche Kündigungen sind im Zusammenhang mit Tariferhöhungen möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit Zustellung der Mitteilung über die Tariferhöhung und gilt bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung.

In der privaten Krankenversicherung muss jedoch eine Folgeversicherung bei einem anderen Anbieter vorgelegt werden, wenn ein Wechsel des Versicherungsunternehmens erfolgen soll. Der Gesetzgeber will so Versicherungslücken in der Krankenversicherung verhindern.


Tarifwechsel ohne Kündigung und Kündigungsfrist

Will der Kunde der privaten Krankenversicherung jedoch anstelle seiner Versicherung nur den Tarif wechseln, muss er keine Kündigung vornehmen und entsprechend keine Kündigungsfrist einhalten. Je nach Tarif und ggf. Vereinbarungen zu Mindestversicherungszeiten können Tarifwechsel monatlich vorgenommen werden.


Vergleich

Deutsche Krankenversicherung DKV | meine-krankenversicherung.de - Mann vergleicht am PC
Im Vergleich mit anderen Versicherungsunternehmen setzt die Deutsche Krankenversicherung auf eine für Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer zusammengefasst Tarif-Struktur.

Davon ausgenommen ist der Bereich der Freiberufler, der neben Ärzten und medizinischen Berufsgruppen auch Anwälte und Finanz-Fachleute umfasst.

Dieses Spektrum macht den Vergleich der Tarife der DKV interessant für viele, die noch keine oder noch nicht so „alte“ Tarife der privaten Krankenversicherung nutzen.

Leistungsvorteile gibt es in relativ hohen Staffelungen der wählbaren Selbstbeteiligung sowie einem umfangreichen Spektrum von Kostenübernahmen medizinischer Leistungen.

Die Tarife sind breit gefächert und decken einen weiten Bereich von Versicherungsbedürfnissen ab.

Wir stehen Ihnen vom Tarifvergleich bis zum Wechsel des Versicherungsunternehmens erfahren und kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und nutzen Sie unser langjähriges Know-how in der Bewertung von Leistung und Beitrag in der privaten Krankenversicherung.


Deutsche Krankenversicherung Kontakt

Anschrift:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Aachener Straße 300
50933 Köln

Anschrift für Postsendungen:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln

Tel.: 0 800/ 3 74 64 44
Notruf-Tel.: (+49) 02 21/ 57 89 40 05
Fax: 02 21/ 57 86 00 0
E-Mail: service@dkv.com