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Deutsche Krankenversicherung Standardtarif

Deutsche Krankenversicherung Standardtarif - Ärztinen vor dem Laptop Der Deutsche Krankenversicherung Standardtarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener, brancheneinheitlicher Tarif, der – wie der Name bereits aussagt – Standardleistungen in der privaten Krankenversicherung mit einem niedrigen Beitragsniveau bietet. Häufig auch als Rentnertarif bezeichnet wendet sich der Deutsche Krankenversicherung Standardtarif ausschließlich an ältere Menschen.

Eingeführt im Jahr 1994 soll er eine soziale Schutzfunktion erfüllen, um bislang Privatversicherten mit sinkendem Einkommen und erhöhtem Krankheitsrisiko weiterhin Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten.


Welche Tarife bietet der Deutsche Krankenversicherung Standardtarif?

Der Deutsche Krankenversicherung Standardtarif umfasst zwei Tarifstufen

  • Tarif STN für Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Beihilfe geltend machen können
  • Tarif STB für Personen, die im Falle von Krankheit auf beamtenrechtlicher Grundlage Beihilfe beanspruchen können

Für beide Tarifvarianten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Wechsel zum Deutsche Krankenversicherung Standardtarif möglich ist:

  • ein Mindestalter von 65 Jahren
  • eine private Krankenversicherung bei der DKV seit minimal zehn Jahren

Übersteigt das jährliche Einkommen nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist ein Abschluss auch bereits ab einem Alter von 55 Jahren möglich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und bezieht die Person zusätzlich eine gesetzliche Rente beziehungsweise ein Beamten-Ruhegehalt oder hat eins von beiden bereits beantragt, besteht auch schon vor Vollendung des 55. Lebensjahres ein Anspruch auf den Deutsche Krankenversicherung Standardtarif.


Wie hoch sind die Beiträge beim Deutsche Krankenversicherung Standardtarif?

Die Beitragshöhe ist im Deutsche Krankenversicherung Standardtarif nicht pauschal festgelegt, sondern wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • die Dauer der Vorversicherungszeit
  • das Alter
  • das Geschlecht
  • die bereits erworbenen Altersrückstellungen

Mögliche Vorerkrankungen und das Krankheitsrisiko haben dagegen keinen Einfluss auf den Beitrag zum Deutsche Krankenversicherung Standardtarif. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Lediglich nach oben wird die Beitragshöhe auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Sind Eheleute gemeinsam im Deutsche Krankenversicherung Standardtarif versichert, dürfen sogar nur 150 Prozent des gesetzlichen Höchstbeitrags gezahlt werden.


Welchen Leistungen beziehen Versicherte aus dem Deutsche Krankenversicherung Standardtarif?

Deutsche Krankenversicherung Standardtarif - Arzt Unterlagen Um Leistungen aus dem Deutsche Krankenversicherung Standardtarif zu erhalten, darf die versicherte Person keine weitere Voll- oder Zusatzkrankenversicherung besitzen. Dementsprechend können allein Leistungen aus dem Standardtarif in Anspruch genommen werden.

Bislang bei der DKV Privatversicherte müssen damit rechnen, dass sie auf einige ihrer bisherigen Leistungen verzichten müssen, da der Deutsche Krankenversicherung Standardtarif lediglich einen Mindestversicherungsschutz bietet, vergleichbar mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse.


Welche Optionen gibt es zum Deutsche Krankenversicherung Standardtarif?

Wer überlegt, zum Standardtarif zu wechseln, kann dies nur innerhalb des Versicherungsunternehmens tun, bei dem er bereits privat versichert ist. Mit anderen Worten: Den Deutsche Krankenversicherung Standardtarif erhalten nur DKV-Versicherte. Möglicherweise ist dabei gar kein „Rückschritt“ mit Leistungskürzungen in den sogenannten Rentnertarif nötig, da der Gesundheitsversicherer der ERGO Versicherungsgruppe auch weitere Vollversicherungstarife anbietet, die eventuell bei ähnlichen Preiskonditionen wie der Standardtarif einen größeren Leistungsumfang bieten.

Wer seinen Tarif innerhalb der DKV wechselt, kann auf jeden Fall seine angesammelten Altersrückstellungen auf den neuen Tarif anrechnen lassen und somit den Beitrag reduzieren. Auch eine Gesundheitsprüfung, die sich im schlechteren Fall negativ auf die Beitragshöhe auswirken kann, findet bei einem internen Tarifwechsel nicht statt. Welcher Tarif tatsächlich der individuell beste ist, darüber kann ein Vergleichsrechner im Internet schnell und übersichtlich Auskunft geben. Sinnvoll kann zudem die unterstützende Beratung eines unabhängigen Experten sein.