Signal Private Krankenversicherung
- Signal Krankenversicherung Tarifwechsel und Wechsel
- Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer
- Ärzte und Zahnärzte
- Beamte
- Studierende und Auszubildende
- Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Signal
- Zusätzliche Leistungen
- Beitragsrückerstattung
- unser Tipp:
- Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Signal
- Vergleich
- Signal Krankenversicherung Kontakt
Signal Krankenversicherung Tarifwechsel und Wechsel
Die Absicherung in der privaten Krankenversicherung hat viele Vorteile gegenüber der gesetzlichen Kassenabsicherung. Die Tarife in der privaten Krankenversicherung der Signal, sowohl in der Vollversicherung als auch in den verschiedenen Zusatzversicherungen, ermöglichen eine breite Abdeckung verschiedener Interessen und Bedürfnisse.
Denn der Bedarf von Leistungen im Krankenversicherungsschutz ist in der Regel individuell. Die private Krankenversicherung kommt diesem Bedürfnis wesentlich mehr entgegen, als gesetzliche Lösungen.
Ein besonders wichtiges Thema ist der Beitrag im Verhältnis zu den enthaltenen Leistungen. Die Signal bietet tief gestaffelte Tarife in der Vollversicherung, die jeweils unterschiedliche Gewichtungen bei der Selbstbeteiligung, im Leistungsumfang und in den Warte- und Karenzzeiten beinhalten. Die richtige Auswahl bereits vor Abschluss der Versicherung ist dabei der eine Teil. Ein anderer ist die Verbesserung der Konditionen bei laufenden Verträgen.
Wechsel zur Signal Krankenversicherung
Die Bandbreite von Leistungsmerkmalen der privaten Krankenversicherung der Signal macht sie für viele attraktiv, die bereits bei anderen Versicherungsunternehmen abgesichert sind, aber wegen Leistungserweiterungen oder nach Beitragserhöhungen nach Alternativen suchen.
Ein Wechsel in die Signal muss aber auch dann gut vorbereitet werden, wenn die Beiträge dem Anschein nach wesentliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Krankenversicherung darstellen.
Denn nicht nur der konkrete Tarif ist von Bedeutung. Altersrückstellungen, Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen kommen neu auf den Tisch, wenn ein Wechsel ansteht. Das betrifft beide Wege: Den Wechsel zur Signal Krankenversicherung hin, und den Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen.
Altersrückstellungen aufgeben?
Wenn der neue Tarif tatsächlich so günstig ist, dass er auch unter Einbeziehung der neu aufzubauenden Altersrückstellungen einen Gewinn verspricht, kann der Wechsel erwogen werden. Denn Altersrückstellungen können nicht in voller Höhe von einem anderen Versicherungsunternehmen zur Signal hin transferiert werden. Sie gehen schlicht verloren, denn sie sind über die anteilige Berechnung über den Basistarif hinaus an ein Versicherungsunternehmen gebunden. In der Regel lohnt sich der Wechsel vor diesem Hintergrund dann, wenn der bestehende Vertrag noch relativ neu ist und der Aufbau der Altersrückstellungen noch relativ gering.
Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen stehen erneut an
Ebenfalls genau muss geprüft werden, welchen Einfluss erneute Wartezeiten auf den vollen Leistungsumfang haben und welche Vorerkrankungen nach dem letzten Abschluss in der privaten Krankenversicherung hinzugekommen sind.
Denn der Vertragsschluss bei der Signal erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung. In der Regel kommen mit zunehmendem Alter weitere relevanten Erkrankungen hinzu, die den Beitrag negativ beeinflussen. Das muss vor dem Wechsel in Rechnung gestellt werden.
Auch Wartezeiten gelten neu. Häufig wird besonders bei zahnmedizinischen Leistungen erst nach einer Reihe von Jahren der volle Leistungsumfang gewährt. Wenn dieser in der bisherigen Versicherung bereits besteht, geben Sie ggf. eine leistungsfähige Deckung auf.
Alternative: Tarifwechsel
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren die Situation von Kunden der privaten Krankenversicherung wesentlich verbessert. Er gestattet auf Grundlage des §204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Neuauswahl von Tarifen beim selben Versicherungsunternehmen. Besteht Ihr Vertrag bereits bei der Signal, können Sie in einen günstigeren Tarif wechseln.
Vorteile des Tarifwechsels:
- Altersrückstellungen bleiben erhalten: Die Altersrückstellungen werden im neuen Tarif in der vollen Höhe gutgeschrieben. Die Verbesserung im Beitrag ist also echt, keine zusätzlichen Aufbaukosten kommen auf Sie zu. Besonders bei älteren Tarifen ist das von großer Bedeutung, da meist bereits umfangreiche Altersrückstellungen aufgebaut wurden.
- Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen nur für neue Leistungen: Sie können einen günstigeren Tarif auch dann wählen, wenn er mehr Leistungen umfasst, als ihr bisheriger. Die Signal kann diese Leistungen ausschließen, sodass der neue Tarif im Umfang wie der alte gilt. Alle Leistungen, die dem bisherigen Tarif entsprechen, behalten ihre erworbenen Vergünstigungen und Vorteile.
D.h.: Wartezeiten kommen nicht neu auf. Dasselbe gilt für Gesundheitsprüfungen. Sie müssen für Leistungen, die im alten Tarif versichert waren, nicht neu durchgeführt werden. - Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen müssen nur für Mehrleistungen erwartet werden. Auch das können Sie direkt mit der Signal abstimmen.
Optionstarife
Versicherungsunternehmen in der privaten Krankenversicherung bieten sogenannte Optionstarife an. Sie sichern dem Kunden zu, später in einen verbesserten Tarif mit mehr Leistungen wechseln zu können, ohne erneute Gesundheitsprüfungen durchlaufen zu müssen. Diese Option kann, je nach Angebot, sinnvoll sein. Sie darf jedoch nicht verwechselt werden mit der gesetzlich garantierten Option zum generellen Tarifwechsel, denn Optionstarife beziehen sich nur auf die Leistungen und auf die damit verbundenen Gesundheitsprüfungen. Optionstarife müssen nach einem Wechsel ganz regulär mit höheren Beiträgen für mehr Leistungen beglichen werden. Lediglich der Risikozuschlag nach Vorerkrankungen fällt geringer aus bzw. ganz weg.
Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer
Selbstständige erlangen in der privaten Krankenversicherung der Signal auf Wunsch vollen Schutz. Der Premium-Tarif übernimmt alle Kosten, die medizinisch notwendig anfallen, vollständig.
Auch Arbeitnehmer können sich in allen offenen Tarifen der Signal frei versichern. Voraussetzung ist jedoch ein entsprechend hohes Einkommen. Aktuell müssen angestellte Arbeitnehmer für die private Krankenversicherung die Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) von 56.200,00 Euro überschreiten und auch im Folgejahr über der (dann angepassten) JAEG liegen. Andersherum: Wer im letzten Jahr über der JAEG lag und dies auch in diesem Jahr tun wird, ist berechtig, einen Tarif bei der Signal Krankenversicherung abzuschließen.
Der Leistungsumfang ich nicht unterschieden nach Selbstständigen und Angestellten. Er ist in verschiedenen Leistungssegmente unterteilt.
Leistungen in der ambulanten Behandlung
Die Tarife der Signal sind tief gestaffelt. Sie unterscheiden sich zum einen in den grundsätzlich übernommenen Leistungen durch die privaten Krankenversicherung. Wesentlicher jedoch ist die jeweilige Höhe, in der Leistungen getragen werden, und das Volumen der Selbstbeteiligung.
Die Signal trägt bis zu 100% der anfallenden Kosten. Der genaue Anteil wird in den jeweiligen Tarifbestimmungen festgelegt.
In der ambulanten Heilbehandlung sind das Kosten für folgende Leistungen:
- Arzthonorare und Behandlungskosten
- Medikamente und Verbandmaterial
- Heil- und Hilfsmittel, einschließlich Sehhilfen und Augen-Laser-OPs, je nach Tarif
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung und Schutzimpfungen
- Transportkosten
Behandlungsmethoden werden weit abgedeckt. Neben der allgemeinmedizinischen Leistung zählen auch alternative Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang. Die Arztwahl ist frei.
Leistungsumfang bei einem stationären Aufenthalt
Die Signal Krankenversicherung trägt Leistungen im Rahmen stationärer Behandlungen. Dazu zählen:
- Übernahme der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Behandlung im Krankenhaus ohne Eigenanteil
- freie Arzt- und Spezialistenwahl für die Behandlung
- Unterbringung im Einzelzimmer oder Zweibettzimmer
- Rooming-In-Unterstützung bei entsprechender Indikation, die Versicherung prüft vorher
Transportkosten - Kostenbeteiligung für ambulante Operationen, die den stationären Aufenthalt ersetzen
- ersatzweise Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf eine der Wahlleistungen (Arzt und Unterbringung)
Die Krankenhauswahl ist, je nach Tarif, frei.
Zahnmedizinische Leistungen
Eingeschlossen sind alle Leistungen zur Zahnbehandlung, zur Prophylaxe und Zahnreinigung.
Zusätzlich versichert sind:
- anteilige Kostenübernahme für Zahnersatz
- anteilige Übernahme von kieferorthopädischen Leistungen und Labor- und Materialkosten
Die Höhe der anteiligen Erstattung wird im einzelnen Tarif festgelegt. Zahnersatz wird in den ersten 4 Versicherungsjahren der Höhe nach begrenzt. Die Höchstsätze fallen weg, wenn das 4. Versicherungsjahr vollendet ist oder bei Unfall.
Ärzte und Zahnärzte
Ärzte, Zahnärzte und weitere medizinische Berufsgruppen können als Selbstständige und Freiberufler in den Schutz der privaten Krankenversicherung der Signal eintreten. Sie können sich in der gesamten Breite des angebotenen Spektrums gezielt versichern.
Angeboten werden:
- Kostenübernahme von Heilbehandlung in der Ambulanz und stationär
- Heilbehandlung mit alternativen Behandlungsmethoden
- Krankenhauskosten-Übernahme
- Zusatzleistungen bei Reha-Maßnahmen und Pflege
- Zahnärztliche Behandlung
- Krankentagegeld
Beamte
Beamte können und müssen sich unabhängig von Beihilfe und Leistungen der gesetzlichen Kassen gesondert versichern. Sie schließen eine Ergänzungsversicherung ab, die je nach Status zwischen 50% und 20% der nicht von der Beihilfe gedeckten Leistungen absichert.
Dafür setzt die Signal neben den offenen Anteile zusätzlichen Leistungen.
Das Tarifangebot ist in 3 Tarifmodelle unterteilt, die jeweils erweiterte Leistungen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung umfassen. Der Tarif „Exklusiv“ umfasst die Kostenübernahme zusätzliche Behandlungsmethoden der alternativen Medizin und wird von der Signal auch als Krankenvollversicherung für Beamte bezeichnet.
Die beiden Basistarife beinhalten Optionsrechte auf spätere Leistungserweiterung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Studierende und Auszubildende
Für Studierende und Auszubildende stellt die Signal die meisten ihrer Tarife auch als Ausbildungstarife bereit. Inhaltlich erfahren diese Tarife zeitlich begrenzte Kürzungen, meist angepasste Selbstbeteiligungen und dynamische Leistungsgestaltung.
Zum Konzept der Ausbildungstarife zugehörig ist die spätere Wechseloption in höherwertige und umfassende Tarife.
Die Wechseloption ermöglicht das „Einfrieren“ des Gesundheitsstatus auf den Zeitpunkt des ersten Abschlusses. Leistungserweiterungen sind ebenfalls eingeschlossen.
Beamtenanwärter in der Ausbildungsversicherung
Besondere Vergünstigungen werden auch Beamtenanwärtern und Referendaren unterbreitet. Sie werden gesondert versichert, weil sie beihilfeberechtigt sind und nicht alle Kosten selbst tragen bzw. versichern müssen, die für medizinische Behandlungen entstehen.
Die vergünstigten Beamten-Tarife haben zunächst einen angepassten Leistungsumfang, der später ausgeweitet werden kann.
Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Signal
Obligatorischer Bestandteil der privaten Krankenversicherung ist die grundsätzlich obligatorische Versicherung von Pflegeleistungen. Sowohl die Beitragsbemessung als auch die späteren Leistungen stehen auch bei privaten Versicherungsunternehmen auf gesetzlicher Basis.
Ausweitung der Leistungen in der Pflege-Zusatzversicherung
Weil die Grundleistungen in der Regel nicht ausreichen, bietet auch die Signal Zusatzversicherungen für Pflegeleistungen an.
Versichert werden können:
- Pflegeleistungen mit erweitertem Erstattungsrahmen
- Tagegelder zur freien Verwendung
Zusätzliche Leistungen
Ambulate Zusatzversicherung
Die Signal bietet nicht nur die privaten Krankenvollversicherung an, sondern auch Zusatzversicherungen für Kunden der gesetzlichen Kassen. In der ambulanten Zusatzversicherung können Mehrleistungen und Zuzahlungen versichert werden, die nicht Teil der gesetzlichen Kassenleistungen sind.
Ebenfalls eingeschlossen: Kosten für alternative Behandlungsmethoden und Heilpraktiker-Behandlung.
Stationäre Zusatzversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Kassen im Bereich der stationären Versorgung ist oft nur grundlegend gesichert. Zusatzkosten müssten selbst getragen werden, was wegen hoher medizinischer Kosten oft unrentabel ist. Die Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte deckt diese Mehraufwendungen:
- Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- erweiterte Behandlungsmethoden
- Krankenhaustagegeld
Zahnärzte Zusatzversicherung
Im Zentrum der Zusatzversicherung Zahnmedizin steht die Leistungserweiterung im Bereich der Prophylaxe und der Zahnersatzkosten. Sie können mit erheblicher Mehrleistung im Vergleich zu gesetzlichen Kassen bei der Signal versichert werden.
Krankentagegeld
Angestellte nach der 6. Krankheitswoche oder Selbstständige müssen durch längere Krankheit meist direkte Verdienstausfälle kompensieren. Auch für Angestellte sinkt bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall das Einkommen auf 75% des Bruttolohns.
Die Signal bietet an, in Tagegelder-Versicherungen gegen diese Einbußen Vorsorge zu treffen. Auch die Kompensation der Zuzahlungen pro Behandlungstag im Krankenhaus kann darüber erfolgen.
Beitragsrückerstattung
Die Signal leistet eine pauschale Beitragsrückerstattung, wenn mindestens ein Jahr lang keine Leistungen bei der Versicherung eingereicht werden. Die Höhe der Beitragsrückerstattung steigt in den ersten 3 beitragsfreien Jahren an.
Zusätzlich zur Beitragsrückerstattung aus den Tarifen kann über gesundheitsbewusstes Verhalten eine weitere Rückzahlung von Leistungen erworben werden. Grundlage sind Gesundheitsprüfungen in der Apotheke und/ oder regelmäßige zahnärztliche Betreuung und Vorsorge. Auch der Gesundheitsbonus wird als pauschale Leistung zurückerstattet.
Beitragsrückerstattung auch in den Beihilfe-Tarifen für Beamte
Ebenfalls an der Leistungsfreiheit bemessen, können auch in den Beihilfe-Tarifen Beitragsrückerstattungen erwartet werden. Grundlage ist auch hier, dass über das Versicherungsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) hinweg, keine Leistungen von der Signal verlangt werden.
unser Tipp:
- Signal Krankenversicherung Studententarif
- Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung
- Signal Krankenversicherung Beitragserhöhung
- Signal Krankenversicherung Standardtarif
- Signal Krankenversicherung Basistarif
Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Signal
Die Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Signal ist mit Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres hin möglich.
Zu beachten:
- ist die Mindestversicherungszeit, die erst verstrichen sein muss, bevor die ordentliche Kündigung eingereicht werden kann
- ist die Tatsache, dass der Signal eine Folgeversicherung vorgelegt werden muss, die zeigt, dass der Kunde auch zukünftig angemessen krankenversichert ist
- das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, hier mit Frist von 2 Monaten nach Bekanntgabe mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung hin
Vergleich
Die gestaffelten Tarife der Signal Krankenversicherung sind für viele attraktiv. Finden Sie im Vergleich heraus, was das für Sie bedeutet, welche Leistungen erbracht werden und welche Beiträge dafür fällig werden.
Wechsel oder Tarifwechsel
Die Entscheidungsgrundlage liefert der Vergleich. Vergleichen Sie selbst online oder kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen erfahren und kompetent zur Seite.
Signal Krankenversicherung Kontakt
Anschrift:
SIGNAL Krankenversicherung a.G.
Joseph-Scherer-Straße 3
44139 Dortmund
Tel.: 0231/ 135 7991
Fax: 0231/ 135 4638
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