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Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung

Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung

Kunden einiger Bisex-Tarife waren zum Anfang 2017 von einer Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung betroffen. In diesen Tarifoptionen hatte das Unternehmen für einen langen Zeitraum keine Änderungen vorgenommen. Die anderen Tarife des Anbieters blieben weitgehend stabil. Zu einer Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung kommt es aus unterschiedlichen Gründen:

  • medizinischer und technischer Fortschritt
  • steigende Ausgaben im Gesundheitswesen wie Personalkosten
  • steigende Lebenserwartung der Versicherten
  • erhöhte Leistungsanforderungen der Versicherten

Bevor eine Krankenvollversicherung Anpassungen vornimmt, werden diese von einem unabhängigen Treuhänder überprüft. Zulässig ist eine Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung nur, wenn ein dauerhafter Kostenanstieg von mindestens 10 Prozent zu verzeichnen ist.

Die Signal Krankenversicherung bietet mit der Produktlinie Privat, die aus den Tarifen

  • Start
  • Start-Plus
  • Komfort
  • Komfort-Plus
  • Exklusiv und
  • Exklusiv-Plus

besteht, ein umfassendes Leistungsspektrum, das verschiedene Ansprüche abdeckt. Bereits bei einer einjährigen Leistungsfreiheit profitieren Versicherte von einer attraktiven Beitragsrückerstattung. Gesundheitsboni in den Plus-Varianten runden die Vergünstigungen ab. Bei einer Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung haben Versicherte die Möglichkeit, in einen anderen Tarif des Vollversicherers zu wechseln und so die monatlichen Beiträge zu reduzieren.

Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung – mögliche Alternativen

Eine sehr gute Alternative um die monatlichen Kosten zu senken ist also der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Wer als Versicherter eine Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung erhält, sollte das gesamte Portfolio der Signal prüfen. In der Regel lassen sich die Beiträge durch die Entscheidung für eine andere Tarifoption deutlich reduzieren. Versicherte profitieren von Vorteilen wie

  • keine erneute Gesundheitsprüfung
  • gleichbleibendes Leistungsniveau
  • keine Kündigungsfristen
  • keine Wartezeiten

Die Versicherungen sind verpflichtet, den Antrag auf Tarifwechsel innerhalb einer bestimmten Frist zu beantworten. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass Versicherte ab einem Lebensalter von 60 Jahren alternative Angebote mit günstigeren Konditionen erhalten müssen. Einige Anbieter wie die Signal Krankenversicherung haben sich freiwillig verpflichtet, diese Angebote bereits ab einem Lebensalter von 55 Jahren zu unterbreiten. Ein Tarifwechsel muss also nicht zwingend bei einer Signal Krankenversicherung Beitragsanpassung erfolgen, sondern kann jederzeit vorgenommen werden.

Weitere Möglichkeiten, um die Kosten zu senken sind

  • eine Anpassung des Selbstbehalts
  • der Ausschluss von Leistungen

Wer die Entscheidung für eine Erhöhung der Eigenbeteiligung oder den Leistungsausschluss trifft, sollte bedenken, dass es sich dabei um eine endgültige Änderung handelt. Soll der Selbstbehalt wieder reduziert oder Leistungen aufgenommen werden, ist stets eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Für Versicherte mit Vorerkrankungen können sich Nachteile ergeben.

(Stand 01/2017)