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Signal Krankenversicherung Standardtarif

Signal Krankenversicherung Standardtarif

Der Signal Krankenversicherung Standardtarif zählt zu den Sozialtarifen, die Versicherer dem Gesetz nach in ihrem Portfolio haben müssen. Konzipiert wurde der Standardtarif für langjährig Versicherte, die hohe Beiträge in ihren Tarifen nicht mehr tragen können. Besonders für Ehegatten ist der Signal Krankenversicherung Standardtarif eine ausgezeichnete Alternative, da Ehepaare maximal 150 Prozent des gesetzlichen GKV-Höchstbeitrages zahlen. Für alleinige Versicherte wird der maximale GKV-Höchstbeitrag fällig. Eine Kombination des Standardtarifs mit weiteren Zusatzversicherungen ist nicht zulässig. Möglich ist lediglich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung oder einer Krankentagegeldversicherung. Die genauen Regelungen zum Standardtarif finden sich im Sozialgesetzbuch V, hier ist festgelegt, dass die Leistungen im Sozialtarif denen der GKV vergleichbar sind. Einige der Leistungen im Signal Krankenversicherung Standardtarif im Überblick:

  • Kostenerstattungen für ambulante Behandlungen, maximal bis zum 1,8-fachen der ärztlichen Gebührenordnung
  • maximal 25 Psychotherapiesitzungen jährlich
  • Kostenübernahme für zahnärztliche Behandlungen, maximal bis zum 2-fachen der zahnärztlichen Gebührenordnung
  • Kostenübernahme für allgemeine Krankenhausleistungen

Die genauen Leistungen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den Versicherungsbedingungen im Signal Krankenversicherung Standardtarif.

Signal Krankenversicherung Standardtarif – Leistungen und Bedingungen

Wie oben beschrieben bewegt sich der Leistungsstandard auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Der Signal Krankenversicherung Standardtarif steht nicht allen Versicherten offen, die Absicherung ist nur möglich wenn

  • der Versicherte seit mindestens zehn Jahren PKV-versichert ist
  • mindestens 65 Jahre alt ist

Auch bei Versicherten unter 65 Jahren ist eine Absicherung möglich, wenn

  • die Versicherten mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen und
  • mindestens 55 Jahre alt sind
  • eine Rente oder ein Ruhegehalt beziehen, das nachweislich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und
  • unter 55 Jahre alt sind

Die genauen Modalitäten sollten Versicherte, die einen Wechsel in den Signal Krankenversicherung Standardtarif erwägen, direkt mit ihrem Versicherungsanbieter klären.

Ob der Wechsel in den Notlagentarif sinnvoll ist, ist von der persönlichen Situation des Versicherten abhängig. Im Vergleich zu anderen privaten Tarifen sind die Leistungen in den Sozialtarifen eingeschränkt, so dass Versicherte bei den Leistungen mit einigen Einbußen rechnen müssen. Unter Umständen gibt es im Portfolio der Signal eine leistungsstärkere Option, die mit attraktiven Konditionen überzeugt. Hier lohnt sich ein Vergleich des gesamten Versicherungsangebots.

Wer sich zu einem Wechsel in den Signal Krankenversicherung Standardtarif entscheidet, profitiert von einer kompletten Anrechnung der Altersrückstellung, sofern der Wechsel innerhalb des Unternehmens stattfindet.

(Stand 01/2017)