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Freie Arzt- und Familienkasse

Freie Arzt- und Familienkasse Tarifwechsel und Wechsel

Freie Arzt- und Familienkasse | meine-krankenversicherung.de - freundliche Ansprechpartnerin Die Freie Arzt- und Familienkasse FAMK mit Sitz in Frankfurt am Main sorgt im Bundesland Hessen bei Angehörigen von Feuerwehr, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Strafvollzug, Zoll, Steuerfahndung, Gefahrenabwehrbehörden und Verwaltungen für Krankenversicherungsschutz.

Für beihilfeberechtigte Kunden gibt es besondere Produkte, die auch außerhalb Hessens verfügbar sind. Angehörige der Berufsfeuerwehr gründeten die Freie- Arzt und Medizinkasse im Jahr 1911 in Frankfurt. Ziel der Kasse war die Unterstützung von Angehörigen der Berufsfeuerwehr im Krankheitsfall. Johannes Schänker, ein Frankfurter Branddirektor war Gründer der FAMK.

Er knüpfte während seiner Amtszeit Kontakte zu verschiedenen Berufsverbänden. So sicherte er seinen Mitgliedern faire Behandlungspreise im Falle einer notwendigen medizinischen Versorgung.

Nach Angaben der Versicherung existieren diese Verträge noch heute. Im Laufe der Zeit wurde der versicherte Personenkreis ständig erweitert. Mitglieder profitieren von einer umfassenden Betreuung aus einer Hand. Die FAMK regelt alle Beihilfeangelegenheiten für ihre Versicherten. Mitglieder müssen in Hessen bei einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung nicht in Vorleistung treten. Im Vordergrund bei der Freien Arzt- und Familienkasse steht die Idee, die Mitglieder von vielen bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Dieses Modell ist nach Angaben der FAMK einzigartig in Deutschland.

Für Beihilfeberechtigte bietet die Freie- Arzt- und Familienkasse Krankenvollversicherungstarife. Wer Anspruch auf Beihilfe nach der Hessischen Beihilfeverordnung und Angehöriger einer der oben genannten Behörden ist, kann eine Krankenvollversicherung bei der FAMK abschließen. Zudem bietet das Unternehmen einen speziellen Tarif für Beamte in der Ausbildung. Weitere Ergänzungsversicherungen sowie ein Zusatztarif für Beihilfeberechtigte runden das Angebot ab. Beihilfeberechtigte des Bundes, die nicht in Hessen leben, finden ebenfalls ein Tarifangebot bei der FAMK. Auch sie müssen bei bestimmten Behörden wie der Berufsfeuerwehr, der Polizei oder der Justiz tätig sein. Zudem müssen sie einen Anspruch auf Beihilfe haben und dürfen nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen.

In der privaten Krankenvollversicherung errechnen sich die Beiträge auf Basis des Alters und des Einkommens. Das unterscheidet die private Versicherung von der GKV, in der sich die monatlichen Kosten am Einkommen orientieren. Die Leistungen, die im Vertrag mit dem privaten Anbieter vereinbart wurden, sind garantiert. Kommt es zu steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen, kann das Beitragsanpassungen in der PKV zur Folge haben. Privatversicherte profitieren in diesen Fällen von einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Der Anbieterwechsel geht immer mit einigen Nachteilen für den Versicherten einher. Ratsam ist es daher, das Angebot des eigenen Versicherers genau zu prüfen und sich für einen alternativen Tarif zu entscheiden. Üblicherweise lassen sich bei gleichbleibenden Leistungen die monatlichen Beiträge deutlich reduzieren.

Einige der Vorteile eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft im Überblick:

  • Reduzierung der monatlichen Beiträge
  • gleichbleibendes oder sogar verbessertes Leistungsniveau
  • keine erneute Gesundheitsprüfung bei gleichen Leistungen
  • Anrechnung von Altersrückstellungen
  • keine Kündigungsfristen
  • keine Wartezeiten

Gerade für ältere Versicherte lohnt sich ein Tarifwechsel oftmals. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kommt wegen des höheren Lebensalters und eventueller Vorerkrankungen nicht mehr in Frage. Der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft ist jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

Wir sind bei Fragen zum Tarifwechsel für Sie da – sprechen Sie uns an!


Selbständige und angestellte Arbeitnehmer

Freie Arzt- und Familienkasse | meine-krankenversicherung.de - Selbstständige Frau denkt nach Bei der Freien Arzt- und Familienkasse handelt es sich um einen speziellen Versicherer, der Beihilfetarife im Portfolio hat. Selbständige oder angestellte Arbeitnehmer profitieren daher nicht vom dem Versicherungsschutz des Frankfurter Anbieters. Grundsätzlich haben Selbständige und Freiberufler jederzeit die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung zu wählen.

Sie können sich jedoch nicht bei der FAMK absichern, sondern müssen auf einen anderen Anbieter ausweichen. Bestimmte Produkte wie eine Altersvorsorge oder eine Pflegeabsicherung bietet die FAMK über den Kooperationspartner die INTER Versicherungsgruppe an. Selbständige und angestellte Arbeitnehmer sollten bei Interesse prüfen, ob eines der INTER-Angebote für sie in Frage kommt.


Ärzte und Zahnärzte

Da die Freie Arzt- und Familienkasse ein reiner Anbieter von Beihilfetarifen ist, kommt das Angebot für Mediziner in der Regel nicht in Betracht. Handelt es sich um beihilfeberechtigte Ärzte oder Zahnärzte, wählen sie aus dem Tarifangebot des hessischen Versicherers. Neben Vollversicherungstarifen stehen weitere Ergänzungstarife zur erweiterten Vorsorge zur Auswahl.


Beamte

Beamte des Bundes oder des Bundeslandes Hessen, die bei Feuerwehr, Polizei, Justiz, im Strafvollzug, beim Zoll, bei der Steuerfahndung oder bei Gefahrenabwehrbehörden beschäftigt sind, profitieren vom Tarifangebot der FAMK. Neben besonderen Vollversicherungstarifen für Beschäftigte in Hessen und im gesamten Bundesbiet hält die Freie Arzt- und Familienkasse weitere Ergänzungstarife für Beamte bereit. Zudem gibt es mit der großen und der kleinen Anwartschaftsversicherung die Möglichkeit, sich die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum zu erhalten. Wer zwischendurch als Beihilfeberechtigter der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegt, sichert sich seine Ansprüche mit der Anwartschaftsversicherung der FAMK.


Studierende und Auszubildende

Beamte in der Ausbildung und immatrikulierte Studierende versichern sich bei der FAMK in einem speziellen Ausbildungstarif. Wer eine Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr, der Polizei, der Justiz oder dem Strafvollzug tätig ist und Beihilfe gemäß der Hessischen Beihilfeverordnung erhält, für den gilt der Tarif VTN U-A. Für angehende Bundesbeamte hält die Freie Arzt- und Medizinkasse den Tarif GT U bereit.


Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Freien- Arzt und Familienkasse

Im Bereich der Pflegeabsicherung arbeitet die FAMK mit der Inter Versicherungsgruppe zusammen. Da die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten im Pflegefall abdeckt, ist eine private Vorsorge sehr zu empfehlen. Mit einer Pflegetagegeldversicherung der Inter sorgen FAMK-Versicherte für den Pflegefall vor. Die Versicherung leistet das vereinbarte Pflegegeld für die jeweils festgestellte Pflegestufe, der Maximalbetrag liegt bei 100 Euro monatlich. Die genauen Leistungen sind abhängig von der Pflegestufe, wobei die

  • Stufe I eine erhebliche Pflegebedürftigkeit bedeutet
  • die Stufe II Schwerpflegebedürftigkeit
  • die Stufe II Schwerstpflegebedürftgkeit

Freie Arzt- und Familienkasse | meine-krankenversicherung.de - Stethoskop mit einem Tablet Die Stufen gleichen der Einteilung der Pflegepflichtversicherung. Die Leistung der Inter ist unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einem Heim erfolgt. Die Pflege kann durch Fachkräfte oder Familienangehörige erfolgen.

Versicherte haben die Möglichkeit, die Höhe des Tagegeldes in den Pflegestufen individuell festzulegen. Wichtig ist, dass die Höhe mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht abnehmen darf. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.


Zusätzliche Leistungen der Freien Arzt- und Familienkasse

Versicherte haben die Möglichkeit, zusätzlich zu einer Krankheitsvollkostenversicherung der FAMK einen Ergänzungstarif abzuschließen. Damit sichern sie sich unter anderem

  • die Kostenübernahme für die verbleibenden Aufwendungen bei Zahnersatz
  • Kostenübernahme für Brillen bis zu einem bestimmten Betrag
  • Auslandskrankenschutz für Reisen bis 45 Tagen weltweit
  • Auslandsrücktransport

Darüber hinaus steht eine Krankheitskosten-Zusatzversicherung zur Auswahl. Der berechtigte Personenkreis, der einen Vollversicherungstarif der FAMK abschließen kann, entscheidet sich auf Wunsch für diesen Zusatztarif. Hier werden unter anderem

  • Wahlleistungen im Krankenhaus bis zu 100 Prozent übernommen
  • 100 Prozent der Kosten für ein Zweibettzimmer erstattet
  • ersatzweise zahlt der Anbieter ein Krankenhaustagegeld

auch bei den Ergänzungs- und Zusatztarifen sind Ausbildungstarife verfügbar.


Beitragsrückerstattung

Krankenvollversicherer zahlen ihren Versicherten bei einer Leistungsfreiheit von mindestens einem Jahr einen Teil der Beiträge zurück. Die genaue Höhe der Erstattung ist dabei von der leistungsfreien Zeit und dem gewählten Tarif abhängig. Ob die FAMK Beiträge zurückerstattet, sollten Versicherte ihren Vertragsunterlagen entnehmen. In der Regel sind bei den meisten Anbietern Rückzahlungen von bis zu drei Monatsbeiträgen möglich.


Beitragsanpassung

Die Leistungen in der privaten Krankenvollversicherung sind vertraglich garantiert. Steigen die Ausgaben im Gesundheitswesen, so kann das eine Anpassung der Beiträge zur Folge haben. Einen Anbieterwechsel sollten Versicherte, die eine Beitragserhöhung erhalten jedoch nicht veranlassen. Eine bessere Wahl ist ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Dabei bleiben die Leistungen in der Regel gleich, die monatlichen Kosten können jedoch deutlich reduziert werden.


Kündigung der privaten Krankenversicherung der Freien Arzt- und Familienkasse

Freie Arzt- und Familienkasse | meine-krankenversicherung.de - Unterlagen Üblicherweise werden Krankenvollversicherungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt. Kommt es zu einer Beitragsanpassung, gibt es ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherten. Die genauen Modalitäten entnehmen Versicherte idealerweise ihren FAMK-Vertragsunterlagen.

Ob sich die Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter tatsächlich lohnt, sollte im Einzelfall genau geprüft werden. In der Regel geht der Wechsel mit deutlichen Nachteilen für den Versicherten einher. So können unter Umständen Teile der Altersrückstellungen verloren gehen. Zudem ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, was gerade bei Versicherten mit Vorerkrankungen zu Problemen führen kann.


Vergleich

Bei einem Vergleich verschiedener Anbieter kommt es in erster Linie auf

  • die monatlichen Beiträge und
  • die Leistungen

der Versicherer an. Ein wichtiges Kriterium ist zudem der Service des jeweiligen Anbieters. Die FAMK bietet Versicherten einige Vorteile. Für Versicherte erledigt die Freie Arzt- und Familienkasse in Hessen die kompletten Beihilfeangelegenheiten. Versicherte sparen auf diese Weise Zeit und Arbeit. Die FAMK rechnet in Hessen direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab, Versicherte müssen also bei einem Arztbesuch nicht in Vorlage für die Kosten gehen. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die FAMK wechselt, muss keine Wartezeiten erfüllen, der Versicherungsschutz gilt sofort. Durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie der Inter Versicherungsgruppe und der BKM-Bausparkasse Mainz profitieren die Mitglieder von einem umfangreichen Service.

Krankenvollversicherte erhalten eine kostenlose medizinrechtliche Erstberatung durch die FAMK. Hier steht ein Fachanwalt für Medizinrecht zur Verfügung, mit dem alle Fragen rund um Fehler bei ärztlichen Anwendungen beraten werden können. Die FAMK trägt die Kosten für eine Erstberatung durch einen entsprechenden Fachanwalt. Eine aussagekräftige Beratung über Schadenersatz oder Schmerzensgeldansprüche ist für Versicherte in dieser Situation sehr hilfreich.

Persönlicher Kontakt steht bei der FAMK im Vordergrund, daher vertreibt das Unternehmen die Produkte durch Sonderbeauftragte, die eine individuelle Beratung bieten.


Freie Arzt- und Familienkasse Kontakt

Die FAMK ist unter folgenden Daten zu erreichen:

Freie Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei VvaG

Hansaallee 154

60320 Frankfurt am Main

Telefon: 069 – 97466-0

Telefax: 069 – 97466-130

Email: info@famk.de

(Stand 08|2016)