Ausgezeichnete Tarife Top-Preis-Leistung
Private Krankenversicherung
Tarifvergleich 2024/2025
1 Teilen Sie uns
Ihre Wünsche mit
2 Wir suchen den
passenden Anbieter
3 Sie erhalten kostenfrei
unsere Empfehlung
Für wen ist die Krankenversicherung?
weiter
Geburtsdatum von Ihnen / Ihres Partners / Ihrem Kind
Wie sind Sie derzeit versichert?
Wie ist Ihr derzeitiger Berufsstatus?
Wie möchten Sie im Krankenhaus abgesichert sein?
Ist Ihnen eine Chefarztbehandlung wichtig?
Sind Ihnen Zahnleistungen wichtig?
In welcher Region wohnen Sie?
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld ...

Eine passende private Krankenversicherung wird gesucht.

Jetzt kostenfreies Angebot erhalten - bis zu 65% sparen!

Warum benötigen wir Ihre Kontaktdaten?

Ausgezeichnete Leistungen

  • Alle Anbieter / Tarife im Vergleich
  • Beste Zahnleistungen
  • Bestes Preis-Leistung-Verhältnis
  • 45.000 Kunden vergleichen mit uns
Unser Versprechen gehalten
Wir freuen uns über so viele zufriedene Kunden und tolle Bewertungen
  • Erfahren:
    Über 45.000 Kunden vergleichen regelmäßig mit uns.
  • Persönlich:
    Unsere Experten beraten Sie am Telefon.
Kundenbewertungen
4.4 / 5.0 Werner R.
Sehr gute Möglichkeit, eine passende Krankenvers ...
4.9 / 5.0 Anja Becker
Danke - super Service und das alles kostenlos ...
100%

Jetzt kostenfrei vergleichen

St. Martinus Priesterverein Private Krankenversicherung


Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart Tarifwechsel und Wechsel

Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein | meine-krankenversicherung.de - Tarifwechsel - Freundliche Ansprechpartnerin
Priester unterliegen durch ihr Anstellungsverhältnis einem besonderen Versicherungsstatus.

Ihre Gesundheitsversorgung basiert auf dem Beamten-Recht und muss anteilig abgesichert werden. Sie beziehen während ihrer Dienstzeit 50% Beihilfe zu allen Gesundheitsleistungen, die für Behandlungen nötig werden. Der übrige Anteil muss entsprechend versichert werden.

Dieser Status gilt, obwohl sie nicht eigentlich Staatsbeamte sind. Dennoch erhalten Priester von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Sie zählen damit zu den Beihilfe-Berechtigten und können ihren Versorgung in verschiedenen Beihilfe-Versicherungen decken.


Beihilfe-Versicherungen unterschiedlicher Anbieter – Wann lohnt sich ein Wechsel und wann nicht?

Der St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart versichert nur einen sehr überschaubaren Personenkreis.

Die Satzung sagt aus:

Versichert werden können „die in der Diözese Rottenburg-Stuttgart inkardinierten Priester und die […] in der Diözese eingesetzten Priester sowie die Alumnen, unständige Diakone, Vikare der Diözese Rottenburg-Stuttgart.“

Für die Mitglieder ist es jedoch interessant, welche Versicherungsunternehmen darüber hinaus Leistungen aus der Fürsorge und Beamten-Beihilfe unterstützen. Denn die Pflicht zur Bindung an den St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart besteht nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung.

Vor diesem Hintergrund ist auch das Wechsel-Potential in der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein überschaubar. Sie ist eine Standesversicherung für den Kreis der ortsbeschäftigten oder zugewiesenen Priester und legt dementsprechend bestimmte Voraussetzungen für ihre Mitglieder zugrunde.

Für den Wechsel des Versicherungsunternehmens oder der Tarife beim in der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart können andere Anbieter verglichen werden.

Voraussetzung ist:

  • die Beihilfe-Berechtigung der Priester und eingesetzten klerikalen Würdenträgern im oben genannten Sinn und bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • die Versicherungsfreiheit auf Grund der Einkommen
  • die Leistungsfreiheit durch die Form der Anstellung

Die Tarife sollten nach Leistungsumfang, aber auch in der Langzeitwirkung geprüft und auf ihren Leistungsgehalt hin verglichen werden.


Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer

Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer können nicht in der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese versichert werden, wenn sie nicht der Diözese angehören.

Für sie kommt die Krankenversicherung der Diözese überhaupt nur dann in Frage, wenn sie nach der Beihilfe-Berechtigung der Priester bereits Unterstützung durch ihren Dienstherrn erhalten und in der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart eine entsprechende Ergänzungsabsicherung beziehen können.

Die Konstruktion in der Krankenversicherung der Diözese ist zwar im weiteren Sinn die einer privaten bzw. privatrechtlich gleichgestellten Ersatzkassen. Sie liegt jedoch dem Ansinnen nah, den Angehörigen des Priesterstandes die entsprechende Absicherung zu gewähren. Sie genießt zusätzlich bestimmte Sonderstellungen. Das Risiko-Potential für die Gesundheitskosten basiert wesentlich auf dem Bedarf des versicherten Personenkreises. Der Personenkreis der versicherungsfähigen Mitglieder kann nicht nach Belieben erweitert oder aufgeweitet werden.

In diesem Gesamtbild zeigt sich die nur sehr eingeschränkte Versicherbarkeit von nicht zugehörigen Personen beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer können dort nicht krankenversichert werden. Die angebotene Krankenversicherung ist auch keine herkömmliche Krankenversicherung, sondern versichert ausschließlich die Deckungslücke zwischen der geleisteten Beihilfe und den tatsächlichen Gesundheitskosten.


Absicherung von angestellten Arbeitnehmern in der Diözese und von Selbstständigen

Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein | meine-krankenversicherung.de - Angestellte vergleichen
Selbstständige können sich frei wählbar in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung absichern. Angestellte können das nur, wenn sie über ein Mindesteinkommen oberhalb der Jahresarbeitseinkommens-Grenze (JAEG) für die privaten Krankenversicherung verfügen.

Beide, private Krankenversicherung und gesetzliche Kassen, bieten einen vollständigen Versicherungsschutz für Gesundheitskosten.

Gesetzlich Krankenversicherte können darüber hinaus gezielte Zusatzversicherungen Absicherungslücken im Versicherungsschutz schließen.


Ärzte und Zahnärzte

Angehörige medizinischer Berufsgruppen können nur dann in die Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart aufgenommen werden, wenn sie mit der Diözese assoziiert sind oder wenn der Vorstand unter Berufung auf entsprechende Verbindungen der Versicherungsaufnahme zustimmt.

Um die Absicherung grundsätzlich zu ermöglichen, muss der Arzt jedoch im Amt des Priesters oder einem vergleichbaren Status stehen oder in den Priesterstand berufen worden sein, damit er einen Anspruch auf die Versicherung von Beihilfe-Leistungen umsetzen kann.


Beamte

Grundlage für die Versicherung ist das Beamtenrecht und seine Beihilfe-Berechtigung für die Gesundheitsversorgung. Priester sind dieser Regelung angepasst und werden mit 50% Beihilfe-Leistungen durch den Dienstherrn unterstützt. Sie müssen nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten tatsächlich selbst tragen.

Für Beamte bedeutet das eine Zusatzkostenversicherung, die die bestehende Deckungslücke abdeckt. Neben der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart bieten eine Reihe von privaten Krankenversicherungen die Zusatzdeckung für Beamte bzw. spezielle Beihilfe-Tarife.

Versichert werden jeweils 50% der tatsächlichen Behandlungskosten für:

  • ambulante Behandlungen, einschließlich Material und Medikamente
  • Behandlungskosten im Rahmen eines stationären Aufenthalts, einschließlich Unterbringung und Versorgung
  • Ersatzkosten für zahnmedizinische Behandlungen
  • Heil- und Hilfsmittel nach festgelegtem Katalog

Versichert sind pauschal 50% der anfallenden Kosten. Zuzahlungen zu Sehhilfen werden nur im Rahmen einer Maximaldeckung geleistet.

Alle Leistungen der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart basieren auf den Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und den entsprechenden Leistungskatalogen. Die Versicherungsbedingungen beschreiben die unterstützten Hilfsmittel genau und der Art nach.

Zahnersatzleistungen sind mit einer maximalen Deckung versehen. Die Honorarkosten und der Leistungsumfang, der erstattet wird, beziehen sich auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).


Studierende und Auszubildende

Studierende und Auszubildende können nicht in den St. Martinus Priesterverein der Diözese Krankenversicherung eintreten. Bruderschafts- und Priesteranwärter sind jedoch aufnahmeberechtigt. Wer seine Anwartschaft auf ein Priesteramt belegt, kann in die Zusatzkosten-Krankenversicherung aufgenommen werden.

Für Auszubildende und Studierende gilt insgesamt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung der öffentlichen Kassen oder oft wirkt noch eine Familienversicherung nach. In bestimmten Fällen sind Studierende jedoch dazu berechtigt, in die private Krankenversicherung einzutreten.

In beiden Versicherungsformen sind jedoch umfassende Leistungen versichert, die grundlegend von der Krankenversicherung getragen werden.

Vergleiche zur Versicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart hinken vor diesem Hintergrund, denn die können nur zu den Beamten-Tarifen der privaten Versicherungsunternehmen gezogen werden.


Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung des St. Martinus Priesterverein der Diözese

Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein | meine-krankenversicherung.de - Angestellte
Beihilfe-Versicherungen verpflichten nicht zur obligatorischen Versicherung von Pflegeleistungen. Das ist nur in der Krankenvollversicherung als private Krankenversicherung der Fall.

In der privaten Krankenversicherung sind Beiträge zur Pflegeabsicherung obligatorisch. Allerdings nur, insofern es sich um eine Krankenvollversicherung handelt.

Zusatztarife und Beihilfe-Versicherungen müssen keine extra Pflegeabsicherung leisten. Die Ansprüche der Kunden sind durch den Dienstherrn in der Regel abgegolten.


Zusätzliche Leistungen

Die Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart leistet die Ergänzung für die Absicherung grundlegender Gesundheits- und Arztkosten.

Nicht versichert sind Tagegelder, die einen Einkommensausfall oder weitere Behandlungs- und Unterbringungskosten decken sollen.

Kunden der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart steht die Weiter- und Höherversicherung der privaten Krankenversicherung bei anderen Krankenversicherungsunternehmen offen. Die meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten solche Zusatzversicherungen an, die die Erweiterung bestimmter Behandlungsmethoden, Leistungen und zusätzlicher Absicherungen umfassen.

Erweitert werden können über Zusatzversicherungen anderer Versicherungsunternehmen:

  • Übernahme von alternativen Behandlungsmethoden und Mehraufwendungen, z.B. Heilpraktiker oder Naturheilverfahren
  • Erweiterung von Leistungen beim stationären Aufenthalt, z.B. Verbesserung der Unterbringung und Chefarztbehandlung sowie freie Arztwahl, auch Belegarztkosten
  • Leistungserweiterung über die Sätze der GOÄ und GOZ hinaus
  • Erweiterung der Kostenübernahme für Heil- und Hilfsmittel, auch Sehhilfen
  • Versicherung von Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Beitragsrückerstattung

Eine Beitragsrückerstattung ist nicht vorgesehen. Die Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart arbeitet weitgehend kostendeckend, baut aber wegen der verhältnismäßig geringen Kostendecke keine rückzahlbaren Rückstellungen auf. Mittel für eine Beitragsrückerstattung stehen vor diesem Hintergrund nicht zur Verfügung.


Beitragserhöhung

Die Beitragserhöhung erfolgt auf gesetzlicher Bemessungsgrundlage an den direkten Aufwendungen für die Gesundheitsversorgung und an den erwarteten Mehrausgaben in unmittelbarer Zukunft. Der begrenzte Versichertenkreis in der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart hält die Beiträge und Beitragskalkulationen jedoch stabil.


Kündigung der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Die Kündigung der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist mit Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsjahres hin möglich. Es gilt je nach Tarif eine Mindestversicherungsfrist.

Folgeversicherungen müssen nicht vorgelegt werden.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für verschiedene Tarife, wenn Beitragserhöhungen dem Kunden dieses Recht einräumen. Die Frist sind 2 Monate nach Erhalt der Information zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen hin.

Die Tarife werden nach Alterseinstufungen berechnet. Tarifwechsel sind vor diesem Hintergrund nur nach genauer Prüfung der konkreten Versicherungsgegebenheiten einzuschätzen.


Vergleich

Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein | meine-krankenversicherung.de - Vergleich
Der Versichertenkreis der Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist klein und klar definiert.

Die Leistungsbeschreibung ist ebenfalls eindeutig, im Vergleich zu anderen Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherung jedoch weniger umfangreich.

Besonders die fehlenden Optionen auf erweiterte Leistungen und nachhaltige Absicherung machen einen Vergleich aussichtsreich.

Beamte und gleichgestellte Beihilfe-Berechtigte können bei verschiedenen privaten Krankenversicherungsunternehmen entsprechend aufbereitete Beamten- und Beihilfe-Tarife abschließen.

Auch Zusatzversicherungen stehen zur Verfügung, um mögliche bestehende Grundversorgungen erweitert abzusichern.

Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl der passenden Krankenversicherung für Beihilfe-Berechtigte oder entsprechenden Zusatzabsicherungen. Kontaktieren Sie uns!


Krankenversicherung beim St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart Kontakt

Anschrift:

St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG

Hohenzollernstr. 23
70178 Stuttgart

Tel.: 07 11/ 60 07 38
Fax: 07 11 6 07 44 12

E-Mail: info@stmartinusvvag.de