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Cosmos Private Krankenversicherung


Cosmos Tarifwechsel und Wechsel

Cosmos Krankenversicherung | meine-krankenversicherung.de - Lächelnde Ansprechpartnerin Die Frage nach einem Tarifwechsel oder Wechsel der Krankenversicherung stellt sich bei der Cosmos nur indirekt.

Als einzige Form der privaten Krankenversicherung bietet sie eine Auslands-Krankenversicherung an.

Hier ist die Entscheidung für den richtigen Tarif vor allem im Vorfeld der Versicherung wichtig. Die Krankenversicherung wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Nach Ende der Mindestversicherungslaufzeit und bei fristgerechter Kündigung ist ein Tarifwechsel oder ein Wechsel zu einem anderen Anbieter hürdelos möglich.


Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer

Die Auslands-Krankenversicherung der Cosmos ergänzt die private wie die gesetzliche Krankenversicherung im Falle längerfristiger oder geografisch weitläufiger Auslandsaufenthalte. Sie wird gezielt im Rahmen der Reisevorbereitungen abgeschlossen und ermöglicht eine umfassende medizinische Versorgung im Ausland, wenn es akuten Behandlungsbedarf im Zusammenhang mit Krankheiten und Unfällen geht.

  • Single-Tarif
    Die private Krankenversicherung der Cosmos kann von volljährigen Personen abgeschlossen werden, ohne Bezug auf Tätigkeit oder Berufsstatus. Einzelpolicen werden von der Cosmos im Single-Tarif ausgestellt.

 

  • Familien-Versicherung
    Für maximal 2 Erwachsene und bis maximal 7 Kinder im Alter unter 21 Jahren gilt bei der Cosmos in der Auslands-Krankenversicherung ein Familien-Tarif. Erwachsene können diesen Tarif bis zum Lebensalter von 65 Jahren abschließen.

 

  • Senioren-Versicherung
    Für Menschen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, bietet die Cosmos den Familien-Tarif nicht mehr an. Versichert wird hier im Single-Tarif.

Versicherte Leistungen

Kern der Auslands-Krankenversicherung der Cosmos ist die Erstattung von Leistungen, die der Versicherte im Ausland für medizinische Behandlungen ausgeben muss. Sie folgt sowohl dem Prinzip der Vorauslage-Erstattung als auch dem Prinzip der Kostenübernahme. Welche Form der Erstattung oder der Kostenübernahme vorgenommen wird, richtet sich nach den jeweiligen Umständen, aber auch nach der Höhe der erforderlichen Leistungen und dem Land, in dem der Versicherungsfall eintritt.

Versichert sind dem Grundsatz nach:

  • alle medizinisch notwendigen Behandlungskosten, die im Rahmen einer Heilbehandlung anfallen
  • Medikamente in diesem Zusammenhang, Heilmittel und Verbandmaterial
  • Krankentransporte – sowohl vor Ort als auch, wenn nötig oder empfohlen, als Rücktransport

Die private Krankenversicherung von Cosmos trägt entweder die Anteile an den Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt (Erstattung des Ergänzungsbetrags) oder die Kosten in voller Höhe, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht greift.


Ärzte und Zahnärzte

Die meisten Ärzte und Zahnärzte sind privat krankenversichert. Dennoch greift bei Auslandsreise der „mitgelieferte“ Schutz der bestehenden Krankenversicherung meist zu kurz. Sei es von der Dauer der versicherten Reisetage her oder vom Umfang der Leistungen her.

Es ist vor diesem Hintergrund empfehlenswert zu prüfen, welche Bedingungen die private Krankenvollversicherung für Auslandsreisen erfüllt und wie diese ergänzt werden müssen. Die Ergänzung steht oft schon bei inner-europäischen Reisen im Raum. Bei weltweiten Reisen ist die meist unumgänglich.


Beamte

Cosmos Krankenversicherung | meine-krankenversicherung.de - Lächelnde Beamte Ergänzung der Beihilfe-Absicherung bei Auslandsreisen Beamte sind durch ihren Dienstherren im Krankheitsfall abgesichert. Er übernimmt anteilig Kosten für medizinische Behandlungen, die im Zusammenhang mit Erkrankungen oder Unfällen nötig werden.
Die sogenannte „Beihilfe“.

Diese Leistungen sind jedoch bereits von Grund her nicht vollumfänglich und müssen gezielt ergänzt werden. Das trifft insbesondere bei Reisen ins Ausland zu.

Beamte und Beihilfe-Berechtigte ergänzen ihre medizinische in der Regel bereits ohnehin durch Zusatzversicherungen, die Versorgungslücken decken sollen. Bei der Cosmos Krankenversicherung handelt es sich um eine solche private Zusatzversicherung.

Das Leistungsspektrum ist für alle Tarifgruppen bei der Cosmos gleich.

Erstattet werden:

  • Aufwendungen und Auslagen für medizinische Behandlungen im Ausland
  • Kosten für Medikamente und Materialien
  • Transportkosten

Studierende und Auszubildende

Eine Auslands-Krankenversicherung ist besonders für Studierende von großer Bedeutung. Oft spielen Reisen eine große Rolle während der Studienzeit. Die Auslands-Krankenversicherung der Cosmos als privat abgeschlossene zusätzliche Krankenversicherung kann dafür den nötigen Absicherungsrahmen bieten.

Das gilt auch für Reise innerhalb der EU. Denn zwar gilt die gesetzliche Krankenversicherung bzw. eine ggf. vorhandene private Krankenversicherung bedingt auch für medizinischen Behandlungsbedarf innerhalb Europas. Regelmäßig greift der Leistungskatalog jedoch zu kurz und Betroffene müssen Rest- und Mehrkosten selbst tragen.


Besondere Absicherung im Auslandssemester

Der zeitlich begrenzte Versicherungsrahmen der Cosmos-Krankenversicherung macht sie als Auslands-Krankenversicherung im Rahmen eines längerfristigen Studienaufenthalts oder bei Ausbildungsjahren im Ausland ungeeignet, da sie nicht die volle Zeit versichern kann.


Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Cosmos

Eine Pflichtversicherung von Pflegeleistungen muss bei der Auslands-Krankenversicherung der Cosmos nicht erfolgen.

Hintergrund: In der privaten Krankenversicherung werden Pflichtversicherungsanteile zur Pflichtversicherung nur dann fällig, wenn sie als Krankenvollversicherung abgeschlossen worden ist. D.h.: In allen Formen zusätzlicher Absicherung muss der Pflichtversicherung nicht Rechnung getragen werden, denn sie ist bereits über die reguläre Krankenversicherung abgedeckt.

Das gilt nicht nur für die Auslands-Krankenversicherung der Cosmos, sondern auch für eventuelle zusätzliche Versicherungen auf dem Gebiet der privaten Absicherung von medizinischen Leistungen und Anforderungen.


Zusätzliche Leistungen

Im Leistungsspektrum der Cosmos Krankenversicherung sind neben den grundlegenden medizinischen Notwendigkeiten zusätzliche Leistungen versichert.

Dazu zählen:

  • Rück-Überführung im Todesfall
    Kommt es im Ausland zum Todesfall, wird der Transport zurück in das Heimatland von der Versicherung getragen. Die Auslands-Krankenversicherung der Cosmos trägt damit neben der Absicherung bei Krankheit und Unfall auch Vorsorge-Charakter für die Hinterbliebenen.
  • Gepäcktransporte in Verbindung mit Krankentransport
    Muss auf ärztlichen Rat ein medizinischer Rücktransport durchgeführt werden, trägt die Versicherung nicht nur diese Kosten. Daneben übernimmt sie auch Kosten, die beim Rücktransport von Gepäck bzw. bei der Verlegung von Gepäck anfallen.

In der Police sind diese Zusatzleistungen mit versichert und müssen nicht separat eingeschlossen werden.


Beitragsrückerstattung

Cosmos Krankenversicherung | meine-krankenversicherung.de - Geld zurück Die private Krankenversicherung der Cosmos gilt als Auslands-Krankenversicherung für ein Jahr ab dem Datum des Abschlusses bzw. des Versicherungsbeginns, wenn entsprechend vereinbar.

Die Leistungen werden pauschal erbracht und versichert. Die Erhebung der Beiträge ist unabhängig von der individuellen Nutzung der Krankenversicherung im Ausland.

In der privaten Krankenversicherung werden häufig Beiträge zurückerstattet, wenn die Leistungen der Versicherung über einen vorher festgelegten Zeitraum hinweg nicht in Anspruch genommen werden. Die Auslands-Krankenversicherung der Cosmos gilt, wie beschrieben, in anderem Zusammenhang und nicht als private Krankenvollversicherung. Entsprechend werden für das Versicherungsjahr keine Beiträge zurückerstattet. Auch dann nicht, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden mussten.


Beitragserhöhung

Wie in der privaten Krankenvollversicherung üblich, muss auch die Zusatzversicherung der Cosmos kapitalgedeckt konzipiert werden. Die Beiträge müssen das wirtschaftliche Aufkommen der Versicherung decken und unterliegen vor diesem Hintergrund sehr unterschiedlichen Faktoren der Anpassung. Für Neuabschlüsse werden die entsprechenden Beiträge in der Regel jährlich aktualisiert, spätestens jedoch bei Schwankungen in der Leistungsbelastung der Versicherung, die gesetzlich festgelegte Grenzwerte über- oder unterschreiten.

Entsprechend dieser Regelungen kann es zu Beitragserhöhungen und Beitragssenkungen kommen, die von der Zusammensetzung der versicherten Gruppe resultieren.

Cosmos muss bei fortlaufenden Verträgen geplante Beitragserhöhungen entsprechend ankündigen. Im Rahmen dieser Beitragsanpassungen erhält der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist ist hier dieselbe wie die der ordentlichen Kündigung, 1 Monat. Allerdings gilt sie im Zusammenhang mit Beitragserhöhungen zu dem Tag der angekündigten Durchführung der Erhöhung, nicht zum Ende des Versicherungsjahres.


Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Cosmos

Die private Krankenversicherung der Cosmos gilt als Auslands-Krankenversicherung für ein Jahr. Versichert sind darin alle Reisen, die bis 56 Tage lang dauern bzw. bei längeren Reisen die ersten 56 Tage. Sie gilt jedoch pro Reise für 56 Tage. Nach Ende einer Reise im Versicherungsjahr und zum Beginn einer weiteren Reise gilt der Versicherungsschutz erneut.

Gekündigt werden kann zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 1 Monat.

Anders, als in der privaten Krankenversicherung, wenn sie als Krankenvollversicherung abgeschlossen wurde, muss der Cosmos kein Vertrag über weitere Versicherungen von Auslandsreisen zur Kündigung vorgelegt werden.


Vergleich

Cosmos Krankenversicherung | meine-krankenversicherung.de - Mann vergleicht am Tablett PC Bei der Auswahl der passenden Zusatzversicherung, ob in Ergänzung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, liefert ein Vergleich eine verlässliche Grundlage.

Übersichtlich aufbereitet und transparent gegenübergestellt, lassen sich günstige Beiträge und angemessene Leistungen vergleichen.

Der Vergleich liefert verlässliche Anhaltspunkte sowohl zur Vorbereitung eines Tarifwechsels, eines Wechsels beim Versicherungsunternehmen oder für den ersten Abschluss.


Cosmos Kontakt

Anschrift:

Cosmos Versicherung AG

Halbergstraße 50-60
66121 Saarbrücken

Tel.: 0681/ 9 66 68 00
Fax: 0681/ 9 66 66 33

E-Mail: info@cosmosdirekt.de