Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif
- Voraussetzungen für den Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif
- Leistungsumfang im Tarif Axa Colonia Krankenversicherung Standard
- Was ist bei einem Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif zu beachten
- Leistungsausschlüsse im Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif
- Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif
- Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
- Versicherungsbeginn und Kündigung
Voraussetzungen für den Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif
Im Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif sind Personen aufnahmefähig, die vorher als privatversicherte Person in einem substitutiven Tarif versichert waren, welcher mindestens 10 Jahre bestand und vor dem 01.01.2009 begonnen hat.
Zu den versicherungsfähigen Personen gehören:
- Arbeitnehmer
- Freiberufler, Selbständige
- Familienangehörige obiger Berufsgruppen
mit Vollendung des 55. Lebensjahrs und einem Gesamtjahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Beamte und deren beihilfeberechtigte Angehörige,
- Versicherte, ab dem 65. Lebensjahr
- Versicherte , die jünger als 55 Jahre sind und eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder beantragt haben
- Beamte, die vor Vollendung des 55. Lebensjahrs ein Ruhegehalt beziehen und Beihilfeanspruch besitzen
Der Standardtarif garantiert, dass der Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten wird. Wird ein Familienmitglied mitversichert, das versicherungsfähig ist, so liegt der maximale Beitrag bei 150 v. H. des Höchstbeitrages zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
Leistungsumfang im Tarif Axa Colonia Krankenversicherung Standard
Der Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif leistet für medizinisch notwendige Heilbehandlungen für
- Ärztliche Behandlungen bis zum 1,8fachen der GOÄ
- Psychotherapeutische Behandlungen mit psychologischen Gutachten und nach Leistungszusage
- Röntgendiagnostik und Strahlentherapie
- Arzneimittel, Verbandmittel 80 v.H.
- Heilmittel, Hilfsmittel 80 v.H.
- Krankheitsversorgung stationär im Mehrbettzimmer in Krankenhäusern nach Bundespflegesatzverordnung
- Zahnersatzleistungen nach Leistungskatalog maximal 65 v.H.
- Häusliche Kranken-/Behandlungspflege 90 v.H.
- Rehabilitationsmaßnahmen, insofern nicht von ein anderer Träger dafür aufkommt
- Schwangerschaft und ~gymnastik, Entbindung, Hebammenhilfe, Mutterschaftsgeld
- Rettungsfahrten 90 v.H. und unter bestimmten Umständen Fahrtkosten zum nächstgelegenen Arzt beziehungsweise öffentlichen oder privaten Krankenhaus, das der Bundespflegesatzverordnung unterliegt
Was ist bei einem Wechsel zum Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif zu beachten
Vor dem Wechsel müssen die obigen Zugangskriterien nachgewiesen werden. Das erfolgt durch:
- Rentenantrag oder Rentenbescheid bzw. Rentnerausweis
- Bescheinigung zur Nichtveranlagung
- Einkommensteuerbescheid
- Nachweis über Ruhegehaltsbezüge bei Beamten
- Nachweis zur Beihilfeberechtigung durch die Beihilfestelle
- Nachweis für Angehörige, dass diese berücksichtigungsfähig sind
- Für Beamte die Ernennungsurkunde
Bei Vorerkrankungen kann die Axa Colonia Krankenversicherung einen Risikozuschlag aus einem Vorvertrag (bei Wechsel) übernehmen oder erheben, insofern der Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten wird.
Leistungsausschlüsse im Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif
Der Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif entspricht dem Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgeschlossen von der Leistungspflicht sind:
- Privatärztliche ambulante, stationäre sowie zahnärztliche Behandlungen
- Kur- und Sanatorienaufenthalte
- Die Leistungspflicht zur Kostenübernahme bei Kriegsereignissen bei einem Auslandsaufenthalt entfällt, wenn es für das Reiseland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gegeben hat oder es sich um eine Wehrdienstbeschädigung handelt.
- Vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschädigungen
Zusatzleistungen und Zusatzbausteine für den Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif
Es darf neben dem Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif kein weiter Vollversicherungs- oder Teilversicherungstarif bei derselben oder einer anderen Krankenversicherung bestehen.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Beitrag
Die Versicherungsleistungen werden in der ambulanten Versorgung im Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif zu 100% abzüglich der vereinbarten Selbstbehalte erbracht. Die Selbstbehalte sind für bestimmte Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie verschiedene ambulante oder häusliche Behandlungen gültig und bis maximal 306,- EUR zu erbringen. Sie werden entweder prozentual oder als fixer Beitrag erhoben.
Es kann noch eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart werden, die bei den erstattungsfähigen Kosten greift. In einigen Fällen wie etwa für Medikamente kann der Versicherer nach eigenem Kooperationspartnerverzeichnis nur die Kosten übernehmen, die er nach eigenem Katalog bezahlen würde, wenn ein anderes Medikament (Hersteller) als bei ihm gelistet ärztlich verordnet wurde. Der Beitrag ermittelt sich aus dem Eintrittsalter, der Selbstbeteiligung und einem möglichen Risikozuschlag.
Versicherungsbeginn und Kündigung
Der Versicherungsbeginn richtet sich nach den Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif Bedingungen und ist der vereinbarte Beginn frühestens das Datum der Antragstellung. Die Mindestvertragsdauer ist zwei Jahre und kann ordentlich mit dreimonatiger Frist zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Bei Beitragserhöhungen ist der Axa Colonia Krankenversicherung Standardtarif mit einer Frist von zwei Monaten kündbar. Die Kündigung kann auch – falls abweichend – zum Wirksamwerden der Änderung ausgesprochen werden.