Krankentagegeld steuerpflichtig
Egal, ob Krankheit, Unfall oder Krankenhausaufenthalt – ein längerfristiger gesundheitlich bedingter Arbeitsausfall kann jeden treffen. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten in diesem Fall als finanziellen Ausgleich immerhin das gesetzliche Krankentagegeld. Oft sogar auch noch eine Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber. Weil das Krankengeld jedoch das Einkommen nicht vollständig ausgleicht, kommt es im Krankheitsfall früher oder später zu einem Einkommensdefizit. Das gilt umso mehr für Selbstständige. Sie müssen für den Arbeitsausfall vollständig selber vorsorgen. Eine Krankentagegeldversicherung ist daher unerlässlich. Für die Berechnung des Krankentagegeldes stellt sich schnell die Frage, ob Krankentagegeld steuerpflichtig ist.
Krankengeld vs. Krankentagegeld
Bei der Frage, ob Krankentagegeld steuerpflichtig ist oder nicht, ist es wichtig, zwischen Krankengeld und Krankentagegeld zu unterscheiden.
Die beiden Begriffe werden häufig miteinander verwechselt, wodurch es immer wieder zu Irritationen und Missverständnissen kommt.
Krankengeld
erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag, sofern sie keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Spätestens nach dem 42. Krankheitstag bekommen sie dann Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des regulären Bruttogehalts. Auch freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag erhalten, sofern sie diese Option wählen.
Krankentagegeld
ist im Gegensatz zum Krankengeld eine rein private Versicherungsleistung. Zeitpunkt der Zahlung und auch die Höhe des Krankentagegeldes hängen davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer und auch Selbstständige sollten in jedem Fall ein Krankentagegeld versichern, da sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Bei den meisten privaten Krankenvollversicherungen ist bereits ein Krankentagegeld enthalten. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige können sich mit einer Krankentagegeldversicherung zusätzlich oder im Falle einer Selbstständigkeit auch ausschließlich absichern.
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?
Ein großer Vorteil von Krankentagegeld ist, dass es nicht steuerpflichtig ist, sofern der Versicherte seine Beiträge selber zahlt. Auch andere Abgaben fallen auf das private Krankentagegeld nicht an. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das ausgezahlte Krankentagegeld beim Versicherten auch tatsächlich in voller Höhe netto ankommt. Anders verhält es sich, wenn der Versicherte die Beiträge nicht selber zahlt. In diesem Fall ist das Krankentagegeld steuerpflichtig. Es wird behandelt wie Arbeitslohn.
Fallen auf Krankengeld Abgaben an?
Anders als beim Krankentagegeld müssen beim Krankengeld noch Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Weitere Abzüge durch Steuern gibt es nicht. Allerdings ist Krankengeld anders als Krankentagegeld steuerlich relevant. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet es wird zur Ermittlung des Einkommenssteuersatzes herangezogen und kann so dazu beitragen, dass der Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen ansteigt.
Höhe für Krankentagegeld berechnen
Ein Vorteil für die Berechnung des Krankentagegeldes ist, dass es weder steuerpflichtig ist, noch andere Abgaben anfallen. Versicherungsnehmer können daher genau den Betrag vereinbaren, den sie im Krankheitsfall tatsächlich benötigen. Was erst einmal sehr einfach klingt, stellt jedoch in der Regel die größte Herausforderung beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Abhängig davon, ob das Krankentagegeld das Krankengeld aufstocken soll oder bei einem Selbstständigen das vollständige Einkommen ersetzen muss, kann die Höhe des benötigten Krankentagegeldes stark variieren.
Für die Berechnung kann die Differenz aus einem eventuell gezahlten Krankengeld und dem regulären Nettoeinkommen herangezogen und durch 30 geteilt werden. Der so errechnete Betrag entspricht dem Krankentagegeld, das pro Tag gezahlt werden sollte. Alternativ kann statt des regulären Nettoeinkommens auch die Summe der tatsächlich notwendigen monatlichen Ausgaben zur Berechnung herangezogen werden. Auf diese Weise lässt sich der absolut notwendige Minimalbetrag errechnen, den eine Krankentagegeldversicherung in jedem Fall abdecken sollte.
Beraten lassen
Krankentagegeld ist weder steuerpflichtig, noch fallen andere Abgaben an. Dennoch ist die Berechnung des benötigten Krankentagegeldes nicht immer ganz einfach. Das gilt insbesondere bei komplexeren Fällen, wie zum Beispiel der Absicherung des vollständigen Einkommens von Selbstständigen.
Eine große Hilfe bieten hierbei Online-Rechner für Tagegeld und auch Vergleichsrechner für verschiedene Versicherungsangebote. Trotz dieser Hilfestellungen kann es dennoch sinnvoll sein, sowohl bei der Berechnung des Krankentagegeldes wie auch bei der Wahl des Versicherungsanbieters professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise lässt sich die optimale Absicherung finden.