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Krankentagegeld

Eine Absicherung für den Krankheitsfall über eine Krankenversicherung ist hierzulande seit einigen Jahren bereits Pflicht. Egal, ob gesetzlich oder privat, jeder muss sich krankenversichern. Darüber hinaus schließen viele Berufstätige zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie sichert im Falle einer Berufsunfähigkeit die Einkommensverluste ab. Daneben gibt es noch eine weitere wichtige Absicherung für den Krankheitsfall, die vielen Menschen nicht bekannt ist: die Krankentagegeldversicherung. Sie zahlt im Krankheitsfall ein Krankentagegeld, das nicht mit dem Krankengeld zu verwechseln ist.


Krankengeld oder Krankentagegeld – Was ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe „Krankengeld“ und „Krankentagegeld“ sind leicht zu verwechseln, zumal sich hinter den beiden Begriff zwei sehr ähnliche Leistungen verbergen. In beiden Fällen handelt es sich um Entgeltersatzleistungen. Das Krankengeld erhalten gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankentagegeld erhalten Personen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Diese Versicherung können gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen abschließen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Summenversicherung. Das bedeutet, dass im Versicherungsfall dem Versicherten ein vertraglich vereinbarter Betrag gezahlt wird.


Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Die Frage, für wen sich eine Krankentagegeldversicherung lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt vielmehr von zwei Faktoren ab:

  • Art der Beschäftigung (angestellt oder selbstständig)
  • Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)

Aus diesen beiden Faktoren ergeben sich vier verschiedene Personengruppen, für die sich eine unterschiedliche Notwendigkeit einer Krankentagegeldversicherung ergibt:

  • Gesetzlich krankenversicherte Angestellte
  • Privat versicherte Angestellte
  • Freiwillig oder von Gesetzes wegen gesetzlich krankenversicherte Selbstständige
  • Privat versicherte Selbstständige

Für jede dieser vier Gruppen gelten spezielle Anforderungen und Notwendigkeiten für das Krankentagegeld.
Hier geht es zu den aufgelisteten Krankentagegeld Anbietern.

Gesetzlich krankenversicherte Angestellte

Gesetzlich krankenversicherte Angestellte erhalten im Krankheitsfall üblicherweise sechs Wochen lang wie gewohnt ihr Arbeitsentgelt. Anschließend bekommen sie von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld. Es fällt in der Regel um rund 20 Prozent geringer aus als das herkömmliche Nettoeinkommen. Mit steigenden Einkommen nimmt der Einkommensverlust noch weiter zu. Gesetzlich krankenversicherte Angestellte können diesen Einkommensverlust mit einer zusätzlichen privaten Krankentagegeldversicherung ausgleichen. Ob das notwendig ist, hängt letztlich davon ab, ob die betreffende Person den Einkommensverlust hinnehmen kann und möchte. Gerade bei hohen Einkommen, das oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse liegt, sind die Einkommensverluste im Krankheitsfall jedoch zum Teil erheblich. Das liegt daran, dass sich die maximale Höhe des Krankengeldes ebenfalls an der Bemessungsgrenze orientiert. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird daher nicht durch Krankengeld kompensiert.

Haben die Betroffenen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung innerhalb der ersten sechs Krankheitswochen, sollten sie diesen Einkommensverlust auf jeden Fall mit einer Krankentagegeldversicherung ausgleichen.

Privat krankenversicherte Angestellte

Ähnlich wie gesetzlich krankenversicherte Angestellte erhalten auch privat versicherte Angestellte sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Ein Krankengeld wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Daher bekommen privat krankenversicherte Angestellte ab dem 43. Krankheitstag nicht automatisch weitere Entgeltersatzzahlungen. Diesen vollständigen Einkommensverlust sollten privat krankenversichert Angestellte mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ausgleichen. Besteht außerdem kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, sollten privat versicherte Angestellte diesen Einkommensausfall ebenfalls mit einer Krankentagegeldversicherung ausgleichen.

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige

Anders als landläufig angenommen, können auch Selbstständige gesetzlich versichert sein. Sei es freiwillig oder von Gesetzes wegen. Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben die Möglichkeit zu wählen, ob sie ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten möchten oder nicht. Der Beitragsunterschied beträgt etwa 0,6 Prozent. Der Krankengeldanspruch beginnt wie bei anderen gesetzlich Krankenversicherten nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung sollten gesetzlich versicherte Selbstständige die Einkommensverluste, wie mit dem Krankengeld ausgleichen. Darüber hinaus sollten sie immer berücksichtigen, dass sie anders als die meisten Angestellten in den ersten sechs Krankheitswochen kein Einkommen erzielen. Sofern diese Ausfälle nicht durch Rücklagen kompensiert werden können, sollte die Krankentagegeldversicherung auch diese Einkommensausfälle ausgleichen.

Privat krankenversicherte Selbstständige

Bei vielen privaten Krankenversicherungen für Selbstständige ist ein Krankentagegeld bereits enthalten. Üblich ist eine Zahlung ab dem 22. Krankheitstag. Ob das im Einzelfall tatsächlich gegeben ist, sollten selbstständige Versicherungsnehmer in jedem Fall individuell anhand ihrer Versicherungsunterlagen prüfen. Ist das Krankentagegeld bereits in der privaten Krankenversicherung enthalten, sollten die Versicherten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die Höhe des Krankentagegeldes noch angemessen ist oder gegebenenfalls angepasst werden muss und kann. Auch, ob eine Zahlung des Krankentagegeldes ab dem 22. Krankheitstag ausreichend ist, sollten die Versicherten klären und gegebenenfalls anpassen.


Welche Leistung erbringt die Krankentagegeld-Zusatzversicherung?

Wie bei vielen privaten Versicherungen haben Versicherungsanbieter auch bei Krankentagegeldversicherungen einen gewissen Gestaltungsfreiraum. Welche Leistungen eine Krankentagegeld-Versicherung im Einzelfall erbringt, hängt daher maßgeblich davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Dem Gestaltungsspielraum der Versicherungsanbieter sind jedoch bestimmte Grenzen gesetzt. So darf das Krankentagegeld ein gegebenenfalls gezahltes Krankengeld nur bis zum regulären Nettogehalt aufstocken. Beide Ersatzzahlungen zusammen dürfen also das reguläre Nettogehalt nicht übersteigen. Für Selbstständige, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, bieten Versicherer das Krankentagegeld bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Einkommens an. Darüber hinaus gelten weitere Restriktionen für die maximale Höhe des Krankentagegeldes abhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. So darf ein Krankentagegeld, das ab dem 15. Krankheitstag gezahlt wird, nicht so hoch ausfallen, wie Krankentagegeld, das ab dem 43. Krankheitstag gezahlt wird.

Für die Bezugsdauer gelten beim Krankentagegeld keine Beschränkungen. Die Zahlung endet jedoch bis zu drei Monate nach der Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Zahlt der Versicherte die Beiträge zu seiner Krankentagegeldversicherung selber, sind die Krankentagegeldzahlungen weder zu versteuern, noch müssen Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Arbeitgeber eine Krankentagegeldversicherung für seine Mitarbeiter abschließt und die Beiträge zahlt. In diesem Fall muss der Versicherte das erhaltene Krankentagegeld wie ein Gehalt vollständig versteuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen.


Welche Höhe sollte das Krankentagegeld haben?

Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt erläutert, unterliegt die mögliche Höhe des Krankentagegeldes gewissen Restriktionen. Im Rahmen dieser Einschränkungen, können Versicherungsnehmer die Höhe des Krankentagegeldes individuell festlegen. Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, hat allerdings einen entscheidenden Einfluss darauf, wie hoch die Versicherungsbeiträge für die Versicherung ausfallen. Je höher das Krankentagegeld ausfallen soll, desto höher sind auch die Versicherungsbeiträge. Es lohnt sich daher, beim Abschluss einer Versicherung genau abzuwägen, wie hoch die Versicherungssumme tatsächlich ausfallen muss. Ein sinnvoller Anhaltspunkt bei der Kalkulation des benötigten Krankentagegeldes ist die Summe der monatlichen unverzichtbaren Ausgaben, die auch im Krankheitsfall unbedingt gedeckt sein sollte. Dazu zählen zum Beispiel Miete, Strom- und Telefonkosten oder Kreditraten.

Versicherungsnehmer, die Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben, sollten prüfen, wie groß die Differenz zwischen den monatlichen notwendigen Ausgaben und dem tatsächlich gezahlten Krankengeld sind. Die Lücke, die sich dabei ergibt, sollte mithilfe der Krankentagegeldversicherung gedeckt werden. Bei Personen ohne Anspruch auf Krankengeld, sollte das Krankentagegeld die notwendigen Ausgaben vollständig abdecken.

Versicherungsnehmer, die bereits eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, sollten darauf achten, bei Einkommensveränderungen die Versicherungssumme anzupassen. Das gilt insbesondere, wenn das Nettoeinkommen sinkt. Sinkt das Nettoeinkommen unter die bisher vereinbarte Versicherungssumme, wird gegebenenfalls nicht der vollständige Betrag ausgezahlt, sofern er über dem gesunkenen Nettoeinkommen liegt. Die Versicherungsbeiträge würden sich in diesem Fall jedoch weiterhin an der zu hohen Versicherungssumme orientieren und der Versicherungsnehmer einen Teil seiner Beiträge vergeblich zahlen. Eine Anpassung der Versicherungssumme nach oben bieten die meisten Versicherer auf jeden Fall bei Lohnerhöhungen an.


Wie hoch fallen die Versicherungsbeiträge aus?

Die Beiträge zu einer Krankentagegeldversicherung richten sich maßgeblich danach, welche Leistungen für den Versicherungsfall vereinbart sind. Je umfangreicher die Leistungen sein sollen, desto höher fallen prinzipiell die Beiträge aus. Neben den vereinbarten Leistungen gibt es aber noch einen weiteren Faktor, der erheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe hat: der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Abschluss der Zusatzversicherung. Wie zum Beispiel beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung verlangen viele Anbieter eine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zahlreiche Fragen zu seinem Gesundheitszustand und in der Vergangenheit aufgetretenen Krankheiten beantworten muss.

Sieht der Versicherungsanbieter im Gesundheitszustand des Versicherungsnehmer Risikofaktoren, kann er Risikozuschläge verlangen, die den Beitrag erhöhen oder die Aufnahme des Antragstellers sogar vollständig ablehnen. Daher gilt, je jünger – und damit üblicherweise gesünder – der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Versicherung ist, desto unwahrscheinlich sind Risikozuschläge und desto geringer fallen die Beiträge aus. Es lohnt sich daher durchaus, eine Krankentagegeldversicherung so früh wie möglich abzuschließen.

Einig Anbieter verzichten vollständig auf Gesundheitsprüfungen. In diesem Fall gleichen sie das erhöhte Risiko durch pauschal höhere Versicherungsbeiträge oder eingeschränkte Leistungen aus. Für Personen mit Vorerkrankungen kann eine solche Variante dennoch durchaus sinnvoll sein.


Tarife vergleichen

Auch wenn der Leistungsumfang bei einer privaten Versicherung immer ein entscheidender Faktor für die Beitragshöhe ist, können unterschiedliche Anbieter ein und dieselbe Leistung zu unterschiedlichen Bedingungen anbieten. Die Beiträge für die gleichen Leistungen können sich also erheblich unterscheiden. Zum Teil sind die Unterschiede sogar enorm. Hinzu kommt, dass die Anbieter eventuelle gesundheitliche Risikofaktoren mitunter sehr unterschiedlich bewerten. Was bei einem Anbieter zu einem erheblichen Risikozuschlag oder sogar der Ablehnung führt, fällt bei einem anderen Anbieter unter Umständen gar nicht ins Gewicht.

Wie bei allen privaten Versicherungsangeboten lohnt sich daher auch bei einer privaten Krankentagegeldversicherung in jedem Fall ein umfassender Vergleich der unterschiedlichen Angebote. Dabei sollten grundsätzlich die gleichen Kriterien und Leistungsanforderungen zugrunde gelegt werden. Nur so ist ein aussagekräftiger Vergleich möglich.


Individuell beraten lassen

Die Auswahl einer geeigneten Krankentagegeldversicherung ist immer abhängig von verschiedenen Faktoren. Eine wichtige Rolle spielt insbesondere die Höhe des bisherigen Einkommens. Auch die Frage, ob gesetzliche Leistungen wie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Anspruch auf Krankengeld bestehen, spielt eine wichtige Rolle bei der Anpassung des Versicherungsschutzes an die individuellen Gegebenheiten. Darüber hinaus benötigen insbesondere Selbstständige in vielen Fällen andere und häufig umfangreiche Leistungen als angestellte Arbeitnehmer.

Um den optimalen Versicherungsschutz zu finden, ist es in jedem Fall sinnvoll, eine unabhängige und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise können Versicherungsnehmer sicherstellen, dass sie den Versicherungsschutz erhalten, den sie tatsächlich benötigen. Im Vorfeld hilft ein intensiver Vergleich verschiedener Angebote, um sich zu orientieren.

Hier geht es zu der Übersicht der wichtigen Themen zur Krankentagegeld.