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Barmer GEK Ersatzkasse

Barmer Ersatzkasse GEK Tarifwechsel und Wechsel

Die Barmer Ersatzkasse ist eine gesetzliche Krankenkasse mit offenem Tarifzugang. Jeder Versicherungspflichtige kann in die Barmer GEK wechseln.

Der Wechsel in die Barmer GEK erfolgt auf Antrag und ist für jeden, der krankenversicherungspflichtig ist, zugänglich. Der Wechsel-Antrag wird von der Barmer unterstützt. Es müssen jedoch einschlägige Kündigungsfristen beachtet werden, damit der Wechsel vollzogen werden kann.

Wechsel zur Barmer GEK

Die Barmer stellt auf Grundlage des gesetzlichen Leistungskatalogs, festgelegt im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V), die gesundheitliche Grundversorgung sicher. Versicherbar sind eigenständige Personen, die in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen oder die sich freiwillig gesetzlich versichern können.

Der Wechsel aus der bisherigen Krankenversicherung in die Barmer GEK erfolgt nach Kündigung im vorherigen Versicherungsverhältnis. Erfolgt der Wechsel aus der privaten Krankenversicherung durch Rückkehr in die gesetzliche Absicherung, geht eine in der Regel 3-monatige Kündigungsfrist voraus. Der privaten Krankenversicherung (PKV) muss die Zusage der Aufnahme in die Barmer vorgelegt werden, damit die Kündigung akzeptiert werden kann.

Die Verträge in der PKV können in der Regel immer nur zum Ende eines Versicherungsjahres hin gekündigt werden, wenn nicht ein Sonderkündigungsrecht einen breiteren Spielraum ermöglicht. Ohne Weiteres ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist jedoch nicht möglich. Eine der wichtigsten Voraussetzung für Angestellte, die bereits privat versichert sind, ist ein Absinken des Jahresarbeitsentgelts unter die gesetzlich festgelegte Grenze. Eine andere ist das vollendete 55. Lebensjahr, nach dessen Erreichen eine Rückkehr in die GKV nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich ist.

  • Wechsel innerhalb der GKV
    Wird innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt, gilt in der Regel das Versicherungsjahr nicht als kündigungsrelevanter Zeitraum. Die Kündigung kann jederzeit eingerecht werden, die Frist bis zum Wirksamwerden der Kündigung beträgt 2 Monate.Innerhalb einer 18-monatigen Frist nach Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse ist die Kündigung jedoch nur auf Grund des Sonderkündigungsrechts möglich. Ein Wechsel innerhalb der GKV ist damit nur alle eineinhalb Jahre möglich. Gründe für den Eintritt in die Familienversicherung können hier abweichende Regelungen umfassen.

Tarifwechsel und Verbesserungen der Beitragzahlungen

In der Barmer GEK werden die Tarife auf gesetzlicher Grundlage als Anteil vom Bruttolohn ermittelt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge, Zuzahlungen und Beitragsanhebungen in Form von Zusatzbeiträgen muss der Kunde jedoch selbst tragen.

Selbstständige tragen den vollen Anteil. Für als Einkommen zählen alle Einnahmen, nicht nur der Verdienst.

Einfluss auf die Tarifgestaltung in der Barmer GEK hat die Teilnahme an einem Bonusprogramm. Gesundheitsbewusstes Verhalten wird gefördert. Allerdings ist die Wirkung auf den Beitrag nur indirekt. Der Kunde kann aus Sachleistungen wählen. Für die Auswahl steht ein Sachleitungs-Katalog bereit, für die gestaffelte Auswahl werden Bonuspunkte gesammelt.

Anstellte Arbeitnehmer und Selbstständige

Angestellte werden mit Arbeitgeberanteilen an den Beiträgen in der Barmer GEK versichert. Die Anteile sind in fester Höhe festgeschrieben, Beitragserhöhungen und Zusatzbeiträge trägt in der gesetzlichen Krankenversicherung der Kunde selbst.

Selbstständige werden zum vollen Anteil der Beiträge in der Barmer GEK versichert.

Versorgung und Absicherung von Arbeitnehmern bei der Barmer GEK

Die Absicherung von Gesundheits- und Behandlungskosten in der Barmer ist auf Grundlage der gesetzlichen Krankenkassen organisiert. Ihre Leistungen sichern katalogisierte Gesundheitsdienste in der ambulanten Behandlung und bei Aufenthalt im Krankenhaus und bedingt bei psychotherapeutischen Behandlungen, Reha- und Kur-Maßnahmen.

Arbeitnehmer gehören zu den Personen, die grundlegend zunächst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Auf Antrag versichert die Barmer GEK grundsätzlich auf gesetzlicher Basis.

Übernommen werden Kosten für:

  • gesundheitlich bedingte Behandlung beim Hausarzt, beim sonstigen definierten Primär-Ärzten (z.B. Augenarzt oder Gynäkologe) sowie in der Folge behandlungsindiziert bei weiteren Fachärzte
  • Behandlung und Unterbringungen bei stationärer Versorgung, auch Psychotherapie
  • Übernahme von Zahnbehandlungskosten und anteilig Kosten für Zahnersatz

Absicherung von Selbstständigen

Selbstständige können frei wählen, in welcher Form die Krankenversicherung sie ihre Gesundheitsrisiken absichern wollen. Die gesetzliche Krankenversicherung mit der Barmer GEK als Träger steht ihnen dafür frei.

Selbstständige werden zu den gleichen Konditionen versichert, wie angestellte Arbeitnehmer, jedoch mit einigen Unterschieden in der Beitragsweitergabe:

  • die Beiträge werden zur gleichen Höhe erhoben, allerdings entfällt bei Selbstständigen der Arbeitgeberanteil und sie müssen den Beitrag vollständig selbst tragen
  • die Berechnung der Einkommensgrundlage bezieht sich nicht nur auf den Verdienst, sondern umfasst alle Einkünfte aus der wirtschaftlichen und ggf. anlegerischer Tätigkeit

Für die Berechnung des niedrigsten Beitrags gilt ein Mindestbemessungssatz, der auch dann greift, wenn der Verdienst aktuell niedriger liegt als diese Grenze. Auf Antrag kann eine nochmalige Absenkung erreicht werden.

Nach oben gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Ab einem maximalen Einkommen werden die Beiträge nicht mehr in Relation zu den Einkünften erhoben, sondern bleiben fix an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Die Höhe der Grenzen wird jährlich statistischen Lohnentwicklungen angepasst.

Berufsgruppen

Eine Berufsgruppen-Vergünstigung in Tarifen und Leistungen führt die Barmer GEK nicht.

Die historische Bedeutung der Barmer als Ersatzkasse für bestimmte Branchen und Berufsgruppen ist längst nicht mehr aktuell. Im gesetzlichen Rahmen leistet die Barmer GEK Leistungen zur Gesundheits- und Heilbehandlung. Versichert werden kann jede versicherungspflichtige Person, der berufliche Hintergrund ist dafür unerheblich.

Beamte

Beamten steht die Versicherung bei der Barmer GEK frei. Die Kasse erkennt jedoch die Leistungen aus der Beihilfe für Beamte nicht an. Die Folge: Beamte müssen den vollen Beitragssatz selbst zahlen.

Sonderleistungen und Zusatzversicherungen für Beamte

Beamte erhalten im Rahmen von Gesundheitsbehandlungen Zuleistungen durch ihren Dienstherrn. Die Zuwendungen liegen zwischen 50% und 20% der anfallenden Kosten. Die Restsumme muss der Beamte selbst tragen oder entsprechend versichern.

Die private Krankenversicherung hat dafür spezielle Tarifvarianten und eigene Versicherungsprodukte entwickelt. Beamte können damit gezielt die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten und Beihilfeleistungen schließen. In der Beitragsberechnung spiegelt sich diese anteilige Erstattung wider. Die Beitrags-Kalkulation berücksichtigt die Beihilfe und gestaltet sie entsprechend günstiger.

Für Beamte steht in der Barmer GEK die Anerkennung der Beihilfe nicht zur Verfügung. Die Folge: Sie zahlen die Beiträge komplett, die Leistungen sind aber nicht verbessert. Für Beamten sind vor diesem Hintergrund in der Regel Lösungen in der privaten Krankenversicherung mehr zu empfehlen.

Versicherbar sind ebenfalls Zusatzleistungen und besonders erweiterte Leistungen, die Einfluss auf den Patientenstatus haben.

Studierende und Auszubildende

Über die Barmer GEK besteht für Studierende Zugang in die gesetzliche studentische Krankenversicherung. Sie ist in der Regel verpflichtend für alle Studierenden mit weniger als 14 Fachsemestern und unter 30 Jahren.

Die studentische Krankenversicherung ist eine gesetzliche Krankenversicherung, die von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird. Studierende können sich darin zu wesentlich vergünstigten Konditionen versichern.

Die Leistungen der studentischen Krankenversicherung der Barmer GEK entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Durchführung der studentischen Krankenversicherung obliegt jeder Kasse selbst. In diesem Zusammenhang bietet die Barmer eigene Bonusprogramme für Studierende an.

Studierende in der Familienversicherung

Studierende und Auszubildende sind im Rahmen ihrer Ausbildung aus besonderem Grund in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, wenn den Eltern ebenfalls in der GKV versichert sind.

Die Familienversicherung endet im Regelfall mit dem 25. Lebensjahr. Wenn soziale Dienste geleistet wurden, verlängert sich die Familienversicherung um die Zeitdauer dieses Dienstes. Nach Ende der Familienversicherung besteht direkte Versicherungspflicht in der GKV. Dauert das Studium noch an, gilt in der Mehrzahl der Fälle Versicherungspflicht in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung.

Ausnahmefälle: Innerhalb einer Frist zwischen dem Ende der Familienversicherung und dem Beginn der individuellen Versicherungspflicht können Studierende sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die Absicherung in der PKV wird bereits früher nötig, wenn die Eltern des Studierenden nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind.

Leistungen und Vergünstigungen für Studierende bei der Barmer GEK

Leistungen aus den Bonusprogrammen stehen auch für die Studierenden in der studentischen Krankenversicherung offen. Das Prinzip ist dabei dasselbe, wie in den Basis-Tarifen: Durch Teilnahme am Bonusprogramm werden Punkte gesammelt. In bestimmter Höhe werden Prämienleistungen ausgegeben.

Punkte im Bonusprogramm der Barmer GEK werden vergeben für:

  • Teilnahme an regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen
  • Zahnprophylaxe, z.B. für professionelle Zahnreinigung
  • Nachweise für Schutzimpfungen
  • Teilnahme an einer Blutspende
  • Teilnahme an Sportkursen, Bewegungskursen oder Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Früherkennungsuntersuchungen zur Krebsvorsorge

Geleistet werden die Boni als Sach- und Wertleistungen.

Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der gesetzlichen Krankenkasse

Obligatorischer Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Pflege-Pflichtversicherung. Die Barmer GEK nimmt den Pflege-Versicherungsschutz neben der Krankenversicherung wahr und verwaltet die zusätzlich anfallenden Beiträge für die Pflegeversicherung mit.

Pflege-Pflichtversicherung auf Grundlage des Leistungskatalogs nach SGB V

Die Pflege-Pflichtversicherung leistet die Grundabsicherung im Pflegefall. Sie ist auf gesetzlicher Grundlage Teil der Krankenversicherung. Die Beiträge werden zusätzlich zu den Beiträgen in der GKV fällig.

private Zusatzversicherung von Pflegeleistungen

Die Zuleistungen der Barmer GEK werden auf erweiterter Grundlage mit Weiterbildungsangeboten zur Pflege-Kompetenzverbesserung verbunden.

Zusätzliche Pflegeversicherungen der privaten Versicherungsunternehmen können die Leistungen im Pflegefall wesentlich erweitern. Neben der erweiterten Übernahme von Pflegeleistungen werden in der Regel zusätzliche Pflege-Tagegelder versichert. Die Absicherung ist offen für eigenständig versicherte. Der Versicherungsschutz einer privaten Pflegezusatzversicherung kann neben der gesetzlichen Absicherung frei abgeschlossen werden. Die Leistungen im Pflegefall werden zusätzlich zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ausbezahlt.

Zusätzliche Leistungen

Zusatzleistungen anderer Kassen und privater Krankenversicherungen stehen den Kunden der Barmer GEK frei. Sie können nach eigenem Dafürhalten entscheiden, welche Leistungen der Barmer ergänzt werden müssen durch einen privaten Zusatzschutz. Zusatzleistungen bei anderen gesetzlichen Krankenversicherungen können in der Regel nicht in Anspruch genommen und getrennt versichert werden.

Bonusleistungen

Bonusleistungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten sind Teil der Bonusprogramme der Barmer GEK.
Als Boni werden Sachwerte ausgegeben.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen im Rahmen der medizinischen Versorgung sind im Beitragsumfang eingeschlossen.

Dazu zählen:

  • Behandlungserweiterung in der Homoöpathie
  • Leistungen im Rahmen psychotherapeutischer Leistungen
  • Kostenübernahme für ärztliche Zweitmeinungen zum selben Krankheitsbild

Beitragserhöhung und Zusatzbeiträge

Beitragserhöhungen gegen nach gesetzlichen Erwägungen regelmäßig zu Lasen des Versicherten. Beiträge der Arbeitnehmer sind festgeschrieben.

Die Beiträge für Angestellte Versicherte in der Barmer beziehen sich auf deren Einkommen aus Lohnarbeit, Selbstständige müssen ihr gesamtes Einkommen, also auch aus Zinsen, Mieteinnahmen oder Pacht, offenlegen.

Zusatzbeiträge bei der Barmer

Zusatzbeiträge erhöhen den Anteil der vom Versicherten zu leistenden Beiträge. Arbeitgeber sind in die Begleichung von Zusatzbeiträgen nicht einbezogen.

Zusatzbeiträge werden ebenfalls, wie der Beitragssatz insgesamt, einkommensabhängig erhoben. Die Festlegung über die Höhe trifft die Barmer selbst, obgleich zur Orientierung durch das Gesundheitsministerium ein durchschnittlicher Betrag veröffentlicht wird.

Die Beitragsanpassungen durch Zusatzbeiträge können jährlich erfolgen. Zusatzbeiträge werden durch den wirtschaftlichen Erfolg der Barmer mitbestimmt. Kann sie die laufenden Kosten nicht decken, werden Zusatzbeiträge erhoben.

Die Barmer hat für das laufende Versicherungsjahr eine Beitragserhöhung von 1,1% durchgeführt. Die Erhöhung bezieht sich auf den Bruttolohn und wird direkt erhoben.

Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Barmer GEK

Die Kündigung der Krankenversicherung bei der Barmer GEK ist mit einer Frist von 2 Monaten jederzeit möglich. Nach Beginn der Versicherung bei der Barmer GEK ist eine ordentliche Kündigung jedoch für 18 Monate ausgeschlossen. Das Sonderkündigungsrecht ist davon nicht betroffen, auch nicht das Recht auf Wechsel in die Familienversicherung.

Übergang der studentischen Krankenversicherung in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung endet mit Abschluss des 14. Fachsemesters oder mit dem Vollenden des 30. Lebensjahrs. Der Übergang in die gesetzliche Absicherung oder die Weiterversicherung in einer privaten Krankenversicherung, wenn die Wahlfreiheit auf Grund des beruflichen Status besteht, muss ohne zeitliche Lücke erfolgen.

Ausnahme: Auslandsaufenthalt. Mindestens gesetzlich krankenversichert muss sein, wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Verlegt ein Studierender seinen Wohnort zeitweise ins Ausland, kann er sich privat krankenversichern während des Auslandsaufenthalts. Die Versicherungszeit wird von der Barmer anerkannt, der Auslandsaufenthalt führt nicht zur Nachzahlungsverpflichtung.

Vergleich

Der Vergleich zeigt:

  • Leistungen und Bonusprogramme der Barmer GEK
  • Lücken im Versicherungsschutz, die ggf. geschlossen werden müssen durch Leistungserweiterungen bei der Barmer selbst oder durch private Zusatzversicherungen

Vor allem zeigt sich die Einstufung der Barmer GEK innerhalb der gesetzlichen Kassen anhand ihrer Beitragssätze. Gesetzliche Kassen können innerhalb enger Grenzen ihren Beitrag selbst bestimmen. Mit Einführung des Zusatzbeitrags wird der Vergleich jedoch auch für Arbeitnehmer wichtiger, denn sie tragen die Kosten der Erhöhung selbst. Im Vergleich ist klar und übersichtlich zu erkennen, welche Kasse mit welchen Leistungen punkten kann.

Zusatzversicherungen: Lücken im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz

Verschiedene Zusatzversicherungen bieten eine wichtige Grundlage zur Leistungserweiterung der Barmer-Leistungen. Generell sollten verschiedene Zusatzversicherungen in der GKV verglichen werden, um Versorgungslücken und Schwachstellen im gesetzlichen Gesundheitsprogramm auszugleichen.

Im Allgemeinen zählen dazu:

  • zahnmedizinische Leistungen, vor allem Zahnersatz
  • Verbesserungen von Maßnahmen im Pflegefall
  • Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten bei längerer Erkrankung, bei Reha-Maßnahmen und in der Kur
  • besonders Selbstständige und Freiberufler sollten die Absicherung von Tagegeldern im Krankheitsfall prüfen

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Barmer GEK Kontakt

Die Barmer GEK ist in unterschiedlichen Regionen vertreten. Zuständig ist jeweils die Geschäftsstelle am Arbeits- oder Wohnort.

Tel.: 0800/ 333 1010

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