Private Krankenversicherung Basiszusatztarif
Was ist der Basiszusatztarif
Das Basiszusatztarif wurde historisch betrachtet als Zusatztarif zur gesetzlichen Kassenversorgung auf dem ehemaligen Gebiet der DDR nach dem Beitritt entworfen.
Er sollte zusätzliche Kosten decken, die bei Behandlungen, die eigentlich durch die gesetzlichen Kassen finanziert wurden, nicht voll übernommen werden konnten. Aktuell dient der Basiszusatztarif der Absicherung privatärztlicher Kosten von Behandlungen.
Er wird von vielen Kassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten, trägt jedoch mitunter andere Bezeichnungen, wie Zusatztarif oder Krankenzusatzversicherung.
Der Basiszusatztarif kann von jedem, der regulär krankenvollversichert ist, abgeschlossen werden. Die Leistungen beziehen sich auf konkrete Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen, woraus sich auch der Beitrag speist. Das Einkommen und das Beschäftigungsverhältnis spielen für den Basiszusatztarif zunächst keine Rolle.
Einschränkungen kann es geben, wenn der Krankenversicherte staatliche Unterstützung in Form von Beihilfe oder ähnlichem bezieht. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich sowohl nach den jeweiligen Bundesländern als auch in der individuellen Bewertung jedes Falls.
Wer kann Leistungen aus dem Basiszusatztarif beziehen?
Der Basiszusatztarif kann von jedem abgeschlossen werden, der als eigenständige Person regulär krankenversichert ist. Die Krankenvollversicherung deckt dabei den Basistarif, der die medizinische Grundversorgung finanziert.
Dem Aufbau nach tragen sowohl gesetzliche Kassen als auch private Krankenversicherungsunternehmen den Basistarif, dessen Leistungen gesetzlich definiert sind und im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden.
Zusätzliche Leistungen werden demnach durch den Basiszusatztarif beschrieben. Sie regeln die erweiterte Kostenübernahme für Leistungen, die Privatpatienten erhalten.
Basiszusatztarif für gesetzlich Krankenversicherte
Der Abschluss des Basiszusatztarifs ist in den unterschiedlichen Formen der Krankenversicherung auch unterschiedlich geregelt. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt zunächst nur den Basistarif zur Verfügung. Sie leistet die Kostenerstattung für medizinisch notwendige Behandlungen zu einem fest definierten Abrechnungssatz dem Arzt gegenüber bzw. orientiert sich an der jeweiligen Behandlungsform.
Zusätzliche Leistungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Basiszusatztarif oder eine zusätzliche private Krankenversicherung verwirklicht. Je nach gesetzlicher Kasse steht den Krankenversicherten ein Basiszusatztarif zur Verfügung, der bestimmte erweiterte Leistungen abdeckt. Er kann im Rahmen der gesetzlichen Absicherung von jedem Krankenversicherten in Anspruch genommen werden.
Der Basiszusatztarif in der gesetzlichen Kasse bezieht sich in den meisten Fällen auf:
- die Kostenerstattung besonderer Behandlungsmethoden
- Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Therapien in alternativer Medizin
- erweiterte Kostenübernahme bei ambulanten Zusatzbehandlungen
- Übernahme von Kosten privatärztlicher Versorgung bei einem Krankenhausaufenthalt
- Zusatzleistungen im Rahmen von zahnmedizinischer Behandlung und kieferorthopädischer Behandlungen
- Zusatzangebote im Rahmen der Reha oder von Kur- und Genesungsaufwendungen
Die konkreten Angebote variieren dabei je nach Kasse und Tarif.
Basiszusatztarif in der privaten Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) überschreiten die gesetzlichen Bestimmungen, die im Basistarif abgedeckt werden sollen, meist in allen Tarifen, außer dem namentlichen Basistarif selbst.
Der Bedeutung nach ist damit der Basiszusatztarif bereits Teil des Beitrags und bietet entsprechende Mehrleistungen für den Kunden der PKV.
Die Tarifnamen in der privaten Krankenversicherung sind jedoch in der Regel nicht auf den Basiszusatztarif bezogen. Leistungen und Beiträge werden umfassender kalkuliert und mit jeweils eigenen Leistungsbereichen versehen. Hier kann meist nicht mehr trennscharf von einem Basiszusatztarif gesprochen werden. In der Regel hat sich der Terminus auf die Anwendung im Bereich der gesetzlichen Kassen etabliert.
Wie kann der Basiszusatztarif abgeschlossen werden?
Der Basiszusatztarif wird als Zusatzversicherung eines privaten Versicherungsunternehmens geschlossen. In ihm werden konkrete Leistungen vereinbart, die die Grundlage für die Beitragsberechnung bilden.
Grundsätzlich entscheidet sich der Leistungsumfang im Basiszusatztarif nach dem konkreten Angebot des jeweiligen Unternehmens. Vor diesem Hintergrund können sehr verschiedene Leistungsvereinbarungen geschlossen werden. Häufig werden gezielt medizinische Bereiche zusätzlich versichert, in denen Mehraufwendungen wahrscheinlich oder gewünscht sind und entsprechend versichert werden sollen.
In der privaten Krankenversicherung werden Leistungen, die dem Basiszusatztarif entsprechen, direkt bei der Auswahl der Tarife vereinbart. Hier entscheidet die Gesamtheit der Leistungen über die Tarifgestaltung und den Beitrag.
Als Basiszusatztarif werden Leistungen auch als separate Dienstleistung von gesetzlichen Kassen angeboten.
Für welche medizinischen Bereiche gilt der Basiszusatztarif?
Der Basiszusatztarif wird je nach Versicherungsunternehmen mit unterschiedlichen Leistungen angeboten. In der Regel beziehen sie sich auf die verschiedenen medizinischen Bereiche, die bei Gesundheitsbehandlungen abgedeckt werden müssen.
Grundsätzlich nicht versicherbar über einen Basiszusatztarif sind rein kosmetische Behandlungen.
Ambulante Behandlungen
Zusätzliche Leistungen können für Behandlungen beim Hausarzt oder beim Facharzt versichert werden. Der Behandlungsbereich umfasst unterschiedliche Methoden, aber auch Materialien und Medikamente. Im Basiszusatztarif kann auch eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die den Beitrag senken kann.
Häufig werden im Bereich der ambulanten Therapie alternative Behandlungsmethoden versichert, die die Kassenleistungen nicht abbilden.
Welche Bereiche abgedeckt werden, legt das Versicherungsunternehmen selbst in seiner Leistungsbeschreibung fest.
Stationäre Behandlungen
Auch Behandlungen im Krankenhaus können über einen Basiszusatztarif mit mehr Leistungen versichert werden. Das Leistungsspektrum ist hier weiter gefasst und deckt die Art der Behandlung, die Form der Unterbringung, die Versorgung und die Kosten für Medikamente und Heilmittel ab. Auch stationäre Therapien, die nicht im Basiskatalog der Kassen abgebildet werden, können über den Basiszusatztarif versichert werden.
Zahnmedizinische Behandlungen
Häufig ist der Bereich der Zahnmedizin von besonderer Bedeutung für eine zusätzliche Absicherung. Kosten sind hier allgemein höher, die Basisleistungen der Kassen sehr knapp bemessen. Mehraufwendungen müssen die Patienten selbst tragen. In einer Zusatzversicherung können hier Kosten für Behandlungen, aber auch für Zahnersatz, besseres Material und alternative Behandlungsmethoden abgesichert werden.