Kostenbefreiung
Das Thema Kostenbefreiung stellt sich zumeist eher für Versicherte in der GKV. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei bestimmten Leistungen und Hilfsmitteln anders als eine Private Krankenversicherung oft nur fest Regelsätze. Bei erhöhtem Bedarf an Medikamenten oder Zahnersatz kann dies für die Mitglieder manchmal zur wirtschaftlichen Herausforderung werden.
Zuzahlung und Kostenbefreiung
Mitglieder der GKV sind daran gewöhnt, dass sie für viele Medikamente einen festen Betrag zuzahlen müssen. Auch bei Sehhilfen, Zahnersatz oder Hörhilfen gibt es Festbeträge, die nur in Ausnahmefällen oder gar nicht überschritten werden.
Abweichungen und eine Kostenbefreiung ist möglich wenn:
- Überschreitung der persönlichen Zuzahlungsgrenze
- Altersgrenze von 18 Jahren noch nicht erreicht
- Besondere Umstände im Einzelfall
Die Kostenbefreiung nach Überschreiten der persönlichen Zuzahlungsgrenze muss vom Versicherten individuell beantragt werden. Hat er bei Medikamenten bereits 2 % seines Familieneinkommens aufgewendet, kann der sich für den Rest des Kalenderjahres befreien lassen. Ein rückwirkender Antrag ist möglich. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 % ihres Familieneinkommens.
Kostenbefreiung in der PKV
Eine Kostenbefreiung vollständig oder teilweise ist in der PKV eine Frage des ausgewählten Tarifs. Viele Anbieter bieten ihren Versicherten die Auswahl zwischen verschiedenen Zuzahlungsquoten oder einer individuell bestimmten Selbstbeteiligung, die die Kosten für den monatlichen Beitrag natürlich beeinflusst.
Versicherte in der PKV sollten sich mit ihren Alternativen ausführlich befassen und dann eine entsprechende Auswahl treffen.
Sinnvoll ist die Vereinbarung eines Tarifs mit Kostenbefreiung im Bereich:
- Zahnersatz
- Sehhilfen und Hörhilfen
- Besondere Behandlungsmethoden
Abhängig davon, wie der Versicherte in der PKV seinen Monatsbeitrag kalkuliert, kann auch eine teilweise Kostenbefreiung bereits sinnvoll sein. So mindert eine anteilige Reduzierung der Zuzahlung beim Zahnersatz den Beitrag zur PKV und spart im Behandlungsfall noch immer deutlich die eigene Beteiligung ein.
Zuzahlungsbefreiung beachten
Die Kontrolle der geleisteten Zuzahlungen und ein Befreiungsantrag liegen beim Versicherten selbst. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und regelmäßig hohe Medikamentenkosten hat, sollte sich frühzeitig um die Kostenbefreiung bemühen. Die dafür zu zahlende Pauschale wird zum Teil als Darlehen auch von der Grundsicherung oder den Jobcentern vorgestreckt.