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Pflegeversicherung Student


Studenten in der Pflegeversicherung

Studenten in der Pflegeversicherung | meine-krankenversicherung.de - Studentin schaut im Bücherregal nach einem BuchJeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, ist automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Studenten, die im Rahmen der Familienversicherung über die Eltern abgesichert sind, sind ebenfalls Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung. In der privaten Pflegeversicherung gelten die gleichen Bedingungen für die Mitversicherung von Kindern wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, so dass der Versicherungsschutz hier entsprechend auch für Kinder gilt. Grundsätzlich ist die Mitversicherung in der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr befristet. Wurde ein Zivil- oder Ersatzdienst abgeleistet, verlängert sich die Versicherungszeit um diesen Zeitraum.


Versicherungspflichtige Studenten in der Pflegeversicherung

Haben Studenten das 25. Lebensjahr erreicht, sind sie selbst versicherungspflichtig. Hier gilt der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“, so dass bei Wahl einer Krankenkasse auch die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung besteht. In der studentischen Pflichtversicherung müssen Studenten sich versichern, wenn sie älter als 25 Jahre sind oder monatlich mehr als 450 Euro im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung verdienen. Ansonsten gilt eine Einkommensgrenze von maximal 415 Euro monatlich. Studenten, die nur während der Semesterferien arbeiten, können in dieser Zeit auch mehr als die genannten Beträge verdienen. Wichtig ist, dass das in dieser Zeit erzielte Einkommen nicht regelmässig ist.

Studenten, die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung entrichten müssen, zahlen bei allen gesetzlichen Krankenkassen Beiträge in Höhe von

  • 61,01 Euro monatlich für die Krankenversicherung (zzgl. individuelle Zusatzbeiträge der Kassen)
  • 14,03 Euro monatlich für die Pflegeversicherung
  • bei Kinderlosen ab 23 Jahren erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag auf 15,52 Euro monatlich (Stand 2016)

Bei verheirateten Studenten muss sich nur einer der Partner in der studentischen Krankenversicherung absichern. Der Ehepartner ist dann familienversichert und zahlt keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern einer der Partner berufstätig ist, ist ebenfalls eine kostenlose Mitversicherung möglich. Auch Kinder werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei abgesichert.


Zusätzliche Pflegeversicherungen für Studenten

Im Pflegefall stellt die gesetzliche Absicherung lediglich eine Basisabsicherung dar. Wer als Student das Pflegerisiko ausreichend absichern will, sollte eine zusätzliche Vorsorge treffen. Dabei gibt es verschiede Möglichkeiten, eine Zusatzpflegeversicherung abzuschließen:

  • die Pflegekostenversicherung
  • die Pflegerentenversicherung
  • die Pflegtagegeldversicherung
  • Pflege-Bahr

Ob Studenten bereits in jungen Jahren das Pflegerisiko absichern, ist von der persönlichen Situation abhängig. Experten der Stiftung Warentest raten zunächst andere Risiken wie Todesfall oder Berufsunfähig zu versichern, ehe eine Pflegeversicherung abgeschlossen wird. Dennoch steht fest, dass die gesetzlichen Leistungen für eine Finanzierung der Pflege nicht ausreichen, insofern ist eine zusätzliche Versicherung grundsätzlich also immer sinnvoll.

Bei der Pflegetagegeldversicherung übernimmt die Versicherung in Abhängigkeit von der Pflegestufe einen bestimmten täglichen Betrag. Die Summe wird zur freien Verwendung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Das Pflegetagegeld ist ideal für Versicherte, die von Angehörigen gepflegt werden und so das Geld nach eigenem Ermessen verteilen können. Eine Vorlage von Rechnungen ist bei der Pflegetagegeldversicherung nicht notwendig.

Mit einer staatlichen Förderung wird die Pflegetageldversicherung zur sogenannten Pflege-Bahr-Versicherung. Die Versicherung muss bestimmte Bedingungen erfüllen und der Versicherte muss selbst mindestens 10 Euro monatlich in die Versicherung einzahlen. Dann erhält er vom Staat eine Förderung in Höhe von 5 Euro monatlich, die direkt dem Vertrag gutgeschrieben wird. Im Vergleich zu anderen Versicherungsvarianten bietet die Pflege-Bahr-Versicherung ein abgespecktes Leistungsniveau, ideal ist daher bei der Pflegetageldversicherung eine Kombination aus einem geförderten und einem ungeförderten Teil.

Die Pflegekostenversicherung übernimmt Kosten im Pflegefall, sofern dafür entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die Versicherung macht bei einer professionellen Pflege Sinn, wenn die Versicherung direkt mit dem Pflegedienst abrechnet. Die Versicherungen übernehmen Kosten bis zu einer gewissen Obergrenze oder stocken die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung um einen bestimmten prozentualen Anteil auf. Hier kommt es ganz auf den gewählten Tarif an.

Die Pflegerentenversicherung ist die teuerste der Versicherungsmöglichkeiten, punktet dafür aber mit einer hohen Flexibilität. Die Leistungen werden im Pflegefall in Form einer Rente ausgezahlt. Bei der Höhe kommt es auf die Pflegestufe des Versicherten an. Da die Pflegerentenversicherung ähnlich wie eine Lebensversicherung konzipiert ist, werden zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Renten auch Überschüsse ausgezahlt. Die Höhe ist abhängig von der Kapitalmarktentwicklung. Bei einem schlechtem Zinsniveau werden kaum Überschüsse erwirtschaftet.


Pflegezusatzversicherung bereits als Student abschließen?

Studenten in der Pflegeversicherung | meine-krankenversicherung.de - Studentengruppe in der Mensa am LernenOb der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung bereits im Studentenalter sinnvoll ist, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Stiftung Warentest rät zu einem Versicherungsabschluss zwischen 40 und 50 Jahren. Natürlich werden auch jüngere Menschen zum Pflegefall, mit zunehmendem Alter steigt das Risiko jedoch deutlich an. Auf der anderen Seite sind die Beiträge in jungen Jahren jedoch noch deutlich günstiger, so dass mit dem Abschluss des Vertrages nicht zu lange gewartet werden sollte. Liegen bereits erste Erkrankungen vor, können die Versicherungen bestimmte Leistungen ausschließen oder höhere Beiträge verlangen. Es gilt also genau abzuwägen.