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Krankengeld für Selbstständige

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten bei einer langwierigen Erkrankung ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld. Wie aber steht es bei Selbstständigen? Gibt es Krankengeld für Selbstständige? Das kommt darauf an, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Sind sie gesetzlich krankenversichert, erhalten sie ebenfalls Krankengeld. Privatversicherte können mit einer Krankentagegeldversicherung für die notwendige Absicherung im Krankheitsfall sorgen. Die bietet sich als Zusatzversicherung auch für viele gesetzlich versicherte Selbstständige an!

Krankentagegeld oder Krankengeld für Selbstständige?

Die beiden Begriffe „Krankengeld“ und „Krankentagegeld“ werden häufig miteinander verwechselt. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Es wird gezahlt, wenn eine gesetzlich krankenversicherte Person längere Zeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Die Höhe orientiert sich am Nettogehalt des Versicherten.

Im Gegensatz zum Krankengeld ist das Krankentagegeld eine Leistung einer privaten Versicherung. Es wird analog zum Krankengeld im Krankheitsfall gezahlt. Ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe, hängt davon ab, was vereinbart wurde.

Je nach Art der Versicherung – privat oder gesetzlich krankenversichert – kann das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige gezahlt werden. Vorausgesetzt, sie haben sich für eine Krankengeldzahlung entschieden. Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, können beim Abschluss ihrer Versicherung nämlich wählen, ob sie das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag beziehen möchten oder nicht. Im Versicherungsbeitrag macht sich der Unterschied mit rund 0,6 Prozent bemerkbar.

Krankengeld für Selbstständige – Welche Alternativen gibt es?

Eine Alternative zum Krankengeld ist das private Krankentagegeld. Bei privat krankenversicherten Selbstständigen ist es in der Regel bereits in der privaten Krankenversicherung enthalten und wird üblicherweise ab dem 22. Krankheitstag gezahlt. Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können sich wahlweise:

  • Ebenfalls vollständig über eine Krankentagegeldversicherung für den Krankheitsfall absichern,
  • Mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung das gesetzliche Krankengeld ergänzen

Für Selbstständige, die sich gesetzlich krankenversichert haben, stellt eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Option dar.

Krankengeld für Selbstständige um privaten Schutz erweitern

Das gesetzliche Krankengeld kann auch für Selbstständige im Krankheitsfall eine große finanzielle Unterstützung darstellen. Ein zusätzlicher privater Schutz durch eine Krankentagegeldversicherung kann dennoch empfehlenswert und sogar notwendig sein. Anders als die meisten abhängig beschäftigten Arbeitnehmer erhalten Selbstständige im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung. Sie erzielen im Krankheitsfall kein Einkommen. Der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse in Form des Krankengeldes gilt jedoch erst ab dem 43. Krankheitstag. Das bedeutet, dass ein Selbstständiger gegebenenfalls 42 Tage im Falle einer Krankheit kein Einkommen erzielt. Diesen Zeitraum muss der Betroffene finanziell überbrücken. Eine Möglichkeit ist es, Rücklagen für diesen Fall zu bilden. Alternativ bietet eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung den notwendigen Schutz. Ebenso wie die Höhe des Krankentagegeldes, das im Versicherungsfall gezahlt wird, kann auch der Zeitpunkt des Zahlungsbeginns flexibel festgelegt werden. Je nach Versicherer kann das Krankentagegeld für den Versicherten bereits ab dem vierten Tag gezahlt werden.

Worauf sollten Selbstständige bei einer Krankentagegeldversicherung achten?

Ob ein privates Krankentagegeld oder das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige die sinnvollere Variante ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidet sich der Selbstständige für Krankengeld, kann das Krankentagegeld zur Überbrückung bis zum Anspruch auf Krankengeld genutzt werden. Ob das Krankengeld für Selbstständige anschließend ausreichende Absicherung bietet, hängt insbesondere von der Einkommenssituation und den notwendigen Kosten ab, die abgesichert werden müssen. Gerade bei höheren Einkommen ist das Krankengeld für Selbstständige in der Regel nicht mehr ausreichend, sodass sich das Krankentagegeld als ergänzender oder alternativ auch als alleiniger Versicherungsschutz anbietet.

Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sollten Versicherungsnehmer bedenken, dass:

  • Die Höhe der Leistungen die Höhe der Beiträge maßgeblich beeinflusst
  • Der Beginn des Leistungsanspruches einen Einfluss auf die Beitragshöhe hat
  • Die meisten Anbieter beim Abschluss eine Gesundheitsprüfung verlangen. Gesundheitliche Vorbelastungen können wiederum zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung durch den Versicherungsanbieter führen.

Beraten lassen

Für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige kann eine Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung des Krankengeldes darstellen. Auch eine ausschließliche private Absicherung kann durchaus vorteilhaft sein. Was im Einzelfall die beste Lösung ist, lässt sich nicht pauschal sagen, da immer zahlreiche individuelle Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Aus diesem Grund bietet es sich außerdem in jedem Fall an, dass Betroffene eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Auf diese Weise erhalten sie einen Versicherungsschutz, der direkt auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.