Alte Oldenburger Krankenversicherung Tarif K/S
Alte Oldenburger K/S
Bei dem Alte Oldenburger K/S Tarif handelt es sich im eine Zusatzversicherung, die bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung im Einbettzimmer bietet. Die Alte Oldenburger erstattet in der Tarifoption die verbleibenden Differenzkosten, die bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nach Abzug der Kosten für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer verbleiben. Für den Alte Oldenburger K/S Tarif können sich nur Versicherte entscheiden, die bereits über einen stationären Tarif bei der Alte Oldenburger verfügen, der die Unterbringung in einem Zweibettzimmer vorsieht. Endet die stationäre Absicherung, so gilt auch der Alte Oldenburger K/S Tarif als beendet.
Versicherte, die bei einem stationären Aufenthalt keine Leistungen aus dem Alte Oldenburger K/S Tarif beanspruchen, erhalten eine Ersatzleistung des Versicherers. Wer auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer verzichtet, erhält ein Krankenhaustagegeld von 16 Euro täglich. Bei einer Entbindung zahlt die Alte Oldenburger auf Wunsch ersatzweise eine sogenannte Entbindungspauschale von 103 Euro.
Alte Oldenburger K/S – Leistungen und Bedingungen
Der Abschluss des Alte Oldenburger K/S Tarifs ist an einen stationären Tarif bei der Alten Oldenburger gebunden. Die Alte Oldenburger setzt bei ihren Tarifmodellen auf eine Art Baukastensystem, das einen passgenauen und flexiblen Versicherungsschutz ermöglicht. Die Krankheitskostenversicherung besteht aus den drei Optionen
- ambulante Absicherung
- stationäre Absicherung
- Absicherung für Zahngesundheit
Einen Zahntarif können Versicherte lediglich dann abschließen, wenn bereits einen ambulanten und stationären Schutz bei der Alte Oldenburger gewählt haben. Der Alte Oldenburger K/S stellt eine Ergänzung der stationären Absicherung dar.
Die Beiträge basieren auf dem Alter des Versicherten und werden nicht wie in der GKV auf Basis des Einkommens kalkuliert. Insbesondere Gutverdiener profitieren daher in der Regel von der Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung. Selbständige und Freiberufler können sich aufgrund ihrer beruflichen Standes jederzeit privat versichern. Bei angestellten Arbeitnehmern besteht zunächst Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Liegen Angestellte mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze ist der Wechsel zu einem privaten Versicherungsanbieter möglich. Dazu muss die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht erfolgen.
(Stand 12/2016)