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Häusliche Krankenpflege

 

Die häusliche Krankenpflege ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die bei medizinischer Notwendigkeit von den Krankenversicherungen übernommen wird. Sie hat nichts mit der häuslichen Pflege zu tun, für die die Pflegekassen zuständig sind. Der Arzt verschreibt eine häusliche Krankenpflege beispielsweise, wenn jemand infolge eines Unfalls in seiner Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt ist und vorübergehend von einem Pfleger versorgt werden muss.


Wann erstattet die Krankenversicherung die Kosten?

Eine häusliche Krankenpflege schließt meistens an einen Krankenhausaufenthalt an. Sie sollten sie bereits während des stationären Aufenthalts genehmigen lassen, um Planungssicherheit zu haben. Wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt, erstatten normalerweise sowohl die gesetzliche als auch private Krankenversicherung die Kosten.

Bei der PKV müssen Sie jedoch auf Ihre Vertragsbedingungen achten. Manche Tarife bieten in diesem Bereich mehr Leistungen als die GKV, andere schränken die Kostenerstattung ein. Bei der GKV müssen Sie wiederum als Erwachsener 10 % der Kosten selbst übernehmen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Minderjährige und Mütter, die sich nach einer Entbindung in häusliche Krankenpflege begeben müssen.


Erstattung ist befristet

Die Kassen zahlen in der Regel pro Kalenderjahr bis zu 28 Tage lang alle anfallenden Kosten. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen jedoch zu der Einschätzung gelangt, dass eine weitere Pflege vonnöten ist, kann sich die Frist nochmals verlängern.

Die Pflege muss nicht zwangsläufig in den eigenen vier Wänden des Patienten stattfinden. Bei älteren Personen, die in einer Einrichtung des betreuten Wohnens leben, kann die häusliche Krankenpflege auch dort durchgeführt werden.


Wann wird die häusliche Krankenpflege verordnet?

Eine häusliche Krankenpflege kann den weitaus teuren Aufenthalt in einer Klinik verkürzen, weshalb die Krankenkassen durchaus ein Interesse daran haben, diesen Dienst zu bezahlen. Viele Patienten wiederum erholen sich lieber zu Hause in einem vertrauten Umfeld als in einem Mehrbettzimmer.

Voraussetzung ist neben der medizinischen Notwendigkeit jedoch, dass sich der Betroffene infolge seiner Erkrankung zumindest teilweise nicht selbst versorgen kann. Das ist typischerweise der Fall, wenn er bettlägerig ist. Aber auch ein Patient mit einem gebrochenen Arm kann Schwierigkeiten haben, sich seine Dialysespritze zu setzen.

Im Einzelfall ist es auch möglich, die häusliche Krankenpflege bei Psychiatriepatienten zu verschreiben, sollte der Arzt der Ansicht sein, dass die gewohnte Umgebung wichtig für den Therapieverlauf ist. Die Begründungen können also vielfältig sein.


Welche Leistungen beinhaltet die häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege ist recht umfassend und kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Verbandswechsel
  • Spritzen injizieren
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Körperpflege
  • Bewegungstherapie
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Kochen der Mahlzeiten
  • Einkäufe
  • Aufräumen der Wohnung

Wer darf die häusliche Krankenpflege durchführen?

Prinzipiell dürfen natürlich auch Angehörige und Bekannte den Kranken pflegen. Doch im Unterschied zur normalen häuslichen Pflege entlohnen die Krankenversicherer diese Art von Hilfestellung nicht. Leistungsberechtigt sind lediglich professionelle Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten. Der Patient oder seine Angehörigen dürfen allerdings selbst entscheiden, welchen Pflegedienst sie mit der Betreuung beauftragen.