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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB genannt, beschreiben Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers. Als Kunde müssen Sie diesen Bedingungen ausdrücklich zustimmen, sonst kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt auf jeden Fall, denn zwischen den einzelnen Versicherern können hier entscheidende Unterschiede bestehen.

Die AVB der privaten Krankenversicherung

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der PKV bestehen aus mindestens zwei Teilen:

  • Musterbedingungen
  • Tarifbedingungen

Die Musterbedingungen

Die Musterbedingungen sind bei allen Anbietern nahezu identisch. Sie werden nämlich vom Dachverband der privaten Krankenversicherer festgelegt. Zu den Musterbedingungen zählen Rahmenvereinbarungen hinsichtlich der Leistungserbringung, Prämienzahlung, Verhalten im Krankheitsfall oder nach einem Unfall. Wichtig aus Verbrauchersicht: Die PKV darf die gültigen Musterbedingungen nicht einschränken oder gar wegfallen lassen. Sie sind die Basis jedes PKV-Vertrags.

Die Tarifbedingungen

Wenn Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Angebots studieren, sollte sich Ihr Blick immer auf den Punkt „Leistungen des Versicherers“ richten. Denn dort finden Sie die spezifischen Tarifbedingungen des Unternehmens. Hier muss der Anbieter klipp und klar darlegen, welche Leistungen er erstattet und welche Beiträge er dafür verlangt.

Nehmen Sie sich Zeit, dieses Kleingedruckte zu studieren. Genau an dieser Stelle werden Sie hinsichtlich der wesentlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen privaten Krankenversicherungen fündig. Wichtige Punkte sind die Beschreibungen von Hilfs- und Heilmitteln, der Zahnleistungen, von eventuellen Selbstbeteiligungen und Wartezeiten. Vor allem sollten Sie auch darauf achten, was nicht im Leistungsumfang enthalten ist. Denn auf diese Leistungen haben Sie später auch keinen Erstattungsanspruch.

Besondere Versicherungsbedingungen

In Einzelfällen können sich an die Allgemeinen Versicherungen noch besondere Versicherungsbedingungen anschließen. Diese beinhalten individuelle Sonderregelungen zwischen Krankenversicherung und Mitglied. Solche Zusätze sind beispielsweise bei Risikozuschlägen denkbar. Dann enthält die Klausel einen Passus, der erklärt, unter welchen Bedingungen die Streichung des Zuschlags erfolgt.

Die AVB der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Kassen kennen ebenfalls die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie unterscheiden jedoch nicht zwischen Muster- und Tarifbedingungen. Der Grund ist einfach benannt: Der Leistungskatalog aller GKV-Anbieter ist nahezu identisch. Eine Aufschlüsselung des Vertrags nach Leistungen und Beitrag ist überflüssig. Denn die Versicherungsprämie ist einzig und allein vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig.