Gesundheitskosten für Flüchtlinge belasten gesetzliche Krankenkassen
Für Flüchtlinge und Hartz-IV-Empfänger zahlt der Bund zu geringe Krankenkassenbeiträge. Einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ zufolge entsteht dadurch ein Milliardendefizit, das gesetzlich Krankenversicherte über höhere Zusatzbeiträge regulieren müssten.
Bund zahlt zu geringe Kassenbeiträge
Die Zeitung berichtet, bereits in diesem Jahr werde es zu einem Defizit von mehreren Hundert Millionen Euro kommen. Grund seien zu geringe Kassenbeiträge, die der Bund für Flüchtlinge und andere Hartz-IV-Empfänger zahle. Die Beiträge des Bundes sind laut Recherchen der „Frankfurter Rundschau“ keinesfalls kostendeckend. Ersten Schätzungen zufolge entstehen für einen Flüchtling rund 180 bis 200 Euro Gesundheitskosten. Demgegenüber stehen jedoch nur 90 Euro, die der Bund für einen Hartz-IV-Empfänger an die gesetzlichen Kassen bezahlt. Ob diese Kalkulation tatsächlich realistisch ist, konnte bisher nicht belegt werden, da die Schätzung für die Gesundheitskosten der Flüchtlinge nur auf Erfahrungswerten beruht.
Grundsätzlich müssen die gesetzlichen Kassen ohnehin mit Defiziten rechnen, durch die erhebliche Zuwanderung wird diese Situation deutlich verschärft. Dem deutschen Sozialsystem nach werden Flüchtlinge nach einer Wartezeit von 15 Monaten wie normale Arbeitnehmer behandelt. Sollten sie arbeitslos sein, erhalten sie die vollen Leistungen der GKV, die Kosten dafür übernimmt der Bund.
Müssen GKV-Versicherte die Lücke stopfen?
Gibt es keine weiteren Steuerzuschüsse, werden die GKV-Versicherten für die entstehenden Finanzierungslücken aufkommen müssen, schreibt die Zeitung. Derzeit sind Zuschüsse des Bundes in Höhe von 14 Milliarden Euro für 2016 geplant, im Jahr 2017 werden es 14,5 Milliarden Euro sein.