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Krankenkasse der Knappschaft

Knappschaft Tarifwechsel und Wechsel

Die Knappschaft ist eine Krankenkasse mit offenen Tarifen. Jede versicherungsfähige Person kann in die Knappschaft wechseln.

Zur Vorbereitung des Wechsels muss

  • die bestehende gesetzliche Krankenversicherung fristgerecht gekündigt worden sein
  • oder ein Sonderkündigungsrecht bei der bisherigen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zur Aufhebung des Vertrags ggf. ohne Bindung an Fristen berechtigen
  • vor der Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung sich der Status als Selbstständiger in den eines Angestellten verändert haben
  • das Jahresarbeitsentgelt unter die gesetzlich relevanten Grenze für die private Krankenversicherung gefallen sein
  • die Familienversicherung ausgelaufen sein oder die Berechtigung zur Familienversicherung erloschen sein
  • die studentische Krankenversicherung ausgelaufen sein oder die Berechtigung zur Absicherung in der studentischen Krankenversicherung erloschen sein
  • eigenständige Versicherungsfähigkeit oder die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen

Bei der Knappschaft muss die Aufnahme in ihre Versichertengemeinschaft entsprechend beantragt werden. Die Bestätigung berechtigt zur Kündigung beim bisherigen Versicherungsunternehmen. Besonders in der privaten Krankenversicherung muss die Folgeversicherung nachgewiesen werden, damit die Kündigung akzeptiert werden kann.

Leistungsrahmen in der Knappschaft

Die in der Knappschaft versicherten Gesundheitsleistungen basieren auf dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) und folgen einem festgelegten Katalog von Mindestleistungen. Die Knappschaft ergänzt diese Leistungen um eigene Leistungen, die sie über ihre Satzung festlegt. Die Tarifberechnung erfolgt dennoch allgemein.

Anstellte Arbeitnehmer und Selbstständige

Angestellte werden mit Anteilen vom Arbeitgeber in der Knappschaft versichert. Zusatzbeiträge tragen sie selbst.

Angestellte in der Knappschaft

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Angestellte vorgeschrieben und gesetzlich verpflichtend, wenn sie die JAEG für die Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen nicht überschreiten. Die JAEG entspricht in der Regel der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung – also der Grenze, ab der nicht mehr anteilig der Beitrag geleistet wird, sondern fix an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert erhoben wird.

Angestellte werden nach Grundleistungen versichert und können in Zusatztarife und Bonusprogramme einsteigen.

Abgesichert wird:

  • die grundlegende Behandlung beim Arzt, einschließlich Medikamente und Arztleistungen
  • Vorsorgeuntersuchungen auf gesetzlicher Basis
  • Vorsorgeuntersuchungen nach konkretem Verdacht
  • Kinderuntersuchungen und Behandlung beim Kinderarzt in der Familienversicherung
  • Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus
  • Versorgung und medizinische Nachsorge
  • Nachbehandlung im ambulanten Umfeld
  • zahnmedizinische Leistungen bis zu Zahnersatz
  • Prophylaxe und Vorsorge
  • Bonus- und Zusatzleistungen übernimmt die Knappschaft je nach konkretem Angebot in jeweiligen Tarifen.

Selbstständige in der Knappschaft

Selbstständige können eine freiwillige Mitgliedschaft in der Knappschaft antreten. Die Beitragsberechnung erfolgt auf Grundlage der Einkünfte, nicht nur des Einkommens wie bei Angestellten. Sie müssen die Beiträge voll entrichten, ein Arbeitgeberanteil entfällt.

Die Versicherungsleistungen für Selbstständige entsprechen denen aller anderen Mitglieder bei der Knappschaft.

Wesentlicher Unterschied bei der Versicherung Selbstständiger: Sie können nach einer Kündigung unmittelbar in die private Krankenversicherung wechseln. Durch die Zahlung der kompletten Beiträge lohnt sich die leistungsbezogene Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung häufig bereits deutlich früher, als bei vergleichbaren Einkommen angestellter Arbeitnehmer.

Berufsgruppen

Berufsgruppenspezifisch hat die Knappschaft in der Vergangenheit bestimmte Berufsgruppen – Bergleute, Seefahrer und Bahn-Bedienstete – gezielt und geschlossen versichert. Die Knappschaft ist heute jedoch eine reguläre gesetzliche Krankenkasse, die tarifoffen ist.

Ein Festhalten an der Berufsgruppenversicherung der Knappschaft hat nicht erfolgt. Alle versicherungspflichtigen Personen können sich in offenen Tarifen versichern und auf Bonus- und Zusatzleistungen zugreifen.

Beamte

Beamte können ihre Absicherung in der Knappschaft frei wählen. Sie erhalten jedoch keine Zuschüsse, da die Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt wird.

Die Versicherung von Beamten in der GKV, und damit bei der Knappschaft, ist in der Regel nicht lohnenswert. Sie zahlen die volle Beitragshöhe, erhalten keine Anrechnung der Beihilfe-Leistungen des Dienstherrn und profitieren nicht von Vorteilen in der Behandlung oder bei Behandlungsmethoden.

Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherung haben vor diesem Hintergrund reagiert und eigenen Produktkatalog entworfen. Beamte versichern darin gezielt ihren Bedarf unter Wahrung der Beihilfe-Leistungen und in den meisten Fällen unter Verbesserung der Behandlungsbedingungen. Das schließt alle Behandlungsformen ein: die ambulanten Behandlungen, stationäre Unterbringung bis hin zu Zahnmedizin und Zahnersatz.

Studierende und Auszubildende

Studierende können über die Knappschaft in die gesetzliche studentische Krankenversicherung eintreten. Versicherungspflicht herrscht für Studierende in der Regel bis zum 14. Fachsemester oder dem Vollenden des 30. Lebensjahres.

Pflichtversicherung von Studierenden in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung

Für Studierende besteht eine Pflichtversicherung, wenn sie nicht mehr familienversichert über Angehörige sind. Die Pflichtversicherung muss in der Regel in der studentischen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sie räumt die Basisabsicherung gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein und gewährt wesentlich vergünstigte Beiträge.

Die Knappschaft stellt Tarife für die studentische Krankenversicherung bereit. Ihr Leistungsspektrum sichert:

  • ambulante Behandlungen beim Arzt, in der Regel nach dem Haus- oder Primärarztprinzip mit indizierter Übernahme von Facharztbehandlungen
  • Regelleistungen bei Unterbringung im Krankenhaus, einschließlich Unterbringungskosten, Versorgung und Behandlung (Für einen Krankenhaustag fallen grundsätzliche Eigenanteile an, die vom Kunden selbst erbracht werden müssen. Die pauschale Eigenleistung ist in der Regel auf 28 Tage begrenzt. Es gelten Härte- und Sonderfallregelungen.)
  • Leistungen beim Zahnarzt, anteilig für Zahnersatz

Studierende bis zum Alter von 25 Lebensjahren können während der Ausbildung grundsätzlich familienversichert sein. Voraussetzung ist die Absicherung mindestens eines Elternteils in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Nach dem 25. Lebensjahr (bei Berücksichtigung von Zeiten im Sozial-, Wehr- oder Landesfreiwilligendienst verschiebt sich dieser Zeitraum um den Zeitraum des Dienstes) setzt die freiwillige Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

In bestimmten Fällen kann der Studierende innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall der studentischen Versicherungspflicht auch die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung PKV wählen.

Die freiwillige Mitgliedschaft führt, wenn keine anderen Voraussetzungen dem entgegen sprechen, in die gesetzliche studentische Krankenversicherung. Sie gilt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach muss eine freiwillige Weiterversicherung erfolgen.

Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der gesetzlichen Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht die Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung vor. Die Absicherung ist obligatorisch und erfolgt in Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Knappschaft übernimmt die Verwaltung der Beiträge, die zusätzlich fällig werden.

Die Pflichtversicherung der Knappschaft erbringt grundlegende Pflegeleistung nach Maßgabe des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V). Die Leistungen werden nach Pflegestufen eingeteilt und erhöhen sich je nach Höhe der Pflegestufe. Bestimmte Leistungen, besonders das wachsende Risikofeld der Demenzerkrankungen, die häufig in Pflegestufe 0 bis 1 eingeteilt sind, sollten jedoch zusätzlich privat abgesichert werden. Private Zusatzversicherungen leisten in Ergänzung der Knappschaft.

Die Pflege-Pflichtversicherung der Knappschaft übernimmt Kosten für:

  • häusliche Pflege und Unterbringung, auch für Hilfe aus der Familie
  • ambulante und teilstationäre Pflege
  • dauerhafte Pflege bei Behinderungen
  • stationäre Pflege
  • Heim-Unterbringung
  • Unterstützung bei häuslichen Tätigkeiten

Zusätzliche Leistungen

Zusatzleistungen ergänzen das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn bestimmte Leistungen nicht ausreichen. Häufig müssen Zuzahlungen oder Eigenleistungen zu bestimmten Behandlungen oder im Krankenhaus geleistet werden. Das Angebot der Knappschaft kann von jedem Mitglied durch Abschluss einer privaten Zusatzversicherung erweitert werden. Ein Bindung an bestimmte Versicherungsunternehmen besteht nicht.

Zusatzleistungen der Knappschaft in den jeweiligen Tarifen

  • „AktivBonus“ für Erwachsene und Kinder sowie als Kombiangebot über das Jahr, Erstattung von Geldwerten als Beitragskompensation
  • Teilnahme an Gesundheitskursen, anteilige Leistungen zum Beitrag oder kostenfreie Bereitstellung eigener Leistungen
  • Organisation von Fitness-Aufenthalten und -Programmen

Vorsorgemaßnahmen bei grundzügiger oder zusätzlicher Leistungsübernahme

  • Vorsorge- und Schutzimpfungen
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Bereitstellung von Haushaltshilfen
  • Zuzahlungsbefreiung für Medikamente
  • u.a.

Ergänzende Leistungen

Die Knappschaft trägt neben den Vorsorge- und Zusatzleistungen weitere Gesundheitsleistungen. Dazu zählt u.a. die Behandlung in alternativen Methoden, sowie Übernahme von Mitteln zu homöopathischen, osteopathischen oder traditionell chinesischen Behandlungsformen.

Bonusleistungen

Die Knappschaft fördert gesundheitsbewusstes Verhalten. Kinder können bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen Bonuszahlungen erwerben. Versicherten Mitgliedern werden Kursgebühren bei bestimmten sportlichen Betätigungen erstattet.

Bonusprogramme ermöglichen den Mitgliedern der Knappschaft, ihre Beiträge nachträglich zu regulieren. Vergütet werden bestimmte Verhaltensweisen, sportliche Betätigung, regelmäßige Vorsorge und weiteren Punkte.

Geleistet wird eine Zahlung als Form der Beitragsrückerstattung. Die Qualifizierung für die Rückzahlung erfolgt durch das Teilnehmen am jeweiligen Bonusprogramm unter entsprechender Registrierung. Eine Dokumentation muss entsprechend vorgelegt werden, damit die Leistungen ausbezahlt werden können.

Beitragserhöhung und Zusatzbeiträge

Zusatzbeiträge müssen von der Knappschaft erhoben werden, wenn das Ausgabenbudget nach gesetzlichen Regelungen überschritten wird. Die Zusatzbeiträge trägt der Versicherte selbst. Der Arbeitgeber übernimmt keine Anteile.

Die Zusatzbeiträge sind den Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gleichgestellt und geben dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Die Mitteilung über die Erhebung von Zusatzbeiträgen ermöglicht die Kündigung innerhalb von 2 Monaten zum Zeitpunkt der einsetzenden Änderungen hin.

Berechnung der Zusatzbeiträge in der Knappschaft

Zusatzbeiträge werden seit 2015 erhoben. Sie sollen den Kassen eine eigenständig steuerbare Möglichkeit des Kostenausgleichs ermöglichen, den sie über das Versicherungsjahr hin durch steigende Ausgaben im Gesundheitswesen in der Regel benötigen. Krankenkassen sind umlagefinanziert und werden mit Mitteln aus dem staatlichen Gesundheitsfond finanziert. Sie erheben eigene Anteile, wenn ihre Kostenbilanz nicht deckend ist. Das ist der Zusatzbeitrag.

Der Zusatzbeitrag wird prozentual ausgegeben und orientiert sich am Brutto-Einkommen der Mitglieder der Knappschaft. Von Selbstständigen wird er vollständig getragen, in Angestelltenverhältnissen trägt der Angestellte die anfallenden Zahlungen.

Beitragserhöhungen im aktuellen Versicherungsjahr

Im aktuellen Versicherungsjahr hat die Knappschaft einen Zusatzbeitrag von 1,3% erhoben.

Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Knappschaft

Eine Kündigung bei der Knappschaft ist mit einer Frist von 2 Monaten möglich. Die Mindestversicherungsdauer beträgt 18 Monate. Das Versicherungsjahr ist nicht maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung.

Reguläre Kündigung bei der Knappschaft

Die gesetzliche Krankenversicherung bei der Knappschaft kann ohne Wirkung auf eine Jahresversicherungsfrist innerhalb von 2 Monaten gekündigt werden. Die Wahl der Kasse ist grundsätzlich frei, wenn nicht Gründe der individuellen Einschränkung oder der wirtschaftlichen Situation dem entgegen stehen.

Erfolgt ein Wechsel in die Familienversicherung der Knappschaft, gelten in der Regel keine Fristen, sondern der Wechsel erfolgt situationsorientiert mit Eintritt der Versicherungsfähigkeit in der Familienversicherung und umgekehrt beim Verlassen der Familienversicherung mit Wegfall der Begründungen.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung von Beiträgen

Wenn die Knappschaft ihre Beiträge erhöht, erhält beim ersten Mal der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Er kann ohne Bindung an die Kasse – auch und besonders dann, wenn sie den Bedingungen nach noch bestehen sollte – innerhalb von 2 Monaten kündigen. Der Zeitpunkt des Versicherungsendes ist der des Eintritts der Änderungen. Sie müssen durch die Knappschaft rechtzeitig angekündigt werden.

Gewechselt werden kann nach einer Kündigung aus besonderem Anlass in eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung, wenn die Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind. Für Angestellte heißt das, sie müssen die Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) von derzeit ca. 56.000 Euro überschreiten.

Bindung an die Knappschaft

Im Rahmen eines Wechsels zur Knappschaft entsteht zunächst für die Regeltarife eine Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten. Der erste ordentliche Wechsel ist erst zum Ende dieser Mindestversicherungsdauer hin möglich. Er erfolgt durch Kündigung. Vorher muss bei einem anderen Versicherungsunternehmen die Aufnahmen beantragt werden. Die Information über den Folgevertrag muss an die Knappschaft übermittelt werden, damit die Kündigung wirksam sein kann.

Bestimmte Sondertarife, Wahltarife oder Zusatzversicherungen umfassen ggf. längerfristige Bindungen. Je nach dem, welche Verträge gelten und welche Angebote genutzt wurden.

Vergleich

Im Vergleich: Offene Tarife der Knappschaft und andere relevante Tarife der gesetzlichen und auf Wunsch der privaten Krankenversicherung. Wir unterstützen Ihre Wahl erfahren und kompetent. Kontaktierten Sie uns!

Der Beitragssatz der Knappschaft liegt im laufenden Versicherungsjahr bei 15,9%. Je nach Leistungsumfang und insgesamt danach beurteilt, welche Sonderleistungen der konkreten Krankenkasse bereit gestellt werden, schwanken die Tarife zwischen 14,9% bis über 16%. Dazu kommen die jeweiligen Zusatzbeiträge.

Je nach Einkommen fallen durch überhöhte Beiträge in der Krankenversicherung Kosten zwischen 500 Euro bis zu 1000 Euro im Jahr an, ohne, dass signifikante Mehrleistungen dadurch erreicht werden. Die Absicherung in den gesetzlichen Kassen steht auf Basis des SGB V. Vor diesem Hintergrund sollte der Tarif der Knappschaft unter Einbeziehung der Zusatzbeiträge und der zusätzlichen Leistungen mit allen anderen relevanten Tarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden. In den Vergleich einbezogen werden sollten Bonusleistungen, wenn sie ein Wirkung auf die Beitragsgestaltung haben.

Hinweis Bonusleistungen

Mit Bonusleistungen verbessern Krankenkassen das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Kunden. Gesundheitsförderliches Verhalten, die Teilnahme an Vorsorge oder seltene Arztbesuche verbessern die Bilanz. Die Knappschaft zahlt finanzielle Boni bei entsprechendem Verhalten.

Die Bonusleistungen sind jedoch nicht für jeden sinnvoll oder können nicht voll eingerechnet werden. Einige gesetzliche Kassen leisten Rückzahlungen, wenn Arztbesuche ausbleiben oder vom Kunden selbst getragen werden. Das lohnt sich aber nur dann, wenn der eigene Gesundheitszustand in diesem Fall Vorteile erwarten lässt.

Dieses Beispiel zeigt: Die Bewertung von Bonusprogrammen sollte im Vergleich miteinander stattfinden und sehr genau an den eigenen Voraussetzungen und Ansprüchen orientiert sein. Im besten Fall ist es sonst nutzlos, im schlechtesten Fall zahlt man dafür mehr, weil man sich auf der falschen Grundlage für einen ggf. überhöhten Tarif entschieden hat.

Knappschaft Kontakt

Anschrift:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum

Tel.: 0234/ 304 0
Fax: 0234/ 304 66050

zentrale@kbs.de

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