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4.9 / 5.0 Anja Becker
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Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung

Wer als Privatversicherter keine Rechnungen bei seiner Versicherung einreicht, erhält einen Teil der Beiträge zurückerstattet. Die Versicherer unterscheiden zwischen einer garantieren und einer erfolgsabhängigen Rückerstattung.

Garantierte Rückzahlungen sind selten

Eine garantierte Beitragsrückerstattung gewähren die privaten Versicherungen in der Regel nicht. Es gibt nur wenige Anbieter, die eine pauschale Rückerstattung festlegen. Unter anderem gibt es Tarife bei der DKV, die eine garantierte Rückzahlung versprechen.

Die Vertragsbedingungen regeln die Höhe der Beitragsrückzahlung bei Leistungsfreiheit. Sofern Versicherte in einem Versicherungsjahr keine Rechnungen zur Zahlung eingereicht haben, erhalten Sie die garantierte Rückzahlung.

Anbieter setzen auf erfolgsabhängige Rückzahlung

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung hängt vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherers ab. Die Unternehmen setzen die Höhe der Rückzahlung jährlich neu fest. Üblich sind Rückzahlungen von bis zu drei Monatsbeiträgen. Die genaue Höhe richtet sich nach der leistungsfreien Zeit. So erhalten Versicherte für ein Jahr ohne Inanspruchnahme einen Monatsbeitrag, für drei Jahre ohne Anforderung einer Leistung werden drei Beiträge gezahlt. Die genauen Modalitäten richten sich nach dem jeweiligen Anbieter.