Postbeamtenkrankenkasse
- Postbeamtenkrankenkasse Tarifwechsel und Wechsel
- Selbständige und angestellte Arbeitnehmer
- Ärzte und Zahnärzte
- Beamte
- Studierende und Auszubildende
- Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Postbeamtenkrankenkasse
- Zusätzliche Leistungen
- Beitragsrückerstattung
- Beitragsanpassung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung der Postbeamtenkrankenkasse
- Postbeamtenkrankenkasse Vergleich
- Postbeamtenkrankenkasse Kontakt
Postbeamtenkrankenkasse Tarifwechsel und Wechsel
Bei der Postbeamtenkrankenkasse PbeaKK handelt es sich um eine Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Mitglieder erhalten Leistungen im Krankheitsfall und treffen über Zusatz- und Ergänzungsversicherungen eine private Vorsorge. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz versichert die Postbeamtenkrankenkasse ihre Mitglieder in der Pflegepflichtversicherung.
Der Bestand ist geschlossen, das heißt, neue Mitglieder werden in die Postbeamtenkrankenkasse nicht aufgenommen. Grund ist die Privatisierung der Bundespost, bei der neue Mitarbeiter nicht mehr verbeamtet werden, sondern als angestellte Arbeitnehmer tätig sind. Seit dem 1.1.1995 nimmt die Postbeamtenkrankenkasse daher keine neuen Mitglieder mehr auf.
Insgesamt sorgen rund 1.000 Beschäftigte bei der Postbeamtenkrankenkasse für die Betreuung von mehr als 476.000 Mitgliedern und deren Angehörigen. Das Unternehmen arbeitet als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Der Hauptsitz der PbeaKK befindet sich in Stuttgart, zudem gibt es 17 weitere Standorte, die eine Betreuung im gesamten Bundesgebiet sicherstellen.
Wer sich für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung entscheidet, kann also keinen Vertrag bei der Postbeamtenkrankenkasse abschießen. Es steht ein umfangreiches Angebot verschiedener privater Anbieter zur Auswahl. Wer bereits in der PKV abgesichert ist und seine Beiträge reduzieren möchte, ist mit einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft sehr gut beraten. Hier ergeben sich für Versicherte verschiedene Vorteile wie
- Reduzierung der monatlichen Beiträge
- gleichbleibendes Leistungsniveau
- keine erneute Gesundheitsprüfung
- keine Wartezeiten
- keine Kündigungsfristen
- Anrechnung von Altersrückstellungen
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ältere Versicherte ab einem Lebensalter von 60 Jahren alternative Beitragsangebote ihres Versicherungsunternehmens erhalten. Damit sollen sie vor einer zu hohen Beitragsbelastung im Alter geschützt werden. Doch nicht nur für ältere Versicherte lohnt sich der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft, auch andere Versicherte profitieren unter Umständen von der Entscheidung für einen anderen Tarif. In Abständen sollte der Versicherungsvertrag daher überprüft werden.
Wir unterstützen Ihren Tarifwechsel – sprechen Sie uns an!
Selbständige und angestellte Arbeitnehmer
Die Postbeamtenkrankenkasse nimmt keine Mitglieder mehr auf. Grundsätzlich ist das Angebot der PbeaKK nicht für Selbständige und Angestellte geeignet, da die Krankenkasse mit ihrem Versicherungen auf Postbeamte und deren Angehörige fokussiert. Angestellte Arbeitnehmer werden Mitglied einer privaten Krankenversicherung, wenn sie mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen. Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und zu einem privaten Versicherungsunternehmen zu wechseln. Wer selbständig tätig ist, kann mit Beginn der Selbständigkeit sofort eine private Krankenvollversicherung wählen. Hier bieten sich besonders attraktive Tarife für Einsteiger an.
Ärzte und Zahnärzte
Ärzte und Zahnärzte haben keine Möglichkeit, sich in der Postbeamtenkrankenkasse abzusichern. Für Mediziner gibt es bei zahlreichen Anbietern spezielle Tarife für diese Berufsgruppe. Sinnvoll ist bei Ärzten und Zahnärzten in der Regel die Wahl einer besonders hohen Selbstbeteiligung die für günstige Beiträge sorgt. Viele Versicherungen haben besondere Optionen im Angebot, mit denen Ärzte und Zahnärzte nicht nur eine Krankenvollversicherung für den eigenen Gesundheitsschutz abschließen, sondern mit weiteren Versicherungsoptionen für eine Absicherung der eigenen Praxis sorgen.
Beamte
Die Postbeamtenkrankenkasse sorgt für eine Absicherung von Postbeamten. Seit Privatisierung der Post werden in der Postbeamtenkrankenkasse keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen. Neue Mitarbeiter werden nicht verbeamtet sondern arbeiten als angestellte Arbeitnehmer beim Unternehmen.
Die Postbeamtenkrankenkasse betreut die Mitglieder im Bestand. Diese erhalten neben einer Gesundheitsvorsorge und der Absicherung in der Pflegeversicherung auch verschiedene Zusatzversicherungen wie eine Auslands-Krankenergänzungsversicherung. Die Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse orientieren sich an den in der Bundesbeihilfeverordnung vorgesehenen Leistungen.
Studierende und Auszubildende
Die Postbeamtenkrankenkasse betreut Mitglieder im Bestand, neue Mitglieder werden nicht mehr aufgenommen. Lediglich Angehörige bereits bei der Postbeamtenkrankenkasse versicherter Mitglieder werden aufgenommen. Unter Umständen können also auch Studierende bei der Postbeamtenkrankenkasse abgesichert sein. Die Absicherung ist möglich, wenn sich Studierende von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Die Mitversicherung in der PbeaKK ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. Danach kann der Studierende die beitragspflichtige Mitversicherung in einem gesonderten Tarif beantragen. Das ist längstens bis zur Beendigung des 34. Lebensjahrs möglich. Auf Antrag kann der Studierende dann die Versicherung mit einer eigenen Mitgliedschaft weiterführen. Eine Mitversicherung von Angehörigen des Studierenden ist nicht möglich. Kinder können auf Antrag bei der Postbeamtenkrankenkasse mitversichert werden. Mit Beginn der Ausbildung werden Auszubildende in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Mitgliedschaft in der Postbeamtenkrankenkasse ist dann nicht mehr möglich.
Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Postbeamtenkrankenkasse
Nach dem Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ bietet die Postbeamtenkrankenkasse eine private Pflegepflichtversicherung für ihre Mitglieder. Dabei ergeben sich die Leistungen aus den Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung. Die Leistungen einer privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen denen der gesetzlichen Pflichtversicherung. Wer sich zum Thema Pflege beraten lassen möchte, nimmt die private Pflegeberatung COMPASS in Anspruch. Das Beratungsangebot besteht für Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse unabhängig davon ob bereits ein Pflegeantrag gestellt wurde. Als pflegebedürftig eingestuft werden Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßige Verrichtungen des Alltags für die Dauer von mindestens sechs Monaten nicht ohne Hilfe bewältigen können. Dabei erfolgt die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe abhängig von dem Zeitaufwand, der täglich für die Pflege aufgewendet werden muss.
Die Postbeamtenkrankenkasse deckt die gesetzlichen Pflegeleistungen mit der Pflegepflichtversicherung ab. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht ausreichen, um die Kosten bei einem Pflegefall zu decken. Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt stetig an. Um eine bedarfsgerechte Pflege zu gewährleisten, empfiehlt sich eine zusätzliche private Vorsorge. Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse sorgen mit einer Zusatzversicherung vor. Die Postbeamtenkrankenkasse bietet mit der Pflegetagegeldstufe beste Bedingungen, die gesetzlichen Leistungen zu ergänzen. Möglich ist ein Abschluss in drei Leistungsschritten. Versicherte haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Tagessätzen und entscheiden, für welche Pflegestufen eine Absicherung getroffen werden soll. Die Postbeamtenkrankenkasse passt die Leistungen in der Pflegetagegeldstufe an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Auf diese Weise ist zu jeder Zeit eine ausreichende Versicherung gewährleistet.
Bei der Postbeamtenkrankenkasse können sich Mitglieder für die Pflegetagegeldstufe entscheiden. Versicherte, die nur eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die zusätzliche Option nicht wählen. Auch Kinder oder Personen mit ruhender Mitgliedschaft sind von der Möglichkeit ausgeschlossen. Wer sich für eine Absicherung in der Pflegetagegeldstufe entschieden hat, hat erstmals nach einer Wartezeit von drei Jahren Anspruch auf eine Auszahlung des Tagegeldes.
Zusätzliche Leistungen
Die Postebeamtenkrankenkasse bietet ihren Mitgliedern eine Zusatzversicherung, die aus verschiedenen eigenständigen Absicherungen besteht. Mitglieder, die in der Grundversicherung der Postbeamtenkrankenkasse abgesichert sind, schließen auf Wunsch eine Zusatzversicherung ab.
Auch die Mitversicherung von ebenfalls in der Postbeamtenkrankenkasse versicherten Angehörigen ist möglich. Es stehen folgende Zusatzversicherungen zur Auswahl:
- Grundstufe
- Aufbaustufe
- Krankenhaustagegeldstufe
- Ergänzungsstufe
- Pflegetagegeldstufe
- ISH-Stufe
- Auslands-Krankenergänzungsversicherung
In der Grund- und Aufbaustufe bietet die Postbeamtenkrankenkasse unter anderem Tagegeld bei einem stationären Aufenthalt. Die Grundstufe beinhaltet zudem Tagegeld bei einer vollstationären Rehabilitation. Auch bei der Krankenhaustagegeldstufe erhalten Versicherte Tagegeld bei einem Krankenhausaufenthalt. Die Ergänzungsstufe beinhaltet Leistungen für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz, Leistungen für Sehhilfen und Tagegeld bei einer Reha-Maßnahme. Die Pflegetagegeldstufe sichert ein Tagegeld bei Pflegebürftigkeit. In der ISH-Stufe übernimmt die Postbeamtenkrankenkasse Leistungen bei Zahnersatz, für Sehhilfen und Hörgeräte. Mit einer Auslands-Krankenergänzungsversicherung weiten Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse den Gesundheitsschutz auf Auslandsreisen aus.
Beitragsrückerstattung
Versicherte, die in einem Versicherungsjahr keine Leistungen abrufen, erhalten abhängig von den Bedingungen des privaten Versicherers, einen Teil der geleisteten Beiträge zurück. Auch die Postbeamtenkrankenkasse erstattet Versicherten einen Teil der Beiträge zurück, sofern keine Leistungen beansprucht wurden.
Dabei sind die genauen Beträge von der jeweiligen Ausbaustufe abhängig. Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse entnehmen Angaben über die Beitragsrückerstattung idealerweise ihren Versicherungsunterlagen.
Beitragsanpassung
Trotz des geschlossenen Versichertenbestandes ist die langfristige Finanzierung der Postbeamtenkrankenkasse eigenen Angaben zufolge weiterhin gesichert. Das Unternehmen teilt in dem Magazin der Postbeamtenkrankenkasse im Oktober 2015 mit, dass Planungen zur Beitragsanpassung in der Grundversicherung noch nicht abgeschlossen seien. In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen vertraglich garantiert. Steigende Ausgaben können daher Beitragsanpassungen erforderlich machen. Versicherte, die eine Beitragsanpassung ihres Unternehmens erhalten, sollten das Tarifangebot ihres Unternehmens genau prüfen. Durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft lassen sich die monatlichen Beiträge in der Regel deutlich reduzieren.
Kündigung der privaten Krankenversicherung der Postbeamtenkrankenkasse
Die Kündigungsmodalitäten zu den Versicherungen der Postbeamtenkrankenkasse ergeben sich aus den Vertragsbedingungen. Versicherte sollten daher einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen, um sich über die Kündigungsfristen zu informieren. Grundsätzlich ist eine Kündigung der privaten Krankenversicherung nicht zu empfehlen. Bei Wechsel zu einem anderen Anbieter entstehen dem Versicherten einige Nachteile.
So werden unter Umständen nicht die gesamten Altersrückstellungen übertragen und eine neue Gesundheitsprüfung wird erforderlich. Empfehlenswert ist daher ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Versicherte, die sich für eine andere Tarifoption ihres Unternehmens entscheiden, reduzieren die monatlichen Beiträge, behalten aber das Leistungsniveau bei. Gerade für ältere Versicherte oder Versicherte mit Vorerkrankungen ergeben sich daher deutliche Vorteile.
Sehr gern stehen wir Ihnen bei einem Tarifwechsel zur Seite – nehmen Sie Kontakt auf!
Postbeamtenkrankenkasse Vergleich
Bei einem Vergleich verschiedener Angebote spielt die Postbeamtenkrankenkasse keine Rolle, da das Unternehmen keine neuen Versicherten mehr aufnimmt. Wer die Tarife anderer Versicherer vergleicht, sollte neben den Beiträgen und den Leistungen weitere Faktoren wie
- Service
- Transparenz
- Höhe des Selbstbehalts
- Höhe der Beitragsrückerstattung
in seine Überlegungen einbeziehen. Wertvolle Hinweise liefern auch Tests und Ratings unabhängiger Agenturen, die regelmässige Tarife der privaten Krankenvollversicherung und Zusatzversicherungen unter die Lupe nehmen. Besonders einfach ist der Vergleich wenn die Anbieter eine Online-Berechnung der Beiträge ermöglichen. Interessierte berechnen die Beitragshöhe einfach nach Eingabe der persönlichen Daten und erhalten so einen ersten Überblick über die anfallenden Kosten. Einige Anbieter bieten zudem die Möglichkeit, online einen Beratungstermin zu vereinbaren. Hier kommt es auf die Wünsche des Kunden ab, ob er das persönliche Gespräch sucht oder seinen Vertrag komfortabel und bequem im Netz abschließt.
Postbeamtenkrankenkasse Kontakt
Sitz der Postbeamtenkrankenkasse ist in Stuttgart, die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Postbeamtenkrankenkasse
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hauptverwaltung
Maybachstraße 54/56
70469 Stuttgart
Telefon: 0711 – 1356 0
Telefax: 0711 – 346 529 98
Servicerufnummer: 0711 – 346 529 96
Email: service@pbeakk.de
(Stand 09/2016)