Nürnberger Krankenversicherung Beitragserhöhung
Nürnberger Krankenversicherung Beitragserhöhung
Für das Jahr 2017 fiel die Nürnberger Krankenversicherung Beitragserhöhung moderat aus. Anpassungen nahm der Anbieter in insgesamt sechs Vollversicherungstarifen vor, dabei lagen Erhöhungen zwischen 5 und 14 Prozent. Bei Krankengeldtarifen gab es einige Beitragsreduzierungen. Versicherte, die von einer Nürnberger Krankenversicherung Beitragserhöhung für 2017 betroffen sind, wurden bereits im letzten Jahr entsprechend vom Unternehmen unterrichtet. In der privaten Krankenvollversicherung kommt es aus verschiedenen Gründen zu Beitragsanpassungen. Nach Angaben des Versicherers wurde die Nürnberger Krankenversicherung Beitragserhöhung vorgenommen, da in den vergangenen Jahren medizinischer Fortschritt und neue Behandlungsmethoden zu höheren Ausgaben geführt haben. Eine bessere medizinische Versorgung erhöht die Lebenserwartung, hat aber unter Umständen auch eine Nürnberger Krankenversicherung Beitragserhöhung zur Folge. Die Leistungen in den privaten Tarifen sind garantiert, kommt es zu Abweichungen bei den Ausgaben, die einen festgelegten Schwellenwert überschreiten, nehmen die Versicherer eine neue Kalkulation vor. Ergibt die Berechnung dauerhaft erhöhte Ausgaben, folgt eine Anhebung des monatlichen Beitrags. Die Nürnberger Versicherung erläutert, dass die Beiträge auf Basis aktueller Schadenstatistiken und vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kalkulationsgrundsätzen errechnet werden. Die Berechnung muss von einem unabhängigen Treuhänder überprüft werden.
Alternativen bei einer Nürnberger Krankenversicherung Beitragserhöhung
Kündigt sich eine Nürnberger Krankenversicherung Beitragserhöhung an, haben Versicherte verschiedene Optionen, um die monatlichen Kosten zu senken:
- Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
- Erhöhung des Selbstbehalts
- Ausschluss von Leistungen
Erste Wahl ist die Entscheidung für eine andere Tarifoption. Dabei bleiben die Leistungen in der Regel gleich oder verbessern sich sogar, die Beiträge sinken jedoch deutlich. Wählen Versicherte eine neue Tarifvariante mit identischem Leistungsniveau ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich – hier ergibt sich ein Vorteil für Versicherte mit Vorerkrankungen. Wartezeiten müssen Versicherte ebenfalls nicht einkalkulieren, sofern im neuen Tarif keine Leistungen eingeschlossen sind, die in der bisherigen Option nicht abgesichert waren.
Auch eine Erhöhung des Selbstbehalts sorgt für geringere Beiträge. Wer jedoch schon einen recht hohen Selbstbehalt gewählt hat, sollte diesen Schritt genau überdenken. Zum einen muss die Eigenbeteiligung aus eigener Tasche gezahlt werden, sofern Leistungen in Anspruch genommen werden, zum anderen geht eine spätere Reduzierung der Selbstbeteiligung nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einher. Der Ausschluss bestimmter Leistungen senkt den Beitrag ebenfalls – hier sollten Versicherte nur auf Leistungen verzichten, die sie im Bedarfsfall aus eigener Tasche zahlen können. Ratsam wäre unter Umständen der Ausschluss von Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen.
(Stand 01/2017)