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Stationäre Heilbehandlung

Im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen wird zwischen stationären und ambulanten Behandlungen unterschieden. Als stationäre Heilbehandlung gelten Maßnahmen, bei denen:

  • Eine Überwachung des Patienten durch einen Arzt
  • Regelmäßige Untersuchungen und Beobachtungen
  • Operationen
  • Überwachung des Genesungsprozesses

notwendig ist.

In der Praxis gelten als stationäre Heilbehandlungen zum Beispiel:

  • Krankenhausaufenthalte
  • Sanatoriums-Aufenthalte
  • Reha-Maßnahmen in einer Reha-Einrichtung

Kostenübername für stationäre Heilbehandlung in gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Für die Kosten kommt entweder die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung auf. Gesetzlich Versicherte müssen für bis zu 28 Kalendertage im Jahr einen Eigenanteil von 10 pro Tag zahlen. Bei Privatpatienten ist entscheidend, was im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Stationäre Behandlungen im Krankenhaus sind bei Volltarifen grundsätzlich abgesichert. Leistungen für Reha-Maßnahmen oder Sanatoriums-Aufenthalte müssen häufig als Zusatzleistung vereinbart werden.


Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte sinnvoll

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich mit einer Krankenzusatzversicherung optimal gegen die anfallenden Eigenanteile bei einer stationären Heilbehandlung absichern. Darüber hinaus bieten private Zusatzversicherungen gesetzlich Krankenversicherten noch viele weitere Vorteile und Zusatzleistungen im Fall einer stationären Heilbehandlung.