Mutterschaftshilfe
Leistungen der PKV für die Mutterschaftshilfe
Die Mutterschaftshilfe wird auf gesetzlicher Grundlage für die Zeit des Mutterschutzes bereitgestellt. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem avisierten Geburtstermin und erstreckt sich bis zu 6 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz. Wichtig: Hier müssen häufig besondere Anträge auf erweiterte Leistungen gestellt werden.
Die Mutterschaftshilfe ist nur für die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt und umfasst eine Reihe besonderer Untersuchungen. Mit Mutterschaftshilfe ist hier nicht das Mutterschaftsgeld gemeint.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Leistungen rund um Geburt und Schwangerschaft im grundsätzlichen Leistungsumfang enthalten, variieren jedoch zwischen den verschiedenen Versicherungsunternehmen. Hier entscheidet wesentlich die konkrete Police darüber, welche Leistungen von der PKV getragen werden.
Leistungen in der Schwangerschaft:
- Voruntersuchungen in regelmäßigen Abständen und nach festgelegten medizinischen Kriterien
- erweiterte Untersuchungen bei bestimmten medizinischen Anzeichen
- Geburtsvorbereitung, mit Gymnastik, Training, Massagen und Medikamenten
- Ultraschall-Untersuchungen in einem mit der PKV vereinbarten Umfang
- regelmäßige Untersuchungen beim Gynäkologen
- vorbereitende Betreuungszeit mit der Hebamme
- Screening-Untersuchungen (Gewicht, Blut, Entwicklung des Fötus)
- verschiedentlich Wahlleistungen mit erweitertem Behandlungs- und Untersuchungsumfang
Verläuft die Schwangerschaft unter erschwerten Bedingungen, kann die PKV auch Kosten für eine temporäre Haushaltshilfe oder ggf. weitere zusätzliche Leistungen übernehmen. Im Rahmen der Mutterschaftshilfe bieten einige Versicherungsunternehmen an, während der Zeit des Mutterschutzes keine Beiträge zu erheben.
Leistungen unmittelbar im Zusammenhang mit der Geburt:
- Kosten, die für die Betreuung durch eine Hebamme entstehen (meist unterteilt in Leistungen unmittelbar nach der Geburt und in der weiteren Folgezeit)
- Medikamente und Heilmittel während und nach der Geburt
- Kosten im Rahmen von Nachuntersuchungen für Mütter beim Gynäkologen
- Kinder-Frühuntersuchungen, ggf. vereinbarte Erweiterungen
Besonderheiten der Mutterschaftshilfe in der PKV
Die Mutterschaftshilfe ist eine auf Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung basierende Leistungsumschreibung von Krankenversicherungen, für Frauen im unmittelbaren Vorfeld der Geburt eines Kindes und unmittelbar danach besondere medizinische Behandlungen, Vor- und Nachsorgeuntersuchungen bereit zu stellen.
Die Leistungen basieren zwar auf Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und werden adaptiert auch in der PKV angeboten. Erweiternd wirken die jeweiligen konkreten Vereinbarungen mit der Krankenversicherung über die genauen Leistungen im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge wird zur Mutterschaftshilfe, die grundlegend nur den Bereich der Behandlungsleistungen umfasst, unter bestimmten Umständen ein Mutterschaftsgeld gezahlt. Dieses Mutterschaftsgeld kann in der PKV so nicht versichert werden – aber es können ersatzweise Zahlungen oder Beitrags-Entlastungen vereinbart werden. Die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen.