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Gesundheitsuntersuchung

Welche Bedeutung hat eine Gesundheitsuntersuchung in der privaten Krankenversicherung (PKV)?

Die Gesundheitsuntersuchung stellt in der privaten Krankenversicherung (PKV) ein grundlegendes und wichtiges Instrument dar für die eventuelle Bestimmung eines Risikozuschlags zum Beitrag. Der Kunde muss vor Abschluss der privaten Krankenversicherung in der Regel eine Gesundheitsuntersuchung absolvieren.

Gesundheitsuntersuchung und Gesundheitsprüfung

Nicht jedes Versicherungsunternehmen besteht auf einer Gesundheitsuntersuchung. In vielen Fällen genügen eigene Angaben des Kunden zum gesundheitlichen Zustand. Er wird im Rahmen einer obligatorischen Gesundheitsprüfung erfragt und muss vom Kunden wahrheitsgemäß angegeben werden. Falsche Angaben können dabei zu erheblichen Nachzahlungen oder zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

Wer muss eine Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen?

Eine Gesundheitsuntersuchung ist nötig, wenn bestimmte Leistungen in den Umfang der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Einige Versicherungsunternehmen lassen eine Gesundheitsuntersuchung auch zum Einstieg in die PKV durchführen. Auf dieser Basis bestimmen sie jeweils die Risikozuschläge.

Risikozuschläge werden bei bestimmten Vorerkrankungen erhoben. Im Allgemeinen wird dann von einem erhöhten Bedarf medizinischer Behandlung des Kunden ausgegangen, die durch die erhöhten Beiträge abgedeckt werden sollen.

Auch Unfälle können zur Notwendigkeit erneuter Gesundheitsuntersuchungen führen. Das Ergebnis kann Auswirkungen auf höhere Beiträge und die Bewertung der erhobenen Risikozuschläge haben.

Welche Rolle spielt eine Gesundheitsuntersuchung bei einem Tarifwechsel?

Kunden, die bereits in der privaten Krankenversicherung abgesichert sind, können häufig Beiträge durch Tarifwechsel einsparen. Der Tarifwechsel ist darum eine besonders beliebte Form der Beitragsoptimierung, weil er jederzeit ohne Frist und mit zahlreichen Wahloptionen durchgeführt werden kann.

Grundsätzlich ist auch eine erneute Gesundheitsuntersuchung nicht nötig, wenn ein Tarifwechsel vorgenommen werden soll.

Besonderheiten zur Gesundheitsuntersuchung bei einem Tarifwechsel

Der Tarifwechsel kann jedoch dessen ungeachtet eine erneute Gesundheitsuntersuchung nach sich ziehen. Nämlich dann, wenn im neuen Tarif nicht nur diejenigen Leistungen weiter versichert werden, die auch bisher bereits Teil der Police waren.

Für alle neu hinzugekommenen Leistungen kann das Versicherungsunternehmen zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen oder mindestens eine Gesundheitsprüfung verlangen. Resultiert daraus ein erhöhter Risikozuschlag, bezieht er sich jedoch ebenfalls nur auf die neu versicherten Leistungen. Der bisher schon versicherte Leistungsrahmen wird weiter so versichert, als habe es die Gesundheitsuntersuchung nicht gegeben.

Können regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen in der privaten Krankenversicherung abgedeckt werden?

Ein anderes Feld sind Vorsorgeuntersuchungen und regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, die dem Kunden im Rahmen von Früherkennung und Prophylaxe Vorteile bieten.

Das Angebot der Versicherungsunternehmen unterscheidet sich zum Teil erheblich. In der PKV gilt dabei der Grundsatz: Nur, was ausdrücklich versichert ist, wird auch erstattet. Das gilt sowohl für medizinische und therapeutische Leistungen, als auch für Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen. Beachtet werden müssen auch etwaige notwendige Arzneimittel, wie z.B. Impfstoffe.