Bundeswehr
Absicherung von Gesundheitskosten in der Bundeswehr
Die Gesundheitsversorgung in der Bundeswehr ist grundsätzlich über die sogenannten truppenärztliche Versorgung geregelt. Im militärischen Dienst und während der Dienstzeit, auch während längerfristiger Auslandseinsätze, sind so die Ärzte der Bundeswehr für die medizinische Versorgung der Truppe verantwortlich.
Diese Versorgung bezieht sich auf medizinisch notwendige Behandlungen und kann per Überweisung auch von zivilen Medizineinrichtungen fortgeführt werden.
Anrecht auf truppenärztliche Versorgung in der Bundeswehr haben Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten.
Pflegeversicherung in der Bundeswehr
Wer als Soldat auf Zeit und Berufssoldat seinen Dienst beginnt, muss eine bestehende Pflegeversicherung vorweisen. Sie muss in der Regel über eine private Pflegeversicherung geregelt werden, da Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten meist über die Bundeswehr medizinisch versorgt werden.
Die Pflegeversicherung muss bereits vor Diensteintritt abgeschlossen sein und bei Diensteintritt gelten.
Welche Versorgungslücken müssen Soldaten der Bundeswehr schließen?
Die truppenärztliche Versorgung bezieht sich auf die Dienstzeit und auf den Soldaten selbst. Außerhalb der Dienstzeiten ist eine notfallärztliche Versorgung ebenfalls sichergestellt.
Die Leistungen gehen jedoch nicht über den einzelnen Soldaten hinaus, sodass Familienmitglieder über die Bundeswehr unversichert bleiben. Bereits hier ist ggf. eine Zusatzversorgung über eine private Krankenversicherung angezeigt, die die Versorgungslücke schließt.
Auch bei privatem Aufenthalt im Ausland muss selbst vorgesorgt werden, um Krankheits- und Behandlungskosten zu decken.
Gleiches gilt für Heil- und Hilfsmittel. Sie werden vom Dienstherrn nur im Basisanspruch gedeckt. Die private Krankenversicherung ergänzt diese Ansprüche entscheidend und sichert gegen übermäßige eigene Kosten ab.
Versorgung nach dem Dienstzeitende
Die medizinische Versorgung von Soldaten ist auf ihre Dienstzeit bezogen. Ist sie beendet und die Besoldung eingestellt, gelten andere Voraussetzungen.
Soldaten auf Zeit erhalten eine auf 36 Monate beschränkte Übergangsbeihilfe zu Kosten aus der Gesundheitsversorgung. Diese Beihilfe deckt jedoch nicht die tatsächlich anfallenden Kosten. Sie müssen über eine private Krankenversicherung bzw. eine private Zusatzkostenversicherung abgedeckt werden.
Berufssoldaten erhalten ab dem Ende ihrer Besoldungszeit eine ständige Beihilfe zu ihren anfallenden Gesundheitskosten. Auch hier wird jedoch durch den Dienstherrn eine nur teilweise Deckung gewährt, eine private Krankenversicherung muss die übrigen Kosten auffangen.
Angebote für Soldaten der Bundeswehr in der privaten Krankenversicherung
Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten Soldaten der Bundeswehr gezielte Lösungen an.
Die beziehen sich zum einen auf die Beihilfe-Ergänzung, zum anderen auf eine grundsätzlich begleitende private Krankenversicherung.
Besonders Berufssoldaten, die später auch auf längere Frist eine ergänzende private Krankenversicherung (PKV) benötigen, können über sogenannte Anwartschaftsversicherungen die Einstiegskonditionen in die PKV optimieren.
Angestellte in der Bundeswehr
Angestellte der Bundeswehr sind, je nach Einkommen, in einer gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig.