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Beihilfe zu Gesundheitsleistungen

 

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu allen Gesundheitsleistungen. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss für die Behandlungs- und Arzneikosten. Den restlichen Betrag übernimmt die Krankenversicherung des Beamten. Auch die Familie des Versicherungsnehmers kommt in der Regel in den Genuss der Beihilfeleistungen.


Beamte von der Versicherungspflicht befreit

Beamte können sich laut Gesetz von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie müssen also nicht der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, sondern dürfen Mitglied der PKV werden. Viele Beamte nehmen diese Möglichkeit wahr, weil die privaten Leistungen wesentlich besser sind, die Beiträge dank der Beihilfen aber sehr günstig bleiben.

Spezielle Tarife der PKV für Beamte

Aus diesem Grund bieten private Versicherer spezielle Tarife für Beamte und für deren Angehörige an, die sich von den übrigen Policen unterscheiden. Eine Aufnahme in der PKV ist im Übrigen auch schon für Beamtenanwärter möglich.


Höhe der Beihilfe unterschiedlich

Grundsätzlich hat ein Beamter ein dienstrechtlich verbrieftes Anrecht auf Beihilfe für Gesundheits-, Geburts- und Pflegekosten. Doch die konkreten Zuschüsse unterscheiden sich von Dienstherr zu Dienstherr. Grob gesagt können Beamte von einer Beihilfe in Höhe von mindestens 50 Prozent ausgehen. Berechtigte Ehepartner erhalten rund 70 % Beihilfe, die Kinder sogar 80 %.


Auch andere Berufsgruppen beihilfeberechtigt

Nicht nur Beamte im engeren Sinne wie Mitarbeiter von Ministerien oder Finanzbeamte haben Anspruch auf Beihilfe. Zu dem berechtigten Personenkreis zählen unter anderem:

  • Beamte bei Bund, Ländern und Gemeinden
  • Beamten-Anwärter
  • Beamte im Ruhestand
  • Richter
  • Referendare
  • Soldaten
  • Polizisten
  • Feuerwehrleute
  • Justizvollzugsbeamte
  • Personen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • Hinterbliebene der genannten Berufsgruppen

Beihilfe für Angehörige

Bei den Angehörigen von Beamten entscheiden letztlich das Alter und das Einkommen darüber, ob sie ebenfalls Anrecht auf Beihilfe haben. Kinder sind prinzipiell bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs beihilfeberechtigt. Wenn sie zuvor jedoch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, müssen sie sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern.

Bei den Ehepartnern ist die Höhe der Einkünfte entscheidend. Momentan liegt die Höchstgrenze für betroffene Angehörige von Bundesbeamten bei 17.000 Euro. Hier haben die einzelnen Bundesländer jedoch voneinander abweichende Regelungen getroffen.


Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist für einige Beamtengruppen gedacht, die bei Ausübung ihrer Tätigkeit einem besonders hohen Gesundheitsrisiko unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. In diesem Fall übernimmt der Dienstherr alle erstattungsfähigen Behandlungskosten zu 100 Prozent.

Die Begründung: Eine Versicherung würde angesichts des Berufsrisikos einen so hohen Zuschlag festlegen, dass dies dem Beamten finanziell nicht zuzumuten wäre. Die freie Heilfürsorge bekommt allerdings nur der eigentliche Versicherungsnehmer gewährt. Seine Angehörigen müssen mit der normalen Beihilfe vorlieb nehmen. Bei Pensionierung erlischt der Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Die Pensionäre erhalten dann allerdings nach wie vor eine Beihilfe.