Altersteilzeit
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine sogenannte Altersteilzeit vereinbaren, reduziert sich bis zum offiziellen Renteneintritt die Zahl Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden. Dies hat im Regelfall ein geringeres Einkommen zur Folge. Sofern Sie PKV-Mitglied sind und durch die Gehaltseinbuße unter die sogenannte Entgeltgrenze für Arbeitnehmer fallen, müssen Sie laut Gesetz Ihre private Krankenversicherung kündigen und der gesetzlichen Krankenkasse beitreten.
Wie Sie die Krankenversicherungspflicht umgehen können
Doch unter bestimmten Umständen können Sie diesen erzwungenen Wechsel verhindern. Waren Sie bereits in den fünf Jahren vor Ihrer Altersteilzeit in der PKV versichert, können Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Versicherungsbefreiung beantragen und Ihre alte Police inklusive aller Leistungen beibehalten. Das gleiche Recht genießen Arbeitnehmer, die ab Vollendung des 55. Lebensjahrs in Altersteilzeit gehen. Dies dürfte auf die meisten Betroffenen zutreffen.
Rasch handeln
Sie sollten den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht allerdings nicht zu lange hinauszögern. Mit dem Beginn der Altersteilzeit haben Sie drei Monate Zeit, Ihren Antrag einzureichen. Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, erlischt Ihr Recht auf Befreiung und Sie müssen der GKV beitreten. Das passende Formular können Sie sich bei der für Sie zuständigen Krankenkasse oder im Internet besorgen.