Wer kann in den Standardtarif der privaten Krankenkasse wechseln?
Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, einen Standardtarif anzubieten. Wer reguläre Beiträge nicht mehr finanzieren kann, kann unter bestimmten Bedingungen in den Sozialtarif wechseln. Besonders interessant ist der Standardtarif für privat versicherte Ehepartner.
Bedingungen für einen Wechsel in den Standardtarif
Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherungen einen Standardtarif vor. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen. Nur PKV-Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 Mitglied einer privaten Versicherung geworden sind und mindestens zehn Jahre versichert waren, können in den Tarif wechseln. Zudem gilt ein Mindestalter von 65 Jahren. PKV-Versicherte, die mit Ihrem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können bereits mit 55 Jahren wechseln.
Günstige Absicherung für Ehegatten
Der maximale Beitrag zum Standardtarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse nicht übersteigen. Für Ehepartner ist die Tarifoption besonders zu empfehlen, denn sie zahlen zusammen maximal das anderthalbfache des Höchstbeitrags. Aufgrund des eingeschränkten Leistungskatalogs lohnt sich unter Umständen die Ergänzung mit einer Zusatzversicherung.