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Beitragsbemessungsgrenze

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragsbemessungsgrenze | meine-krankenversicherung.de - Pärchen informiert sich im Internet Die Beitragsbemessungsgrenze setzt für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse fest, wie hoch die zu leistenden Beiträge maximal sein dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, wie hoch das maximale Einkommen festgelegt wird, von dem der anteilige Krankenkassen-Beitrag berechnet wird.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Jahreseinkommen bezogen. Zu Grunde gelegt werden dabei alle Einkünfte aus nicht-selbstständiger und auch aus selbstständiger Arbeit.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt damit die Festlegung eines Berechnungs-Rahmens für die Sozialversicherung allgemein. Sie hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge, wenn der Jahresverdienst höher liegt, als die Beitragsbemessungsgrenze.

In der Praxis bedeutet das: Wenn der Versicherte mehr verdient, als die Beitragsbemessungsgrenze festlegt, muss er seine Beiträge nur für den Anteil am Einkommen entrichten, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das darüber liegende Einkommen ist für die Beitragsbestimmung nicht relevant.

Herangezogen werden alle Einkommensarten, die sozialversicherungspflichtig sind. Das sind in der Regel alle Einkünfte aus einer Arbeitstätigkeit, ggf. Verzinsungen oder weiteren Einnahmen, die in der Sozialversicherung und in der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen und damit abgabenpflichtig sind.

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst. In der Regel durch einen Regierungsbeschluss. In Ausnahmefällen wurden bereits gesetzliche Anpassungen, die den festgelegten Koeffizienten vernachlässigt haben, zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorgenommen.


Die untere Grenze der Beitragsberechnung

Auf der anderen Seite bestimmt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage die Höhe der Einkünfte, die mindestens für die Bestimmung der Beiträge angenommen werden. D.h.: Grundlegend wird ein Einkommen in Höhe der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage angenommen, die Beiträge werden in Relation dazu erhoben. Ob das tatsächliche Einkommen darunter liegt, spielt dafür zunächst keine Rolle (Ausnahmen können auf Antrag festgesetzt werden).


Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung?

Für die Beitragsbestimmung in der privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Beitragsbemessungsgrenze keine Bedeutung. In der PKV wird die Beitragshöhe u.a. von den vereinbarten Leistungen der jeweiligen Tarife bestimmt. Der in der Versicherungspolice vereinbarte Umfang medizinischer Leistungen, das Angebot vom PKV-Unternehmen und verschiedene demografische Faktoren haben Einfluss auf die Höhe der Beiträge (in der PKV auch: Versicherungsprämie).


Für wen gilt die Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kann nicht frei gewählt werden. In Abhängigkeit vom Beschäftigungsstatus und vom Einkommen besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Maßgeblich besteht sie für die Bereiche der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, darüber hinaus in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer die Jahresarbeitsentgelt-Grenze überschreitet, kann sich frei versichern. Er kann also freiwillig in einer gesetzlichen Kasse weiter versichert bleiben, oder in die private Krankenversicherung wechseln. Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze entspricht jedoch nicht der Beitragsbemessungsgrenze.

Selbstständige können unabhängig von ihrem Einkommen ihren Versicherungsstatus frei wählen und sich grundsätzlich privat krankenversichern. Tun sie das nicht, gelten für sie, analog zu Pflichtversicherten, die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und die Beitragsbemessungsgrenze zur Bestimmung der Beiträge.


Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für Kunden der privaten Krankenversicherung nicht

Vor dem geschilderten Hintergrund, gilt die Beitragsbemessungsgrenze für in der privaten Krankenversicherung abgesicherte Personen nicht. In diesem Zusammenhang wird die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung auf eine wesentlich breitere Basis vergleichbarer Angebote gestellt, als dies bei gesetzlichen Kassen der Fall ist.

Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze gilt für alle gesetzlichen Träger einer Krankenversicherung. Damit können in den Beiträgen durch einen Tarifwechsel oder einen Wechsel der Krankenversicherung oft keine relevanten Einsparungen erzielt werden.

Anders in der privaten Krankenversicherung. Durch die Bindung der Tarife an das Versicherungsunternehmen und an die vereinbarten Leistungen, können durch Wechsel des Tarifs oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens wesentliche Einsparungen erzielt werden.

Das ist vor allem vor dem Hintergrund wechselnder Anforderungen an medizinische Leistungen von Bedeutung. Mit fortschreitendem Lebensalter ändern sich die Anforderungen an die Krankenversicherung. Andere und ggf. erweiterte Kosten für Behandlungsmethoden und Vorsorgeuntersuchungen spielen eine Rolle.

Während die Versorgung durch gesetzliche Kasse gesetzlich geregelt ist und weitgehend auf Grundlage des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) umgesetzt wird, können Kunden der privaten Krankenversicherung ihre Absicherung relativ frei selbst bestimmen.

Für die Höhe der Beiträge ist auch hier keine Beitragsbemessungsgrenze relevant. Es zählen fortlaufend die vereinbarten Leistungen. Auch dann, wenn der Absicherungskontext verändert wird und mehr oder andere Leistungen in der Police umschlossen werden.


Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze | meine-krankenversicherung.de - recherche auf dem Tablet
Für die gesetzlichen Krankenkassen spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine wichtige Rolle. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen der Versicherte Beiträge leisten muss. Sie werden jeweils anteilig von seinem Einkommen bestimmt. Der höchste mögliche Anteil wird durch die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt.

Für Arbeitnehmer und Angestellte, die ihre Einkünfte aus Löhnen und Gehältern beziehen, besteht in Deutschland nach SGB V eine Sozialversicherungspflicht. Sie schreibt vor, dass sich Arbeitnehmer und Angestellte selbst oder über ihren Arbeitgeber bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern müssen.

 

Insgesamt gilt die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich für:

  • die Krankenversicherung
  • die Rentenversicherung
  • die Pflegeversicherung
  • ggf. die gesetzliche Unfallversicherung

Auf die Höhe der genannten Beiträge zur den sozialversicherungspflichtigen Absicherungen hat die Beitragsbemessungsgrenze einen wesentlichen Einfluss.


Zusatzabsicherung für Arbeitnehmer und Angestellte in der privaten Krankenversicherung

Keinen Einfluss hat die Beitragsbemessungsgrenze darauf, ob und in welchem Umfang sich Arbeitnehmer und Angestellte, die sonst sozialversicherungspflichtig sind, privat zusätzlich versichern.

Eine private Zusatzversicherung kann abgeschlossen werden für:

  • zahnmedizinische Leistungen, wie Zahnersatz, Zusatzleistungen bei der Vorsorge oder Behandlungen beim Kieferorthopäden
  • erweiterte Behandlungskosten beim Hausarzt oder bei Fachärzten
  • verbesserte Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen eines stationären Aufenthalts
  • erweitere Übernahme von Kosten für Medikamente
  • verbesserte Auswahlmöglichkeiten für Heil- und Hilfsmittel, z.B. Sehhilfen
  • Tagegelder bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt
  • Beihilfen zu Kur- und Reha-Behandlungen
  • u.a.m.

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für die Beitragsfestlegung innerhalb der privaten Krankenzusatzversicherung nicht. Auch Personen, die in der Sozialversicherung pflicht- oder wahlfrei versichert sind, legen ihre Beiträge lediglich nach dem jeweiligen Angebot fest. Auch hier können durch einen entsprechenden Angebots-Vergleich verbesserte Tarife für gleiche Leistungen erzielt werden.


Was ist der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze?

Oft verwechselt werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG).


Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze legt lediglich fest, ab welcher Grenze das Einkommen nicht mehr zur Beitragsfestlegung herangezogen wird. Für Angestellte und Arbeitnehmer gilt auch bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze weiterhin grundsätzlich die Sozialversicherungspflicht, wenn ihr sonstiger Status das vorschreibt. Zunächst kann also vom Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze nicht auf das Erreichen der Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung geschlossen werden.


Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG)

Relevant für einen Wechsel als Angestellter oder Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung ist das Überschreiten der Jahresarbeitsentgelt-Grenze. Ist das Einkommen hoch genug, um die Grenze innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren zu überschreiten, kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Herangezogen wird mindestens das tatsächliche Einkommen des abgelaufenen Jahres und die Prognose für das laufende Jahr. Beide Gesamteinkommen müssen die JAEG überschreiten, damit die Wahlfreiheit gilt.

Zu beachten ist: Die JAEG wird analog zur Beitragsbemessungsgrenze jährlich angehoben. Das bedeutet: Damit die JAEG nachfolgend überschritten werden kann, muss eine entsprechende Gehaltssteigerung bzw. die nötige grundlegende Höhe des Jahreseinkommens vorliegen.


Was, wenn das Einkommen unter die JAEG fällt?

Sinkt das Einkommen eines Kunden der PKV unter die JAEG, kann er in die gesetzliche Kasse unter bestimmten Umständen zurückkehren. Ggf. tritt sogar eine Sozialversicherungspflicht ein, sodass keine andere Möglichkeit als die Rückkehr besteht.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist grundsätzlich mit verschiedenen Hürden versehen, sodass sowohl die Prüfung eines Wechsels in die private Krankenversicherung als auch eine Rückkehr entsprechend im Vorfeld verlässlich geprüft werden sollten.

Die Beitragsbemessungsgrenze muss für diese Prüfung nicht grundlegend herangezogen werden.


Welche Faktoren bestimmten die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bestimmt ihre Beiträge nach vertraglichen Vereinbarungen, die nicht auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze oder in Relation zum Einkommen festgelegt sind.

Die Tarife werden kalkuliert nach:

  • den vereinbarten Leistungen
  • möglichen Vorerkrankungen und damit verbundener Risikobewertung
  • dem Eintrittsalter des Kunden in die private Krankenversicherung (anteilige Bildung von Altersrückstellungen)
  • demografischen Erhebungen

Die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung für Beamte

Beitragsbemessungsgrenze | meine-krankenversicherung.de - Mann recherchiert im Internet Beamte können sich zusätzlich zu den von ihrem Dienstherrn bereitgestellten Beihilfeleistungen privat krankenversichern. In der Regel ist diese zusätzliche Absicherung angezeigt, denn die Übernahme von Heil- und Behandlungskosten durch den Dienstherrn beträgt regelmäßig nur zwischen 50% und 70% der tatsächlich anfallenden Kosten.

Die private Krankenversicherung kann als Zusatzkostenversicherung von Beamten abgeschlossen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze gilt hier nicht, entsprechend spielt die Höhe der Besoldung für die Berechnung der Tarife keine direkte Rolle.

Beamte können sich zusätzlich für alle überschüssigen Behandlungskosten versichern. Darüber hinaus können sie in der PKV eine umfangreiche Vollversicherung abschließen, die neben den angepassten Beiträgen für die Behandlungskosten selbst, ergänzende Leistungen deckt.

Beamte können sich mit dem Abschluss der privaten Krankenversicherung quasi im Status eines Privatpatienten versichern. In diesem Zusammenhang sind Zusatzleistungen wie verbesserte Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei der ambulanten Behandlung mit in die Police inbegriffen.


Zusatzversicherungen

Analog zu dem Möglichkeiten privater zusätzlicher Absicherung von Angestellten und Arbeitnehmern, können auch Beamte private Zusatzversicherungen abschließen. Diese bestehen allerdings in der Regel dann neben einer Restkostenversicherung, die ihre medizinischen Aufwendungen deckt. Zusatzkostenversicherungen sollten in diesem Zusammenhang sinnvoll integriert werden. Häufig können so erhöhte Beiträge eingespart werden.

Zur Bewertung der Beitragshöhe wird die Beitragsbemessungsgrenze nicht herangezogen. Ihre Wirkung erstreckt sich nicht auf dem Bereich der Krankenversicherung von Beamten.