Bleibe ich bei Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung?
Grundsätzlich gilt bei Bezug von Arbeitslosengeld I die gesetzliche Versicherungspflicht. Privatversicherte müssen daher in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Unter bestimmten Bedingungen können Sie in PKV versichert bleiben.
Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht möglich
PKV-Versicherte, die vor Beginn der Arbeitslosigkeit in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse waren, können bei ihrem privaten Anbieter bleiben. Dazu muss innerhalb von drei Monaten ab Zahlung des Arbeitslosengeldes ein Antrag auf Befreiung bei der GKV gestellt werden. Ein weiterer Wechsel ist dann nicht möglich, das heißt, Sie bleiben während des gesamten Zeitraums Mitglied in der privaten Versicherung. Sie erhalten von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Dabei übernimmt die Arbeitsagentur den Betrag, den Sie bei einer gesetzlichen Versicherung erhalten hätten. Ausnahmen gibt es für Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind. Dieser Personenkreis verbleibt automatisch in der privaten Versicherung.