LVM Beitragsanpassung
LVM Private Krankenversicherung Beitragsanpassung
Eine LVM Krankenversicherung Beitragsanpassung gab es zum 1. Januar 2016 bei einigen Neutarifen. Hier waren vor allem Tarife für Kinder und Jugendliche betroffen. Insgesamt war die LVM Krankenversicherung Beitragsanpassung jedoch recht moderat. In verschiedenen Tarifoptionen kam es zu Reduzierungen. In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen garantiert. Steigende Ausgaben können daher eine Beitragsanpassung erforderlich machen.
Eigenen Angaben zufolge kalkuliert die LVM sehr zukunftssicher und sorgt mit Altersrückstellungen für bezahlbare Beiträge im Alter. Die unabhängige Ratingagentur Assekurata hat der LVM in puncto Beitragsstabilität die Note „sehr gut“ erteilt (4/2014.) Der Versicherer kalkuliert zukunftsorientiert und sorgt dafür, dass steigende Krankheitskosten im Alter sicher aufgefangen werden können.
Eigenen Angaben zufolge berechnet die LVM ihre Beiträge sehr vorsichtig, so dass die Kosten gerade zum Anfang im Vergleich zu anderen Anbietern höher sein können. Im Verlauf der Zeit dient die umsichtige Kalkulation jedoch dazu, die Beiträge stabil zu halten. Insgesamt sorgt dieses Verfahren für moderate Beitragsanpassungen.
LVM Krankenversicherung Beitragsanpassung – mögliche Alternativen
Eine sehr gute Möglichkeit, steigenden Beiträgen zu begegnen ist ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Wer das Produktangebot der LVM prüft, und sich für eine andere Option entscheidet, kann die LVM Krankenversicherung Beitragsanpassung durch einen Tarifwechsel auffangen. Der Wechsel geht für den Versicherten mit einigen Vorteilen einher:
- Reduzierung der monatlichen Beiträge
- Anrechnung der Altersrückstellungen
- keine erneute Gesundheitsprüfung
- keine Kündigungsfrist
- keine Wartezeit
Zudem stehen Versicherten weitere Möglichkeiten wie
- eine Erhöhung des Selbstbehalts oder
- die Abwahl von Leistungen
offen um die monatliche Belastung zu senken. Diese Optionen bergen jedoch Nachteile für den Versicherten. Bei einer Erhöhung des Selbstbehalts bleiben zwar die Beiträge stabil, der Versicherte muss aber im Falle einer Leistungsinanspruchnahme einen höheren Eigenanteil leisten. Die Abwahl von Leistungen ist endgültig. Sollen einmal abgewählte Leistungen wieder in den Vertrag integriert werden, muss eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Gerade bei Versicherten mit Vorerkrankungen kann das problematisch sein. Wer sich für die Abwahl von Leistungen entscheidet, sollte nur Leistungen wählen, die tatsächlich nicht benötigt werden. Ideal sind Leistungen die aus eigener Tasche bezahlt werden können wie die Kostenerstattung für Brillen oder Sehhilfen oder Hörgeräte.
(Stand 10/2016)