Landeskrankenhilfe Beitragsanpassung
Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Beitragsanpassung
In den letzten Jahre verlief die Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Beitragsanpassung moderat. Bei einigen bestehenden Tarifen nahm die Versicherung Erhöhungen vor. Betroffen waren Tarife für Selbständige und Angestellte sowie einige Beihilfetarife. Die Beitragsanpassung galt vorwiegend für Bestandskunden. Doch hier gab es nicht nur Beitragserhöhungen, in einigen Tarifen für Kinder und Studierende senkte die LKH die monatlichen Kosten. Neukunden, die sich für das Unternehmen entschieden, mussten nicht mit einer Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Beitragsanpassung rechnen.
Zum 1. Januar 2014 nahm die Landeskrankenhilfe zudem eine Anpassung der Selbstbehalte vor. Für Versicherte änderte sich die monatliche Beitragshöhe nicht, ab dem Stichtag galt jedoch eine höhere Eigenleistung. Von der Änderung bei den Selbstbehalten waren lediglich einige Tarife betroffen.
Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Beitragsanpassung – mögliche Alternativen
Bei einer Beitragsanpassung haben LKH-Versicherte verschiedene Optionen, um die Kosten zu senken:
- Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
- Ausschluss von Leistungen
- Erhöhung des Selbstbehalts
Wer eine Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Beitragsanpassung erhält, sollte das Versicherungsangebot der LKH genau prüfen. Durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft lassen sich die monatlichen Kosten deutlich reduzieren. Die Leistungen bleiben jedoch gleich oder können sich in einigen Fällen sogar verbessern. Hier kommt es auf die Tarifwahl des Versicherten an. Während der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die idealste Variante bei einer Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Beitragsanpassung darstellt, sollten Versicherte von einem Leistungsausschluss oder einer Erhöhung des Selbstbehalts eher absehen. Beide Alternativen gehen mit Nachteilen einher. Beim Leistungsausschluss verzichtet der Versicherte dauerhaft auf bestimmte Leistungen, die dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Sollen diese wieder in den Vertrag aufgenommen werden, geht das nur mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung. Für Versicherte mit Vorerkrankungen kann diese Option Nachteile bergen. Das gilt auch für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Diese Möglichkeit führt zwar zu einer Beitragsreduzierung, wem die Belastung durch die Selbstbeteiligung jedoch dauerhaft zu hoch wird, kann die Reduzierung auch nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung veranlassen.
Natürlich ist auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter eine Option, zu hohe Beiträge zu senken. Hier gilt es zu bedenken, dass bei einem Anbieterwechsel die Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit erbracht werden. Zudem werden unter Umständen nicht die gesamten Altersrückstellungen angerechnet.
(Stand 10/2016)