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Landeskrankenhilfe


Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Tarifwechsel und Wechsel

Wechsel in die Landeskrankenhilfe Krankenversicherung

Grundlage für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist oft eine Schieflage bei den aktuellen Beiträgen. Egal, ob vor dem Hintergrund privater oder gesetzlicher Krankenversicherung kann es zu unangemessenen Verhältnissen kommen zwischen den erhobenen Beiträgen und den im Leistungsumfang enthaltenen Erstattungen für medizinische Behandlungskosten.

Vorbereitung des Wechsels: Vergleich zeigt, wer die besten Konditionen hat

Ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung birgt oft Risiken finanzieller Einbußen. Zentral sind die angesparten Altersrückstellungen, aber auch erneut nötig werdende Gesundheitsprüfungen spielen eine Rolle. Vor diesem Hintergrund sollte ein Wechsel erst dann wirklich erwogen werden, wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Tarifwechsel bei der Landeskrankenhilfe

Vergünstigungen relevanter Art sind durch einen Tarifwechsel zu erreichen. Je nach Alter des versicherten Tarifs lassen sich bis zu 40% Beiträge einsparen, wenn der Versicherungsschutz bei der Landeskrankenhilfe beibehalten wird, aber ein neuer Tarif in der privaten Krankenversicherung vereinbart wird.

Die Leistungen können dabei wesentlich den jeweils gegenwärtigen angepasst werden. Erneute Gesundheitsprüfungen werden nicht nötig – und daneben sind auch die Altersrückstellungen nicht verwirkt, denn sie werden im neuen Tarif angerechnet.

Der neu gewählte Tarif muss auch nicht in seinem Leistungsumfang dem bisherigen entsprechen. Es können Leistungen zusätzlich vereinbart werden oder gestrichen. Eine Gesundheitsprüfung ist dann nur für neu hinzugekommene Leistungen nötig. Auf die Berechnung des Tarifs für die bisherigen Leistungen wirken sich dementsprechend neu hinzugekommene Vorerkrankungen nicht aus.


Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer

Die Landeskrankenhilfe setzt in der Konzeption ihrer privaten Krankenversicherung als Vollversicherung auf ein Baustein-Konzept. Aus einem Spektrum von Leistungspaketen kann in diesem Zusammenhang sehr genau auf die eigene Situation hin abgesichert werden und noch nicht nötige Leistungen oder im individuellen Fall zusätzlich nötige Erstattungen entsprechend angepasst werden.

Grundlegend werden alle medizinisch notwendigen Aufwendungen erstattet, die im herkömmlichen Behandlungsrahmen anfallen.

Dazu zählen:

ambulant:

  • Aufwendungen für ambulante Behandlungen, Arzthonorare und Heil- und Hilfsleistungen
  • Erstattung von Kosten für alternative Behandlungsmethoden, wie Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Naturheilverfahren
  • Pauschalleistungen für Sehhilfen, jeweils in fest vereinbarter Höhe im je Kalenderjahr (z.B. 300,00 Euro, innerhalb derer alle Kosten erstattet werden)
  • Leistungen für Laser-Augenoperationen
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Wirkung auf die Selbstbeteiligung
  • Impfungen
  • Hilfsmittel ohne Begrenzung durch einen Leistungskatalog
  • Psychotherapie

stationär:

  • freie Krankenhauswahl
  • Betten-Wahl nach 1- und 2-Bett-Zimmer
  • Chefarztbehandlung
  • ersatzweises Krankenhaustagegeld, wenn bestimmte Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen werden
  • Bezuschussung von Reha-Aufenthalten oder Kur-Aufenthalten

zahnmedizinisch:

  • bei zahnmedizinischen Behandlungen 90% oder 100% der Leistungen, frei wählbar je nach Tarif
  • frei wählbare anteilige Leistungen für Zahnersatz zwischen 60% und 90%, je nach Tarif
  • Prophylaxe ohne Wirkung auf die Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung kann für die einzelnen Tarife festgelegt werden und später je nach persönlicher Situation angepasst.

Die Landeskrankenhilfe bietet in ihrer privaten Krankenversicherung die Wahl zwischen Tarifen ohne Selbstbeteiligung oder Tarifen mit prozentualer oder fix vereinbarter Selbstbeteiligung an. Der Tarif gilt für Selbstständige und Angestellte oberhalb der Mindesteinkommensgrenze.


Ärzte und Zahnärzte

Ärzte und andere Angehörige medizinischer Berufe erhalten in der Landeskrankenhilfe eine angepasste Krankenversicherung.

Auch der Arzttarif basiert auf einem Baustein-Konzept, aus dem Mediziner ihre Wahlleistungen im Einzelnen zusammenstellen können.

Grundsätzlich versichert sind:

  • Kosten, die im Rahmen ambulanter und stationärer Heilbehandlungen entstehen
  • Arzthonorare und medizinische Leistungen
  • Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Verbandmaterial
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (keine Wirkung auf die Selbstbeteiligung)
  • Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungen
  • pauschalisierte Erstattung für Kosten für Sehhilfen, bereitgestellt je Kalenderjahr
  • Erstattung von Kosten für Augenbehandlungen durch Laser-Therapie
  • keine Einschränkungen bei der Wahl der Hilfsmittel durch einen Leistungskatalog

Die stationäre Behandlung wird sichergestellt durch:

  • freie Wahl des Krankenhauses
  • 1-Bett-Zimmer und 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung oder ersatzweises Krankenhaustagegeld
  • Unterstützungsleistungen bei Kur-Aufenthalten oder Sanatoriums-Aufenthalt

Zahnmedizinische Behandlungen können anteilig bis voll versichert werden. Ebenso Leistungen für Zahnersatz. Prophylaxe wird voll erstattet, ohne Wirkung auf die Selbstbeteiligung.


Beamte

Die medizinische Versorgung von Beamten muss in der Regel als Ergänzungsversicherung für die Beihilfe durch den Dienstherrn sichergestellt werden. Das gilt bereits für Beamtenanwärter und Referendare.

Die persönliche Situation von Beamten bestimmt wesentlich, wie hoch die durch den Dienstherrn geleistete Kostenübernahme (Beihilfe) zu allen medizinischen Aufwendungen ist. Je nach Familienstand liegt sie bei 50% oder 70%, Beamte im Ruhestand können bis zu 80% Beihilfe erwarten. In allen Fällen zeigt sich jedoch, dass Restkosten versichert werden müssen.

Die Landeskrankenhilfe bietet an, diese Restkosten gezielt abzusichern. Entsprechend der Höhe der Beihilfe wird der Versicherungsbetrag bestimmt. Daran angelehnt berechnen sich die jeweiligen Beiträge.

Die Tarif-Leistungen für Beamte umfassen:

  • Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen
  • Arzthonorare bei freier Arztwahl
  • Heil- und Gesundheitsbehandlungen einschließlich Medikamenten und Verbandmaterial
  • Leistung von Wegegeld
  • Kostenerstattung für alternative Behandlungsmethoden im Bereich der Naturheilverfahren
  • Heilmittel-Leistungen je nach Bedarf und Leistungskatalog
  • Hilfsmittel ohne Bindung an einen Katalog
  • Pauschalleistungen für Sehhilfen je Kalenderjahr
  • Lasik-Augenbehandlungen
  • Behandlungen während eines Kur-Aufenthalts
  • psychotherapeutische Behandlungen ohne Sitzungsbegrenzung

Im ambulanten Versicherungsschutz können zusätzlich Leistungen vereinbart werden, die erweitert gelten sollen. Dazu zählt die Erhöhung für erstattete Arzthonorare über die Regelungen in der Gebührenordnung für Ärzte hinaus, Übernahme von Heilpraktikerbehandlungen und insgesamte Aufstockung von pauschalen Leistungen.

Kostenerstattung im Rahmen stationärer Aufenthalte

Auch für Behandlungen im stationären Aufenthalt müssen Beamte die über die Beihilfe-Leistungen hinausgehenden Beträge selbst erstatten.

Die Landeskrankenhilfe versichert für Behandlungen im Krankenhaus:

  • alle Restkosten im Rahmen der Behandlung, einschließlich Arzthonorare und Gesundheitsbehandlungen
  • Kostenerstattung auch bei freier Krankenhauswahl
  • privatärztliche Behandlung
  • Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf versicherte Zusatzleistungen

Ersatzleistungen für zahnmedizinische Behandlungen

Je nach erbrachter Leistung anteilig oder vollständig, ersetzt die private Krankenversicherung der Landeskrankenhilfe auch Zahnarztkosten über die Beihilfe-Leistung hinaus.

Das gilt u.a. für:

  • Behandlungskosten
  • Zahnersatz und -aufbau
  • kieferorthopädische Behandlungen
  • Prophylaxe

Studierende und Auszubildende

Auf Grundlage der Versicherungsfreiheit für Studierende hat die Landeskrankenhilfe eine private Krankenversicherung speziell für Studierende eingerichtet. Der frühe Einstieg mit entsprechend im Durchschnitt geringeren Tarifen ermöglicht Studierenden, auch später mit wesentlich reduzierten Gesundheitsprüfungen und Beiträgen in angepasste Tarife wechseln zu können.

Der Leistungsumfang der studentischen Krankenversicherung der Landeskrankenhilfe ist u.a.:

  • Kostenübernahme für Gesundheitsbehandlungen, einschließlich Ärztehonorare, Medikamente und Verbandmaterial
  • Hilfs- und Heilmittel im jeweils angemessenen Umfang, je nach Leistung vollständig oder anteilig
  • Kostenübernahme für stationäre und ambulante Behandlungen
  • Erstattung von Kosten beim Zahnarzt
  • anteilige Erstattung von Zahnersatz

Die Selbstbeteiligung im Studierenden-Tarif ist an das jeweilige Tarifmodell gekoppelt und kann in einem vorher vereinbarten Rahmen selbst bestimmt werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung wirkt dabei auf die Tarifgestaltung insgesamt.


Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung

Pflege-Absicherung im gesetzlichen Rahmen

Die private Krankenversicherung bei der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung umfasst obligatorisch eine Pflege-Pflichtversicherung. Sie soll im Pflegefall für die Kosten eintreten, die durch häusliche oder stationäre Pflege aufkommen.

Vor gesetzlich geregeltem Hintergrund deckt die Pflege-Pflichtversicherung Mindestanforderungen ab, die im Pflegefall als minimale Notwendigkeit bestehen. Für diese Grundleistung wird der Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung fällig, der zusätzlich zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung geleistet werden muss.

Eine Pflege-Pflichtversicherung müssen alle abschließen, die eine Krankenvollversicherung als private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Gesetzlich Krankenversicherte, die bei der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Zusatzversicherungen abgeschlossen haben und Beihilfe-Berechtigte müssen keine Pflege-Pflichtversicherung extra abschließen.

Zusatzabsicherung von Pflegeleistungen

Die Pflege-Pflichtversicherung erfüllt Mindestanforderungen im Pflegefall – und das lässt teils erhebliche finanzielle Lücken zu den real entstehenden Kosten. Die Betroffenen müssen diese Lücken selbst schließen. Hohe finanzielle Belastungen entstehen regelmäßig, da die wirklichen Kosten bei häuslicher und privater Pflege oft die versicherten Mindestanforderungen übersteigen.

Die Landeskrankenhilfe Krankenversicherung führt zur Absicherung dieser erhöhten Kosten eine Pflege-Zusatzversicherung. Sie ist nicht fester Pflicht-Bestandteil einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung und kann auch dann abgeschlossen werden, wenn die private oder gesetzliche Krankenversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen geführt wird.

Der Vergleich der Pflege-Zusatzversicherung der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung lohnt sich also insgesamt, denn alle relevanten Tarife und Angebote können verglichen werden.

Abhängig von der Pflegestufe und vom versicherten Tarif leistet die Pflege-Zusatzversicherung ein erhöhtes Pflege-Entgelt und je nach Tarif auch ein Pflege-Tagegeld, das an keine spezifische Verwendung gebunden ist und im Allgemeinen zur Absicherung des Lebensstandards bei Verdienstausfällen und Mehrbelastung durch Pflege-Aufwendungen genutzt wird.


Zusätzliche Leistungen

Die Landeskrankenhilfe stellt ihre Zusatzversicherungen als Ergänzung kassenärztlicher Leistungen auf. Die Tarifmodelle versichern unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse allgemeine Mehraufwendungen für verbesserte medizinische Behandlungen und erweiterte Behandlungsmethoden.

Folgende Leistungsbereiche werden von der Landeskrankenhilfe in der Zusatzversicherung abgedeckt:

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld wird versichert als monetäre Leistung, wenn nach längerer Krankheitszeit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet. Das ist nach 6 Wochen ununterbrochener Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall. Hier zahlt die Krankentagegeld-Versicherung der Landeskrankenhilfe steuer- und abgabenfrei weiter, bis der Genesungsprozess abgeschlossen ist. Die Leistungsdauer wird nicht begrenzt.

Krankenhaustagegeld

Neben langfristiger Erkrankung kann gesondert der Aufenthalt im Krankenhaus versichert werden. Das Krankenhaustagegeld wird ab dem ersten Tag im Krankenhaus gezahlt. Es soll zusätzlich entstehende Kosten während der stationären Behandlung abdecken. Sein Verwendungszweck ist grundlegend jedoch frei wählbar.

Die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes ist unbegrenzt angelegt und erstreckt sich über die gesamte Dauer der stationären Behandlung.

Zahn-Zusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen im Zusammenhang mit zahnmedizinischen Leistungen oft nur pauschale Beträge. Besonders Aufwendungen für Zahnersatz müssen häufig privat mit erheblichen Zuzahlungen bestritten werden.

Die Zusatzversicherung der Landeskrankenhilfe für zahnmedizinische Leistungen springt hier ein. Sie erhöht den Versicherungsanteil für bestimmte Leistungen, deckt Zusatzleistungen in erweitertem Rahmen ab und hilft, Kosten für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen kalkulierbar zu halten.

Die Zahn-Zusatzversicherung gilt neben der Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Zusatzversicherung von stationären Leistungen

Nicht nur die Extra-Kosten im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts können gezielt abgesichert werden. Auch die Behandlung selbst kann qualitativ höherwertig versichert werden.

Die Zusatzkosten-Versicherung für stationäre Leistungen erweitert den Behandlungsumfang und die Kostenübernahme für Arzthonorare, verbesserte Unterbringung und gehobene Einzelleistungen während der Behandlung (Spezialistenbehandlung, Chefarztbehandlung).


Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung der Landeskrankenhilfe wird für die private Krankenvollversicherung in 2 Stufen kalkuliert.

Beitragsrückerstattung im Versicherungsjahr je Behandlung

Erfüllt der Kunde der privaten Krankenversicherung der Landeskrankenhilfe bestimmte Voraussetzungen, werden ihm 5% Beiträge umgehend erlassen. U.a. gehört zu den Voraussetzungen, dass eine Einzugsermächtigung die Beitragsabbuchung der Landeskrankenhilfe erleichtert.

Nicht mehr als 2 Leistungen dürfen für die umgehenden Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung beansprucht werden. Stationäre Aufenthalte sind von der Gültigkeit auf Beitragsrückerstattung ausgenommen, ebenso Leistungen der mitversicherten Auslandskrankenversicherung und bestimmter Zusatztarifen.

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Über das Versicherungsjahr hinweg gesehen und mit Wirkung auf mehrere Versicherungsjahre zahlt die Landeskrankenhilfe bis zu 40% der Beiträge in der privaten Krankenversicherung zurück.

Voraussetzung: Es werden für die relevanten Leistungen keine Kosten von der Versicherung innerhalb des Versicherungsjahres zurückverlangt. Dafür zahlt die Landeskrankenhilfe 10% des Beitrags zurück, im nahtlos darauffolgenden 2. Jahr 20% und so weiter bis zur maximalen Erstattung ab dem 4. leistungsfreien Jahr von 40% der Beiträge.


Beitragserhöhung

Im zurückliegenden Versicherungsjahr wurden die Beiträge der Landeskrankenhilfe für die private Krankenversicherung zwischen 2% und 5% erhöht. Neukunden waren am meisten betroffen, jedoch auch ausgewählte ältere Tarife. Für Beamtenanwärter wurden je nach Tarif die Beiträge um bis über 7% erhöht.

Zusatzversicherungen wurden je nach Leistungsspektrum für Neuabschlüsse angepasst.


Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung

Ordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Landeskrankenhilfe

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (je nach Tarif 2 oder mehr Jahre) ist eine ordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages zum Ende des Versicherungsjahres hin möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer kann zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres hin mit derselben Kündigungsfrist gekündigt werden.

Das Besondere in der Kündigung der privaten und auch der gesetzlichen Krankenversicherung: Dem Versicherungsunternehmen, bei dem die bisherige Krankenversicherung gilt, muss eine Anschlussversicherung dargelegt werden. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass für jeden Versicherungspflichtigen eine durchgängige Krankenversicherung besteht.

Die Anschlussversicherung kann nach der Kündigung innerhalb der folgenden beiden Monate vorgelegt werden. Kann keine Anschlussversicherung vorgelegt werden, ist die Kündigung zum avisierten Termin hin nicht möglich.

Außerordentliche Kündigung bei vertraglichen Änderungen

Auf gesetzlicher Grundlage erhält jeder privat Krankenversicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Konditionen seines Versicherungsschutzes verschlechtern. Das passiert nach allgemeiner Auffassung dann, wenn sich Leistungen verringern oder Beiträge angehoben werden.

Das Sonderkündigungsrecht räumt dem Kunden ein: Die Kündigung kann innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntwerden der Änderungen ausgesprochen werden. Sie wird wirksam frühestens zum Zeitpunkt des Eintritts der Änderungen. Die Bindung an Mindestversicherungsdauer oder Länge des Versicherungsjahres ist im Sonderkündigungsrecht aufgeboten.


Vergleich

Im Rahmen von Beitragsverbesserungen wird oft über eine Veränderung der Versicherungssituation nachgedacht. Entweder passen die bisher versicherten Leistungen nicht mehr auf die gegenwärtige Lebenssituation, oder die Beiträge haben sich über die Dauer zu sehr von den eigenen Vorstellungen entfernt.

Wechsel und Tarifwechsel sind hier die gängigen Mittel. Aber ohne Entscheidungsgrundlage kann keine verlässliche Wahl getroffen werden.

Im Vergleich sehen Sie in übersichtlicher und leicht verständlicher Darstellung, welche Versicherungsleistungen bei welchem Versicherungsunternehmen den für Sie besten Versicherungsschutz bieten.

Vergleichen Sie direkt hier im Portal. Auch Tarife, die zum Tarifwechsel bei der Landeskrankenhilfe zur Verfügung stehen, können übersichtlich verglichen werden.

Kontaktieren Sie uns gern für weitergehende Fragen oder individuelle Einschätzungen! Wir stehen Ihnen erfahren und kompetent zur Seite.


Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Kontakt

Anschrift:

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.

Uelzener Str. 120
21335 Lüneburg

Tel.: 04131/ 725 0
Fax: 04131/ 40 34 02

E-Mail: Info@LKH.de

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