Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ Private Krankenversicherung
- Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ Tarifwechsel und Wechsel
- Selbständige und angestellte Arbeitnehmer
- Ärzte und Zahnärzte
- Beamte
- Studierende und Auszubildende
- Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung
- Zusätzliche Leistungen
- Beitragsrückerstattung
- Beitragserhöhung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung
- Vergleich
- Kontakt Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“
Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ Tarifwechsel und Wechsel
Die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ bietet Versicherten, die im Kreis Offenbach und Umgebung wohnen, die Möglichkeit einer Krankentagegeld- und Sterbegeldversicherung. Zudem hat das Unternehmen Zusatzkrankenversicherung zur Ergänzung der gesetzlichen Regelversorgung im Angebot. Eine Krankenhaustagegeldversicherung rundet das Portfolio des regionalen Anbieters ab.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ im Jahr 1861 gegründet. Menschen im Kreis Offenbach sollte eine preiswerte und wohnortnahe Versicherungsoption geboten werden. Jeder, der im Kreis Offenbach und der Umgebung wohnt, kann Mitglied der Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ werden. In der Sterbekasse sind etwa 900 Kunden versichert.
Besonders hervorzuheben ist das Mitbestimmungsrecht der Versicherten. Auf der alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung entscheiden die Versicherten über die Zusammensetzung des Vorstandes. Weitere Satzungs- oder Tarifthemen werden ebenfalls auf der Mitgliederversammlung geregelt.
Einen Krankenvollversicherungstarif hat das Unternehmen nicht im Angebot. Wer eine private Gesundheitsvorsorge bevorzugt, muss auf einen anderen Anbieter ausweichen. Die private Absicherung bietet einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Gesundheitsvorsorge. Besonders die Beitragsberechnung auf Basis der Leistungen, des Gesundheitszustandes und des Alters des Versicherten ist in der Regel ein deutlicher Vorteil gegenüber der GKV. Zudem werden Privatpatienten in vielen Praxen bevorzugt behandelt. Wer bereits Mitglied der PKV ist, kann durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft seine monatliche Belastung reduzieren. In der Regel bleiben die Leistungen bei einem Wechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft gleich, die Beiträge sinken jedoch. Versicherte, die bei einem Tarifwechsel keine zusätzlichen Leistungen vereinbaren, müssen keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Gerade PKV-Versicherte mit Vorerkrankungen profitieren von dieser Regelung. Würden diese PKV-Mitglieder zu einem anderen Anbieter wechseln, müssten sie mit Beitragsaufschlägen rechnen. Auch Leistungsausschlüsse sind möglich. Einige Vorteile, die sich durch einen Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft bieten im Überblick:
- Reduzierung der monatlichen Belastung
- gleichbleibende Leistungen
- keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sofern keine Mehrleistungen vereinbart werden
- Anrechnung von Altersrückstellungen
- jederzeitige Wechselmöglichkeit (keine Kündigungsfristen)
- keine Wartezeiten
Versicherte, die eine Beitragserhöhung ihres Anbieters erhalten, sollten also das Tarifangebot genau prüfen und sich für einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft entscheiden.
Sehr gern unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Ihren Tarifwechsel – rufen Sie uns an!
Selbständige und angestellte Arbeitnehmer
Selbständige und angestellte Arbeitnehmer, die sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, erweitern den gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer Zusatzversicherung der Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ . Wichtig für eine Mitgliedschaft in der „Mathilde“ -Versicherung ist, dass der Versicherungsnehmer in Offenbach oder Umgebung wohnt. Das maximale Höchsteintrittsalter für die Zusatzversicherung liegt bei 60 Jahren.
Ärzte und Zahnärzte
Für Ärzte und Zahnärzte hält die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ kein besonderes Angebot bereit. Angestellte Ärzte, die Mitglied der GKV sind, profitieren von den Zusatzversicherungen der „Mathilde“ . Zudem steht das weitere Versicherungsangebot bestehend aus einer
- Krankenhaustagegeldversicherung
- einer Krankentagegeldversicherung
- einer Sterbegeldversicherung
zur Auswahl.
Beamte
Beamte erhalten Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn und sind in der Regel Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Eine Zusatzversicherung der Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ ist für Beamte daher in der Regel nicht sinnvoll. Das Bundesbeamtenversorgungsgesetz sieht eine Sterbegeldversicherung für Beamte vor.
Wer eine ergänzende private Vorsorge treffen will, liegt mit der Sterbegeldversicherung der „Mathilde“ richtig. Auch hier gilt: Der Wohnsitz des versicherten Beamten muss sich in und um Offenbach befinden.
Studierende und Auszubildende
Auszubildende sind üblicherweise in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Sinnvoll ist der Abschluss einer Zusatzversicherung, mit dem die gesetzlichen Leistungen ergänzt werden können. Auch Studierende, die Mitglied der GKV sind, erweitern ihren Versicherungsschutz mit einer Zusatzversicherung der Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ , sofern sie im Raum Offenbach wohnen.
Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung
Die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ bietet keine Pflegeversicherung an. Es gibt jedoch die Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung, da diese zu den Säulen der Sozialversicherung in Deutschland zählt. GKV-Versicherte sind automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung, Privatversicherte müssen sich um einen privaten Schutz bemühen. Unabhängig davon ob es sich um eine gesetzliche oder private Versicherung handelt, sind die Leistungen identisch. Durch eine Pflegezusatzversicherung haben Versicherte die Möglichkeit, die gesetzlichen Leistungen aufzustocken. Diese Vorsorge ist sinnvoll, da die gesetzlichen Regelleistungen nicht ausreichen, um die hohen Kosten bei einem Pflegefall zu decken. Es kann passieren, dass der Versicherte auf sein Vermögen zurückgreifen muss oder die Familie für die Pflegeleistungen aufkommen muss.
Es gibt zwei verschiedene Varianten, eine private Pflegevorsorge zu treffen. Die meisten Anbieter haben eine
- Pflegetagegeldversicherung und
- eine Pflegekostenversicherung
in ihrem Portfolio. Zudem gibt es mit der Pflege-Bahr-Versicherung eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Bei der Pflegekostenversicherung sind zur Auszahlung von Leistungen Rechnungen erforderlich. In der Regel zahlen die Versicherungen direkt an einen professionellen Pflegedienstleister. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt den vereinbarten Tagessatz direkt an den Pflegebedürftigen, der das Geld nach eigenem Ermessen weiterverwenden kann. Bei beiden Versicherungen sind die Leistungen von der festgestellten Pflegestufe abhängig.
Zusätzliche Leistungen
Die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ bietet mit ihrem Versicherungsangebot die Möglichkeit, verschiedene Leistungen abzusichern. Im Bereich der Zusatzversicherung bietet das in Hainburg ansässige Unternehmen mit den Tarifoptionen B1 und B2 zwei verschiedene Absicherungsvarianten.
Der Tarif B2 überzeugt gegenüber dem Tarif B1 mit höheren Leistungen bei Zahnersatz. Im Leistungsumfang sind unter anderem Zuschüsse zu Arzneimitteln und Praxis- und Verordnungsgebühren, Kostenübernahmen für Zahnersatz und Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte enthalten. Die genauen Leistungen richten sich nach der Tarifvariante des Versicherten.
Die Krankenhaustagegeldversicherung KHT der Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ leistet das vereinbarte Tagegeld bei
- einem stationären Aufenthalt
- bei einer stationären Reha-Maßnahme
Damit punktet die Krankenhaustagegeldversicherung der Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ deutlich gegenüber anderen Angeboten, da die „Mathilde“ im Unterschied zu anderen Versicherungen auch Leistungen bei Reha-Maßnahmen erbringt. Ratsam ist es, das Tagegeld so festzusetzen, dass der anfallende Zusatzbetrag abgedeckt ist. Wer Wert auf ein Zweibettzimmer legt, entscheidet sich für die Vereinbarung eines höheren Tagesgeldes, so kann der fällige Zuschlag ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt werden. Der Abschluss der Krankentagegeldversicherung ist bis zum alter von 64 Jahren möglich. Die Beiträge werden geschlechterunabhängig erhoben.
Bei einem Verdienstausfall im Krankheitsfall sorgen Versicherte mit der Krankentagegeldversicherung der Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ vor. Das Unternehmen zahlt ab dem ersten bzw. 43. Krankheitstag den vereinbarten Tagessatz. Der Zahlungsbeginn und die Höhe des Tagegeldes ist von der Tarifwahl des Versicherten abhängig.
Mit der Sterbegeldversicherung sorgen Versicherte für den Todesfall vor. Die Kosten einer Bestattung sind nicht unerheblich, so dass Angehörige durch die Sterbegeldversicherung der „Mathilde“ ausgezeichnet abgesichert sind. Eine Aufnahme in die Sterbegeldkasse ist bis zum 69. Lebensjahr möglich. Die maximale Versicherungssumme beträgt nach Angaben des Unternehmens 8.000 Euro. Bei einem Tod durch Unfall übernimmt die Versicherung das doppelte Sterbegeld, sofern diese Option bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Beitragsrückerstattung
Das Thema Beitragsrückerstattung spielt in der privaten Krankenvollversicherung eine wesentliche Rolle. Da die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ keinen Vollversicherungsschutz anbietet, kommt die Rückerstattung bei dem im Raum Offenbach tätigen Anbieter nicht zum Tragen.
Grundsätzlich erstatten Anbieter von privaten Krankenvollversicherungen einen Teil der Beiträge zurück, wenn der Versicherte in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen abgerufen hat. Die Höhe der Rückerstattung steigt bei den meisten Anbietern mit der Dauer der Leistungsfreiheit. Üblicherweise erhalten Versicherte bei einer Leistungsfreiheit bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Die genauen Modalitäten ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung Beiträge zurückerstattet, legt sie in ihren Vertragsbedingungen fest.
Beitragserhöhung
Die privaten Krankenvollversicherungen garantieren die vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Zuge steigender Kosten kann es daher im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen in der PKV handeln. Die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ hat keine Vollversicherungen im Portfolio, so dass das Thema bei dem Versicherungsangebot des Unternehmens eine untergeordnete Rolle spielt.
PKV-Versicherte, die eine Beitragserhöhung ihres Anbieters erhalten, sollten sich über das Tarifangebot ihrer Versicherung informieren. In der Regel lassen sich die monatlichen Kosten durch den Wechsel in eine andere Tarifoption deutlich reduzieren.
Dabei bleiben die Leistungen gleich oder können sich sogar verbessern. Für ältere Versicherte oder Versicherte mit Vorerkrankungen ist der Wechsel innerhalb der Gesellschaft eine ausgezeichnete Lösung um die monatlichen Kosten zu senken. Entscheiden sie sich für den Wechsel zu einem anderen Anbieter sind erneut Gesundheitsfragen zu beantworten. Zudem werden die bisherigen Altersrückstellungen unter Umständen nicht in voller Höhe übertragen, gerade langjährig Versicherte müssen dabei mit Nachteilen rechnen.
Wir stehen Ihnen bei einem Tarifwechsel kompetent zur Seite und freuen uns auf Ihren Anruf!
Kündigung der privaten Krankenversicherung
Die Kündigungsmodalitäten werden in den Versicherungsbedingungen geregelt. Wer bereits einen Vertrag mit der Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ abgeschlossen hat, entnimmt die Kündigungsfristen am besten den Vertragsunterlagen. Üblicherweise werden Versicherungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt. Handelt es sich um eine Versicherung mit einer Mindestvertragslaufzeit kann die Kündigung erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ausgesprochen werden. Sofern der Versicherungsnehmer nicht kündigt, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Privatversicherte, die eine Beitragsanpassung ihres Unternehmens erhalten, sollten ihre private Krankenversicherung nicht kündigen, sondern einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft prüfen. In der Regel bietet der Wechsel innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens deutliche Vorteile. Altersrückstellungen bleiben erhalten, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich und auch Wartezeiten sind nicht einzuhalten. In den meisten Fällen ist eine Kündigung also nicht empfehlenswert und lohnt sich vor allem für langjährig Versicherte nicht.
Vergleich
Bei einem Vergleich mit anderen Anbietern überzeugt die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ vor allem mit einer ausgezeichneten Vorort-Betreuung. Es werden nur Versicherte aus der Region Offenbach aufgenommen, so dass eine sehr individuelle und wohnortnahe Betreuung möglich ist. Die Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ legt Wert auf eine Absicherung zu tragbaren Beiträgen. Versicherte profitieren von der rund 150-jährigen Erfahrung des Unternehmens.
Kontakt Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“
Die Versicherung ist unter den folgenden Daten zu erreichen:
Kranken- und Sterbekasse „Mathilde“ VvaG
Ernst-Ludwig-Str. 5
63512 Hainburg
Telefon: 06182 – 47 29
Email: info@“Mathilde“ -hainstadt.de
(Stand 09/2016)