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Alte Oldenburger Krankenversicherung Tarif A118

Alte Oldenburger A118

Der Alte Oldenburger A118 ist mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro der ambulante Tarif mit dem höchsten festen Selbstbehalt. Ideal ist diese Tarifvariante für alle Versicherten, die günstigere Beiträge bevorzugen. Ein höherer Selbstbehalt sorgt immer für einen geringeren Monatsbeitrag, so dass vor allem Selbständige und Freiberufler mit dieser Tarifoption richtig liegen. Angehörige dieser Berufsgruppe tragen sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil und profitieren daher von einer möglichst günstigen monatlichen Belastung. Nur wenn Selbständige oder Freiberufler tatsächlich Leistungen abrufen, kommen die Kosten in Form des Selbstbehalts zum Tragen. In der Regel sind für Angestellte Tarife mit einer geringeren Selbstbeteiligung die bessere Wahl, da der Arbeitgeber sich an den monatlichen Beitragszahlungen beteiligt. Den Selbstbehalt hingegen tragen angestellte Arbeitnehmer allein.

Alte Oldenburger A118 – Leistungen und Bedingungen

Die Tarifoption Alte Oldenburger A118 ist aufgrund des hohen Selbstbehalts eine gute Wahl für Selbständige und Freiberufler, steht aber auch Angestellten offen. Diese werden Mitglied der privaten Krankenversicherung, wenn das Einkommen die Jahresarbeitentgeltgrenze überschreitet. In diesem Fall lassen sich angestellte Arbeitnehmer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und wählen eine Tarif bei einem privaten Anbieter. Der Alte Oldenburger A118 Tarif überzeugt mit einem umfassenden ambulanten Leistungsniveau und bietet unter anderem

  • Kostenübernahme in Höhe von 100 Prozent für ärztliche Behandlungen
  • 100 Prozent Kostenerstattung für Arzneimittel
  • 100 Prozent Kostenerstattung für Heilmittel
  • 100 Prozent Kostenerstattung für Hilfsmittel

Der genaue Leistungskatalog ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen für den Alte Oldenburger A118 Tarif.

Versicherte, die in einem bestimmten Zeitraum keine Rechnungen zur Erstattung vorlegen, erhalten eine Beitragsrückerstattung der Alte Oldenburger. Die Alte Oldenburger legt die Höhe der Rückzahlungen jährlich neu fest. Für das Jahr 2016 erhalten Versicherte, die in diesem Jahr keine Leistungen beansprucht haben eine Rückzahlung von zwei Monatsbeiträgen des Ambulanttarifs. Wer auch in 2015 leistungsfrei geblieben ist, erhält drei Monatsbeiträge, für die Jahre 2016, 2015 und 2014 zahlt die Alte Oldenburger vier Beiträge an Versicherte im Alte Oldenburger A118 Tarif zurück.

(Stand 12/2016)