Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Angestellte Privatversicherte erhalten einen Teil der Krankenkassenbeiträge als Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Die maximale Höhe ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze.
Beitragsbemessungsgrenze bestimmt Höhe des Zuschusses
Sie erhalten die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags von Ihrem Arbeitgeber. Dabei gilt jedoch eine Begrenzung: Mehr als den maximalen Arbeitgeberzuschuss, den ein gesetzlich Versicherter erhalten würde, übernimmt der Arbeitgeber nicht. Der maximale Arbeitgeberanteil errechnet sich auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Jahr 2018 hat der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenze auf 53.100 Euro festgelegt, der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Das heißt, für einen Beitrag von maximal 646,06 Euro erhalten Sie einen 50-prozentigen Zuschuss von 323,03 Euro monatlich. Liegt Ihr Versicherungsbeitrag darüber, müssen Sie für den restlichen Betrag selbst aufkommen.