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Zahnzusatzversicherung


Was leistet eine Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherung | meine-krankenversicherung.de - Junge freundliche Frau beißt in den ApfelDie Zahnzusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, speziell im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung.

Sie ergänzt und erweitert den Leistungskatalog und stellt insbesondere reduzierte Zuzahlungen für Zahnersatz und die erweiterte Wählbarkeit von alternativen oder kostenintensiveren Behandlungsmethoden.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Je nachdem werden bestimmte Leistungspakete, Gesamtangebote oder einzeln wählbare Leistungen angeboten, die selbst zusammengestellt werden können.

Typisch für die Leistungsbereich der Angebote zur Zahnzusatzversicherung sind:

  • Ausgleich von Kosten zu Zahnersatz
  • Erstattung von Implantaten, Kronen, Inlays und Onlays
  • Vorsorge und Zahnprophylaxe

Dabei unterscheiden sich die Angebote der Versicherungsunternehmen teils drastisch. Einzelne Policen sichern die Kostenübernahme auch dann noch zu, wenn die Behandlung bereits begonnen hat. Andere Versicherer bieten gezielte Unterstützungs-Versicherungen an, die für spezielle Behandlungsmethoden abgeschlossen werden können. Z.B. werden Zahnersatzversicherungen als einzelne Policen angeboten, die weitere Zahnbehandlung bleibt in diesem Fall im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auf der anderen Seite lassen sich ebenso die Ersatzleistungen im Rahmen von zahnmedizinischen Spezialbehandlungen oder kieferorthopädischen Eingriffen gezielt und einzeln absichern. Im Vordergrund steht das individuelle Interesse des Versicherungskunden. Die Zahnzusatzversicherung lässt sich in diesem Umfeld in hohem Maß anpassen, sowohl den finanziellen Möglichkeiten als auch dem eigenen Behandlungsbedarf, Lebensalter und der eigenen Vorgeschichte.

Voruntersuchungen und Wartezeiten

In vielen Angeboten zur Zahnzusatzversicherung werden Wartezeiten und Voruntersuchungen als Voraussetzung für den Versicherungsabschluss nicht fällig. Allerdings besteht Versicherungsschutz in der Regel erst für alle Behandlungen, die nach dem Versicherungsabschluss begonnen werden und für die auch erst nach Abschluss der Versicherung bspw. Kosten– und Heilpläne erstellt werden.

Wenn im Anschluss an den Versicherungsbeginn Wartezeiten vereinbart werden, belaufen sich diese häufig auf bis zu 3 Monaten. Danach gilt der volle Versicherungsschutz.

Je nach Umfang kann es jedoch auch zu einem gestaffelten Leistungszuwachs kommen. So werden im ersten Jahr nur bis zu einem bestimmten Betrag oder nur festgelegte Leistungen übernommen. Dieser Rahmen weitet sich dann in vereinbarten Perioden aus.


Für wen ist die Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung?

Sinkende Leistungen und die Tatsache, dass die gesetzlichen Kassen zahnmedizinische Leistungen häufig nur mit pauschalen Anteilen stützen, stellen die Kunden häufig vor die Situation, selbst in die Tasche greifen zu müssen, wenn die Behandlung angemessen sein soll.

Vor diesem Hintergrund lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in den meisten Fällen grundsätzlich. Die vielfältigen Möglichkeiten, die versicherten Zusatzleistungen selbst bestimmen zu können, erhöht die Flexibilität beim Abschluss zusätzlich.

Eine Zahnzusatzversicherung sollte von allen GKV-Versicherten geprüft werden.


Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Die Zahnzusatzversicherung kann von allen gesetzlich Pflicht- und freiwillig Versicherten abgeschlossen werden. Die Leistungen gelten über die GKV hinaus.

Für die Kostenübernahme kann es jedoch von Belang sein, dass die GKV der Behandlung grundsätzlich zugestimmt hat, bevor die Zahnzusatzversicherung in Leistung treten kann.

Das hängt vom konkreten Versicherungsvertrag und den entsprechenden Bedingungen ab. Im Vorfeld einer anstehenden Behandlung sollten die entsprechenden Leistungen und Bedingungen sowohl mit der GKV als auch der privaten Zahnzusatzversicherung abgeklärt werden.

Privat Krankenvollversicherte erhalten in ihren Policen in der Regel detaillierte Aufstellungen der zahnmedizinischen Behandlungsleistungen. Auch diese lassen sich in der Regel gezielt erweitern. Dieses Modell wird allerdings nicht im eigentlichen Sinn als Zahnzusatzversicherung bezeichnet.


Wie kann die Zahnzusatzversicherung gekündigt werden?

Die Zahnzusatzversicherung ergänzt als Kostenübernahmeversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Name legt nahe: Es handelt sich um eine eigenständige Versicherungslösung.

Sie kann vor diesem Hintergrund gekündigt werden, ohne, dass die Krankenvollversicherung selbst davon berührt ist.

Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht privat, sondern als Zusatzleistung der gesetzlichen Kasse abgeschlossen worden ist. Allerdings gelten in diesem Zusammenhang oft gesonderte Kündigungsbedingungen. Darüber hinaus sollte das angebotene Leistungsspektrum aussagekräftig verglichen werden. Ein transparenter Vergleich aller Leistungen zeigt verlässlich, ob die zusätzlichen Beiträge gut investiert sind. In vielen Fällen stehen Beiträge und Leistungen der privaten Versicherungsunternehmen in einem besseren Verhältnis, als ähnliche Angebote der GKV.

Einschränkende Faktoren für die Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Auch wenn die Kündigung der Zahnzusatzversicherung ohne direkten Einfluss auf die Versicherungsleistungen der GKV ist, müssen dennoch bestimmte Beschränkungen beachtet werden.

  • Kündigungsfrist
    Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Policen 1 bis 3 Monate. Sie wird in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres wichtig. D.h.: Spätestens 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres sollte die Kündigung schriftlich und im Idealfall nachweislich beim Versicherungsunternehmen vorliegen. Wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingeht, verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.Zu beachten ist: Die Festlegung des Versicherungsjahres. Bei vielen Versicherungsunternehmen ist es dem Kalenderjahr entsprechend eingerichtet. Allerdings werden nach wie vor Policen ausgestellt, deren Versicherungsjahr mit dem Datum des Abschlusses beginnt und 365 Tage später endet. Auch hier muss die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres hin erfolgen und die entsprechende Frist eingehalten werden. Allerdings ist der Zeitpunkt jeweils individuell unterschiedlich.Ausnahmen: Die Kündigung kann jederzeit erfolgen. Einige Verträge bestimmen ihre Gültigkeitsdauer nicht nach dem Versicherungsjahr. Sie sind jederzeit kündbar. Die Frist bestimmt hier, wann die Kündigung wirksam wird. Das muss beachtet werden, wenn die Zahnzusatzversicherung auf Grund eines Anbieterwechsels beim bisherigen Versicherungsunternehmen gekündigt wird.

 

  • Mindestversicherungslaufzeit
    Viele Versicherer stellen die Police nach dem ersten Abschluss mit einer Mindestversicherungslaufzeit aus. Sie kann zwischen einem und drei Jahren liegen. Innerhalb dieser Mindestversicherungslaufzeit ist die Zahnzusatzversicherung nicht kündbar, es sei denn, ein Sonderkündigungsrecht auf gesetzlicher Grundlage hebelt diese Bestimmung aus. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine Beitragserhöhung innerhalb der Mindestversicherungslaufzeit erfolgen soll.

Was nützt ein Vergleich der Zahnzusatzversicherung?

Das Angebot von Versicherungsunternehmen ist sehr umfangreich, die bestehende gesetzliche Krankenversicherung zu erweitern und Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherung dazu zu buchen. Denn durch rückläufige Leistungen der GKV, besonders im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung, machen es für viele freiwillig und pflichtversicherte Kunden der nötig, den bestehenden Versicherungsschutz maßgeblich zu erweitern.

Übersichtlicher Leistungsvergleich

Um die Übersicht zu bewahren ist es hilfreich, eine Vielzahl relevanter Angebote zur vergleichen. Im Online-Vergleich wird diese Übersicht erzeugt. Sie wird nach individuellen Anforderungen erstellt und listet transparent und vergleichbar auf, welche Leistungen von welchem Versicherungsunternehmen angeboten wird.

Gelistet werden:

  • Leistungen im Verhältnis zur Grundversorgung in der GKV
  • Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung unterschiedlicher Versicherer
  • Laufzeit der Versicherungsverträge
  • Informationen über mögliche Beitragsrückerstattungen, Selbstbehalte und weitere Rabatte

Wie kann eine Zahnzusatzversicherung günstig abgeschlossen werden?

Zahnzusatzversicherung | meine-krankenversicherung.de - Frau wird auf dem Zahnarztstuhl vom Zahnarzt beratenAuf Grundlage des Vergleichs kann der optimale Versicherungsschutz erstellt werden. Welches Versicherungsunternehmen dabei für wen am besten passt, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn sowohl Leistungen der Zahnzusatzversicherung als auch Anforderungen der Versicherungskunden folgen individuellen Voraussetzungen und müssen im Vergleich herausgefunden werden.

Direkt im Versicherungsvergleich kann der entsprechende Vertrag abgeschlossen werden. Vorteil: Sicherung der optimalen Beiträge und Leistungen und kurzfristiger Versicherungsbeginn.

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen erfahren und kompetent zur Seite bei der Auswahl und beim Abschluss ihrer passenden Zahnzusatzversicherung.