Seniorentarif
Welche Bedeutung hat der Seniorentarif in der privaten Krankenversicherung?
Bei der Bewertung, ob ein günstiger Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) als Seniorentarif gilt, oder ob lediglich der Basistarif gemeint ist, muss große Sorgfalt angewandt werden.
Der Basistarif wird häufig als Seniorentarif angeboten oder als solcher beschrieben.
Allerdings gibt es wesentliche Unterschiede zwischen dem Basistarif, den alle privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten müssen, und speziellen Tarifen, die einzelne Krankenversicherungsunternehmen für Senioren entwerfen.
Hintergrund sind zentral die angesparten Altersrückstellungen. Sie werden über die Dauer der Versicherungszeit über die Zahlung der Beiträge erworben und mindern im Alter die Beitragslast. Denn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich, wenn das 55. Lebensjahr überschritten ist und der Kunde vorher schon in der PKV abgesichert war. Er bleibt also in der privaten Krankenversicherung und muss entsprechend seine Beiträge weiter leisten.
Nach Eintritt in das Rentenalter wird die Relation zwischen Einkommen und Beitragshöhe jedoch meist unangemessen. Denn die Beitragshöhe bleibt meist erhalten oder steigt noch, während das Einkommen weg fällt bzw. durch eine in der Regel deutlich niedrigere Rente oder Pensionszahlungen sinkt. Der Beitrag zur PKV muss angeglichen werden.
Als Seniorentarif kann dann ein spezielles Angebot des Versicherungsunternehmens gelten, dass Leistungen und Tarife dem Alter anpasst. Wenn es vertraglich vereinbart wird, wird seine solche Vergünstigung im Alter meist mit erhöhten Beiträgen vorher angespart.
Der Wechsel in einen anderen Tarif beim selben Versicherungsunternehmen bedeutet aber auch: Kein Verlust der Altersrückstellungen. Und auch der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen hat meist zwar negativen Einfluss auf die Höhe der angerechneten Altersrückstellungen, aber sie bleiben zumindest teilweise erhalten.
Wird allerdings der Basistarif als Seniorentarif gewertet und wechselt der Kunde im Alter in diesen Basistarif, gehen seine Altersrückstellungen als Anwartschaft auf vergünstigte Beiträge verloren.
Gibt es ein gesetzliches Anrecht auf den Seniorentarif in der privaten Krankenversicherung?
Nein, ein gesetzliches Anrecht auf den Erhalt eines Seniorentarifs besteht nicht.
Zwar sind alle privaten Krankenversicherungsunternehmen dazu angehalten, einen an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientierten Tarif zu entwickelt, der maximal so viel kosten darf, wie die Höchstgrenze für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Kasse ist. Aber einen Seniorentarif müssen sie nicht vorhalten.
Wie kann in den Seniorentarif gewechselt werden?
In den Basistarif als Seniorentarif kann der Kunde in der PKV immer wechseln. Seine Altersrückstellungen gehen dabei allerdings verloren.
Bietet das Versicherungsunternehmen einen eigenständigen Seniorentarif an, so gelten für dessen Abschluss individuell festgelegte Regeln, meist Alter und Einkommen.