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Wechsel der Privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Wechsel


Der Wechsel in die private Krankenversicherung

Ein Wechsel des Versicherers – ist das einfach so möglich? Ja, ganz grundsätzlich war dieser Wechsel
schon immer möglich. Wer mit einer Gesellschaft nicht zufrieden war, konnte jederzeit seinen Vertrag kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Jetzt dürfen auch die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden.


Was bei einem Wechsel zu beachten ist

Der Wechsel – ein Thema das gut geplant sein möchte. Grundsätzlich ist es zunächst einmal sehr wichtig, dass man bezüglich eines Wechsels die Kündigungsfristen der Gesellschaften berücksichtigt.
Sie unterscheiden sich voneinander von Gesellschaft zu Gesellschaft. Bei den meisten Versicherern
kann eine Kündigung mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende vorgenommen werden, bei anderen Gesellschaften liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.

Dringend zu beachten ist hierbei allerdings auch, dass man nicht vorschnell kündigt, sondern erst die Versicherungsbestätigung des neuen Versicherungsunternehmens abwartet. Der Versicherungsbeginn
bei der neuen Gesellschaft sollte so in die Zukunft gelegt werden, dass ein nahtloser Übergang entsteht unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.

Private Krankenversicherung Tipps - Tipps zur PKV - Frau denkt nach

Die Altersrückstellungen dürfen mitgenommen werden

Die Altersrückstellungen waren bisher für privat Versicherte häufig ein Grund, innerhalb einer privaten Krankenversicherung den Wechsel nicht vorzunehmen. Wer in jungen Jahren eintritt, zahlt monatlich
einen geringen Beitrag als Altersrückstellung.

Durch diese Rückstellungen bleiben die Krankenversicherungsbeiträge im Alter für den Versicherungsnehmer finanzierbar, da die getätigten Rückstellungen dann wieder mit in die Versorgung einfließen. Bisher waren die bereits getätigten Rückstellungen verloren, wenn der Versicherte wechseln wollte. Inzwischen sind jedoch auch diesbezüglich Reformen vorgenommen worden. Seit dem 10.01.2009 dürfen Privatversicherte ihre Altersrückstellungen jetzt zum neuen Versicherer mitnehmen.

Die genauen Bedingungen hierfür hält die entsprechende Gesellschaft für ihre Kunden bereit. Bitte lesen
Sie sich diese genau durch und holen Sie sich ggf. Hilfe z.B. bei Verbraucherberatungsstellen ein und machen Sie den Leistungsvergleich für die einzelnen Anbieter und Tarife.