Zahnärzte
Welche Leistungen beim Zahnarzt können Kunden der privaten Krankenversicherung absichern?
Der versicherte Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung (PKV) wird nach Behandlungsmethoden und Behandlungs-Szenarien festgelegt.
Versichert werden die Bereiche der ambulanten Behandlung, der stationären Behandlung und zahnmedizinischer Behandlungen.
Versicherter Bereich für Behandlungen beim Zahnarzt
Die Versicherungsformen unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen. Anteilige und pauschale Kostenübernahmen werden vereinbart, teils in der selben Police für unterschiedliche Leistungen der Zahnärzte.
Versichert werden im Bereich der zahnmedizinischen Behandlung:
- Behandlung von Schmerz- und Akut-Fällen mit dem Ziel der gesundheitlichen Wiederherstellung
- Zahnreparaturen, In- und Onlays und zugehörige Honorare für Zahnärzte
- Materialkosten für Zahnreparaturen
- Eingriffe zur Zahn-Extraktion und Schmerzbehandlung
- Ausbesserungen an der Zahnoberfläche
- Wurzelbehandlungen
- etc.
Im Vergleich zur gesetzlichen Kasse können Kunden der privaten Krankenversicherung besonders bei der Zahnprophylaxe auf umfangreichere Leistungen zurückgreifen. Je nach Angebot sind diese Leistungen von der Anrechnung auf Beitragsrückerstattungen ausgenommen. So werden zum Beispiel Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung u.ä. getragen, in den meisten Angeboten im vollen Umfang.
Auch der unterstützende Einsatz von alternativen Behandlungmethoden wird in der PKV eher als in der gesetzlichen Absicherung übernommen. Hinzu kommen Leistungen für verbesserte Materialien und den Einsatz von Technologien, die noch nicht im Katalog der Basisleistungen aufgenommen sind.
Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten diese Leistungen vollumfänglich oder grundsätzlich an. Der Kunde muss selbst wählen und festlegen, welcher Bereich der Absicherung von zentraler Bedeutung ist. Im Vergleich zeigt sich, welches Versicherungsunternehmen welche Leistungen je nach Tarif anbietet.
Zahnersatz
Finanziell besonders wichtig ist die Absicherung von Kosten für Zahnersatzleistungen. Die Modelle in der privaten Krankenversicherung sind hier unterschiedlich angelegt.
Auf der einen Seite tragen private Krankenversicherungsunternehmen für bestimmte Leistungen pauschale Kosten im Rahmen einer maximalen Deckungssumme. Oder sie behalten sich die Bewertung nach einem vor der Behandlung erstellten Kostenplan vor.
Andere Modelle rechnen nach prozentualen Anteilen ab, meist ebenfalls mit einer maximalen Deckung verbunden.
Der Leistungsrahmen für die Kostenerstattung von Zahnersatz wächst meist mit der Laufzeit der Versicherung. Wird beim Zahnarzt zu Beginn der Versicherungszeit ein geringerer Anteil von Kosten erstattet, wächst der Anteil über die ersten Versicherungsjahre an. Die maximale Anpassung wird in der Police festgelegt.
Was können Zahnärzte nach der Gebührenordnung in der privaten Krankenversicherung abrechnen?
Zahnärzte rechnen in der privaten Krankenversicherung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt, welche Leistungen wie abgerechnet werden.
Dabei zählt neben der konkreten Leistung auch der Aufwand, den der Zahnarzt bei der Behandlung hat. Die private Krankenversicherung trägt je nach Tarif ein Vielfaches des GOZ-Satzes. Im Vergleich wird transparent, wie die Kostenübernahme gestaltet wird.